KRITIS-VO

§ 10 Evaluierung

Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung und danach alle zwei Jahre sind unter Beteiligung der in § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes genannten Ressorts und unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Betreiber Kritischer Infrastrukturen, von deren Verbänden sowie von Vertretern der Wissenschaft zu evaluieren die Festlegung der kritischen Dienstleistungen und Bereiche, die Festlegung der

Von |2024-09-14T17:29:53+02:00September 14th, 2024|Kommentare deaktiviert für § 10 Evaluierung

§ 9 Sektor Siedlungsabfallentsorgung

(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Siedlungsabfallentsorgung die Entsorgung von Siedlungsabfällen kritische Dienstleistung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes. (2) Die Siedlungsabfallentsorgung wird in den Bereichen „Abfallsammlung und -beförderung“ und „Abfallverwertung und -beseitigung“ erbracht. (3) Im Sektor Siedlungsabfallentsorgung sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen

Von |2024-09-14T17:29:22+02:00September 14th, 2024|Kommentare deaktiviert für § 9 Sektor Siedlungsabfallentsorgung

§ 8 Sektor Transport und Verkehr

(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Transport und Verkehr die Versorgung der Allgemeinheit mit Leistungen zum Transport von Personen und Gütern (Personen- und Güterverkehr) kritische Dienstleistung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes. (2) Der Personen- und Güterverkehr wird in den Bereichen Luftverkehr, Eisenbahnverkehr,

Von |2024-09-14T17:28:52+02:00September 14th, 2024|Kommentare deaktiviert für § 8 Sektor Transport und Verkehr

§ 7 Sektor Finanz- und Versicherungswesen

(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Finanz- und Versicherungswesen kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes:  die Bargeldversorgung; der kartengestützte Zahlungsverkehr; der konventionelle Zahlungsverkehr; der Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie die Verrechnung und die Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften; Versicherungsdienstleistungen und

Von |2024-09-14T17:28:22+02:00September 14th, 2024|Kommentare deaktiviert für § 7 Sektor Finanz- und Versicherungswesen

§ 6 Sektor Gesundheit

(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Gesundheit kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes: die stationäre medizinische Versorgung; die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind; die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen

Von |2024-09-14T17:27:18+02:00September 14th, 2024|Kommentare deaktiviert für § 6 Sektor Gesundheit

§ 5 Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes: die Sprach- und Datenübertragung; die Datenspeicherung und -verarbeitung. (2) Die Sprach- und Datenübertragung wird in den Bereichen Zugang, Übertragung, Vermittlung und Steuerung erbracht. (3) Die Datenspeicherung

Von |2024-09-14T17:26:16+02:00September 14th, 2024|Kommentare deaktiviert für § 5 Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

§ 4 Sektor Ernährung

(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Ernährung die Versorgung der Allgemeinheit mit Lebensmitteln (Lebensmittelversorgung) kritische Dienstleistung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes. (2) Die Lebensmittelversorgung wird in den Bereichen Lebensmittelherstellung und -behandlung sowie Lebensmittelhandel erbracht. (3) Im Sektor Ernährung sind Kritische Infrastrukturen solche

Von |2024-09-14T17:24:05+02:00September 14th, 2024|Kommentare deaktiviert für § 4 Sektor Ernährung

§ 3 Sektor Wasser

(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Wasser kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes: die Versorgung der Allgemeinheit mit Trinkwasser (Trinkwasserversorgung); die Beseitigung von Abwasser der Allgemeinheit (Abwasserbeseitigung). (2) Die Trinkwasserversorgung wird in den Bereichen Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung sowie Steuerung und Überwachung

Von |2024-09-14T17:23:17+02:00September 14th, 2024|Kommentare deaktiviert für § 3 Sektor Wasser

§ 2 Sektor Energie

Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Energie kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes: die Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität (Stromversorgung); die Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgung); die Versorgung der Allgemeinheit mit Kraftstoff und Heizöl (Kraftstoff- und Heizölversorgung); die Versorgung der Allgemeinheit

Von |2024-09-14T17:21:25+02:00September 14th, 2024|Kommentare deaktiviert für § 2 Sektor Energie

§ 1 Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind Anlagen Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen, Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche Einrichtungen oder Software und IT-Dienste, die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung notwendig sind, Betreibereine natürliche oder juristische Person, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb

Von |2024-09-12T17:09:34+02:00September 12th, 2024|Kommentare deaktiviert für § 1 Begriffsbestimmungen
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