Erwägungsgrund 126 der NIS2 Richtlinie EU2022/2555

Durchsetzungsentscheidungen bei Cyberbedrohungen

In hinreichend begründeten Fällen, in denen ihr eine erhebliche Cyberbedrohung oder ein unmittelbar bevorstehendes Risiko bekannt ist, sollte die zuständige Behörde in der Lage sein, unverzüglich Durchsetzungsentscheidungen zu treffen, um einen Sicherheitsvorfall zu verhindern oder darauf zu reagieren.

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