Erwägungsgrund 89 der NIS2 Richtlinie EU2022/2555

Anwendung grundlegender Cyberhygienemaßnahmen

Die wesentlichen und wichtigen Einrichtungen sollten eine breite Palette grundlegender Praktiken der Cyberhygiene anwenden, z. B.

  • Zero-Trust-Grundsätze,
  • Software-Updates,
  • Gerätekonfiguration,
  • Netzwerksegmentierung,
  • Identitäts- und Zugriffsmanagement oder
  • Sensibilisierung der Nutzer,
  • Schulungen für ihre Mitarbeiter organisieren und
  • das Bewusstsein für Cyberbedrohungen, Phishing oder Social-Engineering-Techniken schärfen.

Außerdem sollten diese Einrichtungen ihre eigenen Cybersicherheitskapazitäten bewerten und gegebenenfalls die Integration von Technologien zur Verbesserung der Cybersicherheit anstreben, etwa künstliche Intelligenz oder Systeme des maschinellen Lernens, um ihre Kapazitäten und die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen zu erhöhen.

Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!