EG 071 – NIS2-Richtlinie EU2022/2555 – CyCLONe

Das EU-CyCLONe sollte im Fall von Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes und Krisen als Vermittler zwischen der technischen und politischen Ebene fungieren und die Zusammenarbeit auf operativer Ebene verbessern und die Entscheidungsfindung auf politischer Ebene unterstützen.

In Zusammenarbeit mit der Kommission und unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Kommission im Bereich des Krisenmanagements sollte das EU-CyCLONe auf den Erkenntnissen des CSIRTs-Netzwerks aufbauen und seine eigenen Fähigkeiten nutzen, um Folgenabschätzungen für Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes und Krisen zu erstellen.

Stand: 14.12.2022

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