Erwägungsgrund 136 der NIS2 Richtlinie EU2022/2555

Zusammenarbeit bei Verstößen gegen Cybersicherheitsrichtlinien

Mit dieser Richtlinie sollten Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und den Aufsichtsbehörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegt werden, um gegen Verstöße gegen diese Richtlinie im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten vorzugehen.

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