Erwägungsgrund 090 – NIS2-Richtlinie EU2022/2555

Um die Hauptrisiken für die Lieferkette weiter anzugehen und den wesentlichen und wichtigen Einrichtungen in den unter diese Richtlinie fallenden Sektoren dabei zu helfen, Risiken in Bezug auf die Lieferkette und die Lieferanten angemessen zu beherrschen, sollte die Kooperationsgruppe in Zusammenarbeit mit der Kommission und der ENISA und gegebenenfalls nach Konsultation der einschlägigen Interessenträger, auch aus der Wirtschaft koordinierte Risikobewertungen kritischer Lieferketten — wie im Fall der 5G-Netze gemäß der Empfehlung (EU) 2019/534 der Kommission (19) — durchführen, um für jeden Sektor die kritischen IKT-Dienste, -Systeme oder -Produkte sowie relevante Bedrohungen und Schwachstellen zu ermitteln. Bei solchen koordinierten Risikobewertungen sollten Maßnahmen, Pläne zur Risikominderung und bewährte Verfahren gegen kritische Abhängigkeiten, potenzielle einzelne Fehlerquellen, Bedrohungen, Schwachstellen und andere Risiken im Zusammenhang mit der Lieferkette ermittelt werden, und es sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, ihre breitere Anwendung durch die wesentlichen und wichtigen Einrichtungen zu fördern. Zu den potenziellen nichttechnischen Risikofaktoren wie ungebührlicher Einflussnahme eines Drittlandes auf Lieferanten und Diensteanbieter, insbesondere im Fall von alternativen Governance-Modellen, zählen versteckte Schwachstellen oder Hintertüren sowie potenzielle systemische Versorgungsunterbrechungen, insbesondere im Fall von Abhängigkeiten von bestimmten Technologien oder Anbietern.


(19)  Empfehlung (EU) 2019/534 der Kommission vom 26. März 2019 Cybersicherheit der 5G-Netze (ABl. L 88 vom 29.3.2019, S. 42).

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