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Erwägungsgrund 128 der NIS2 Richtlinie EU2022/2555
Haftung für Verstöße gegen die NIS2-Richtlinie
Mit dieser Richtlinie werden die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Haftung gegenüber natürlichen Personen vorzusehen, die dafür verantwortlich sind, dass eine Einrichtung die Bestimmungen dieser Richtlinie für Schäden einhält, die Dritten infolge eines Verstoßes gegen diese Richtlinie entstanden sind.
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