KRITIS-Dachgesetz KRITIS-DachG

§ 1 Nationale KRITIS-Resilienzstrategie

Die Bundesregierung soll eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Infrastrukturen verabschieden, an deren Erstellung die Länder mitwirken.

Stand: 28.01.2026

Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!