Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland: NIS2UmsuCG
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) wird durch ein NIS2-Umsetzungsgesetz, das NIS2 Umsetzungs- und Cybersicherheits-Stärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in deutsches Recht umgesetzt. Darin werden zahlreiche Gesetze geändert. Wesentlich ist vor allem die Neufassung des BSI-Gesetzes, das die wesentliche Inhalte der NIS2-Richtlinie enthält, wie u.a. die Definition von wichtigen und sehr wichtigen Einrichtungen sowie die Anforderungen an diese.
Veröffentlichung | Beschreibung | Volltext PDF | Dokumentenvergleich | |
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22.12.2023 | 4. Referentenentwurf | Download PDF | – | |
07.05.2024 | 5. Referentenentwurf | Download PDF | Vergleich m. Vorversion | |
24.06.2024 | 6. Referentenentwurf | Download PDF | Vergleich m. Vorversion | |
22.07.2024 | 7. Referentenentwurf / Regierungsentwurf | Download PDF | Vergleich m. Vorversion | |
16.08.2024 | Bundesratsentwurf | Download PDF | Vergleich mit Vorversion | Text identisch mit Version vom 22.07.2024 |
Achtung:
Das NIS2UmsuCG ändert im wesentlichen das BSI-Gesetz. Darin finden sich die Anforderungen an die Unternehmen. Das BSI-Gesetz ist daher die relevante Norm für die NIS2-Umsetzung. |
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CER steht dabei für „Critical Entities Resilience„, wird aber auch andersherum benutzt: RCE – „Resilience of Critical Entities“.
Auch diese Richtlinie muss in deutsches Recht übertragen werden. Das geschieht voraussichtlich im KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DG).
DRAFT VERORDNUNG: NIS2UmsVO
„EU-Regulation on rules for the application of Directive (EU) 2022/2555 as regards technical and methodological requirements of cybersecurity risk-management measures and further specification of the cases in which an incident is considered to be significant“ ist eine Umsetzungsverordnung der EU zur NIS2-Richtlinie für grenzübergreifende Tätigkeiten von Einrichtungen (Unternehmen): diese ist aktuell (Stand September 2024) noch im Entwurfsstadium, enthält aber sehr detaillierte Konkretisierungen der Anforderungen der NIS2-Richtlinie und kann deshalb auch als Konkretisierung der Anforderungen des BSIG herangezogen werden. Zwar darf die Bundesrepublik Deutschland zwar in nationalen Umsetzungsgesetzen über die Anforderungen der NIS2-Richtlinie hinausgehen (sog. „goldplating„), aber nicht dahinter zurückbleiben. Insofern können die in dieser Verordnung – insbesondere im Annex – definierten, konkretisierten Anforderungen eine Mindestanforderung sein, wie die insbes. in §30 BSIG definierten Verpflichtungen (Anforderungen) zu interpretieren sind.
Webseite der EU dazu
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- DRAFT NIS2UmsVO – der Text der Verordnung
- DRAFT Annex: enthält sehr granulare Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Durchführungsverordnung der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2UmsVO)
„EU-Regulation on rules for the application of Directive (EU) 2022/2555 as regards technical and methodological requirements of cybersecurity risk-management measures and further specification of the cases in which an incident is considered to be significant“ ist eine Durchführungsverordnung bzw. besser vielleicht Umsetzungsverordnung der EU zur NIS2-Richtlinie für grenzübergreifende Tätigkeiten von Einrichtungen (Unternehmen): diese ist aktuell (Stand September 2024) noch im Entwurfsstadium, enthält aber sehr detaillierte Konkretisierungen der Anforderungen der NIS2-Richtlinie und kann deshalb auch als Konkretisierung der Anforderungen des BSIG herangezogen werden. Zwar darf die Bundesrepublik Deutschland zwar in nationalen Umsetzungsgesetzen über die Anforderungen der NIS2-Richtlinie hinausgehen (sog. „goldplating„), aber nicht dahinter zurückbleiben. Insofern können die in dieser Verordnung – insbesondere im Annex – definierten, konkretisierten Anforderungen eine Mindestanforderung sein, wie die insbes. in §30 BSIG definierten Verpflichtungen (Anforderungen) zu interpretieren sind.
Webseite der EU dazu
Sprache |
Draft |
Finaler Stand |
DIFF |
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Verordnung | Verordnung | DIFF Verordnung | |
(Draft nur auf ENG) | Text Verordnung | (Draft nur auf ENG) |
Sektorspezifische Regulierung
- DORA-VO
Sonstige hilfreiche Links:
- Information des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu NIS2
- NIS2-Was ist zu tun? – Implementierungshinweise des BSI
- Webseiten des IT-Grundschutz –
- B3S Branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) für Unternehmen aus einer Branche der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)
- BSI-Standard 200-3: für Risikomanagement
- BSI-Standard 200-4: Business Continuity Management
- KRITIS–IT-Grundschutz-Profile
- NIS2-Was ist zu tun? – Implementierungshinweise des BSI
- Informationsangebot auf OpenKRITIS
- ECSO:White Paper: NIS2 Implementation: Challenges and Priorities,
- NIS2-How to be compliant? – Guide to NIS2 by Wojciech Ciemski