gem. Art. 2 NIS2-RiLi : Empfehlung 2003/361/EG
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32003H0361
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.
https://www.ifm-bonn.org/definitionen/kmu-definition-der-eu-kommission
- erst mittlere Unternehmen ab 50 MA müssen NIS2 umsetzen, es sei denn sie sind besonders wichtig und in den Ausnahmen der Größenkriterien erwähnt
- es kann allerdings passieren, dass auch kleinere Unternehmen, die nach dem gesetz gar nicht verpflichtet sind aufgrund des Drucks ihrer Kunden es umsetzen müssen
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.