gem. Art. 2 NIS2-RiLi :  Empfehlung 2003/361/EG

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32003H0361

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.

https://www.ifm-bonn.org/definitionen/kmu-definition-der-eu-kommission

  • erst mittlere Unternehmen ab 50 MA müssen NIS2 umsetzen, es sei denn sie sind besonders wichtig und in den Ausnahmen der Größenkriterien erwähnt
  • es kann allerdings passieren, dass auch kleinere Unternehmen, die nach dem gesetz gar nicht verpflichtet sind aufgrund des Drucks ihrer Kunden es umsetzen müssen