Wann ist NIS2 anwendbar?
Die NIS2-Richtlinie ist bereits in Kraft, entfaltet jedoch erst nach Inkrafttreten des nationalen Umsetzungsgesetzes in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten ihre vollständige Wirkung. Das bedeutet, dass Unternehmen und Organisationen zwar schon jetzt mit den Vorbereitungen beginnen sollten, die tatsächliche gesetzliche Verpflichtung jedoch erst mit der Umsetzung in nationales Recht besteht.
Zudem ist zu beachten, dass die Nachweispflicht zur Einhaltung der NIS2-Anforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt greift. Unternehmen haben somit eine Übergangsfrist, in der sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können. Allerdings sollten betroffene Organisationen nicht abwarten, sondern frühzeitig mit der Identifikation von Risiken, der Implementierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und der Dokumentation beginnen, um spätere Bußgelder oder Sanktionen zu vermeiden.