Erwägungsgrund 67

EG 067 – NIS2-Richtlinie EU2022/2555

Die zuständigen Behörden und die CSIRTs sollten die Möglichkeit haben, innerhalb eines spezifischen Rahmens und gegebenenfalls vorbehaltlich der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung der an solchen Austauschprogrammen teilnehmenden Beamten an Austauschprogrammen für Bedienstete aus anderen Mitgliedstaaten teilzunehmen, um die Zusammenarbeit zu verbessern und das Vertrauen unter den Mitgliedstaaten zu stärken.

Die zuständigen Behörden sollten Maßnahmen ergreifen, damit die Bediensteten aus anderen Mitgliedstaaten bei den Tätigkeiten der aufnehmenden zuständigen Behörde oder des aufnehmenden CSIRT konstruktiv mitwirken können.

Stand: 14.12.2022

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