Erwägungsgrund 108 der NIS2 Richtlinie EU2022/2555

Zusammenarbeit bei der Meldung von Sicherheitsvorfällen und Datenschutz

Häufig ist bei Sicherheitsvorfällen der Schutz personenbezogener Daten nicht mehr gewährleistet. In diesem Zusammenhang sollten die zuständigen Behörden mit den in der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie 2002/58/EG genannten Behörden zusammenarbeiten und Informationen über alle relevanten Angelegenheiten austauschen.

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