Erwägungsgrund 20 der NIS2 Richtlinie EU2022/2555

Leitlinien für Kleinst- und Kleinunternehmen

Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit der Kooperationsgruppe und nach Konsultation der einschlägigen Interessenträger Leitlinien für die Anwendung der für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen geltenden Kriterien bereitstellen, um zu bewerten, ob sie in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.

Die Kommission sollte auch dafür sorgen, dass Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, eine angemessene Anleitung erhalten.

Die Kommission sollte mit Unterstützung der Mitgliedstaaten den Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen diesbezügliche Informationen zur Verfügung stellen.


Hinweis:

Stand: 14.12.2022

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