Zur Gewährleistung der Verfügbarkeit genauer und vollständiger Domänennamen-Registrierungsdaten sollten die TLD-Namenregister und Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste, die Integrität und Verfügbarkeit von Domänennamen-Registrierungsdaten erfassen und garantieren. Insbesondere sollten TLD-Namenregister und Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen, Grundsätze und Verfahren festlegen, um im Einklang mit dem Datenschutzrecht der Union genaue und vollständige Domänennamen-Registrierungsdaten zu erfassen und zu pflegen sowie unrichtige Registrierungsdaten zu verhindern bzw. zu berichtigen. Diese Strategien und Verfahren sollten so weit wie möglich den von den Multi-Stakeholder-Governance-Strukturen auf internationaler Ebene entwickelten Standards Rechnung tragen. TLD-Namenregister und die Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen, sollten verhältnismäßige Verfahren für die Überprüfung der Domänennamen-Registrierungsdaten verabschieden und umsetzen. Bei diesen Verfahren sollten die in dem Wirtschaftszweig angewandten bewährten Verfahren und, soweit möglich, die Fortschritte im Bereich der elektronischen Identifizierung berücksichtigt werden. Beispiele für Überprüfungsverfahren können Ex-ante-Kontrollen zum Zeitpunkt der Registrierung und Ex-post-Kontrollen nach der Registrierung sein. TLD-Namenregister und die Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen, sollten insbesondere mindestens eine Kontaktmöglichkeit des Domäneninhabers überprüfen.
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