Erwägungsgrund 125

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass ihre Aufsichtsaufgaben in Bezug auf wesentliche und wichtige Einrichtungen von geschulten Fachkräften wahrgenommen werden, die über die für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Kompetenzen verfügen sollten, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen und die externe Aufsicht, einschließlich der Ermittlung von Schwachstellen in Datenbanken, Hardware, Firewalls, Verschlüsselung und Netzwerken. Diese Inspektionen und die Überwachung sollten objektiv durchgeführt werden.

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