Generated by All in One SEO Pro v5.0.0.1, this is an llms.txt file, used by LLMs to index the site. # NIS2 Umsetzung Umsetzung der NIS2-Richtlinie und des BSIG: Anforderungen und Implementierung ## Sitemaps - [XML Sitemap](https://nis2-umsetzung.com/sitemap.xml): Contains all public & indexable URLs for this website. ## Beiträge - [NIS2 in der Praxis – Teil 10: Sicherheit im Personalwesen – HR-Prozesse sicher gestalten](https://nis2-umsetzung.com/13549-2/) - NIS2 Sicherheit des Personals erfordert klare HR-Prozesse: Verantwortlichkeiten, On- und Offboarding sowie Disziplinarverfahren nach NIS2UmsVO. - [NIS2 in der Praxis – Teil 13: Umwelt- & physische Sicherheit – wenn Gebäude, Strom & Zutritt mitspielen müssen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-in-der-praxis-teil-13-umwelt-physische-sicherheit-wenn-gebaeude-strom-zutritt-mitspielen-muessen/) - NIS2 physische Sicherheit verlangt Schutz für Gebäude, Strom, Klima und Zutritt. Erfahren Sie, wie Sie Annex 13 praxisnah und prüffest umsetzen. - [NIS2 in der Praxis – Teil 12: Asset Management – Ohne Inventar kein Schutz](https://nis2-umsetzung.com/nis2-in-der-praxis-teil-12-asset-management-ohne-inventar-kein-schutz/) - Dabei zeigt NIS2 Asset Management, wie Klassifizierung, Inventar, Wechseldatenträger und Offboarding nach Annex 12 der NIS2UmsVO praktisch umgesetzt werden. - [NIS2 in der Praxis – Teil 11: Zugriffskontrolle – von „jeder kann alles“ zu Need-to-know](https://nis2-umsetzung.com/nis2-in-der-praxis-teil-11-zugriffskontrolle-von-jeder-kann-alles-zu-need-to-know/) - NIS2 Zugriffskontrolle verlangt klare Konzepte für Rollen, Identitäten und MFA. Erfahren Sie, wie Sie Annex 11 NIS2UmsVO praxisnah und auditfest umsetzen. - [NIS2 in der Praxis – Teil 9: Kryptografie – Verschlüsselung & Schlüsselmanagement richtig aufsetzen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-in-der-praxis-teil-9-kryptografie-verschluesselung-schluesselmanagement-richtig-aufsetzen/) - NIS2 Kryptografie erklärt: Erfahren Sie, wie Sie Verschlüsselung, Schlüsselmanagement und Krypto-Agilität nach NIS2UmsVO Annex 9 prüffest umsetzen. - [NIS2 in der Praxis – Teil 8: Cyberhygiene & Schulungen – Der Mensch als letzte Firewall](https://nis2-umsetzung.com/nis2-in-der-praxis-teil-8-cyberhygiene-schulungen-der-mensch-als-letzte-firewall/) - Dabei zeigt der Beitrag, wie Cyberhygiene NIS2 durch Schulungen, Awareness-Programme und klare Nachweise wirksam umgesetzt und geprüft wird. - [NIS2 Wirksamkeitsbewertung – KPIs & Nachweise](https://nis2-umsetzung.com/nis2-wirksamkeitsbewertung-kpis-nachweise/) - NIS2 verlangt die NIS2 Wirksamkeitsbewertung von Sicherheitsmaßnahmen. Erfahren Sie, wie Sie KPIs, Audits und Nachweise nach Annex 7 prüffest umsetzen. - [NIS2 in der Praxis – Teil 6: NIS2 Sicherheit bei Beschaffung, Entwicklung & Wartung (Secure SDLC & Patch-Management)](https://nis2-umsetzung.com/nis2-in-der-praxis-teil-6-nis2-sicherheit-bei-beschaffung-entwicklung-wartung-secure-sdlc-patch-management/) - Dabei zeigt dieser Beitrag, wie NIS2 Sicherheit bei Beschaffung, Entwicklung und Wartung mit Secure SDLC und Patch-Management praxisnah umgesetzt wird. - [NIS2 Lieferkettensicherheit – Teil 5: Sicherheit der Lieferkette & Cyber-Supply-Chain-Risiken](https://nis2-umsetzung.com/nis2-lieferkettensicherheit-teil-5-sicherheit-der-lieferkette-cyber-supply-chain-risiken/) - Dabei zeigt dieser Beitrag, wie NIS2 Lieferkettensicherheit mit Konzept, Lieferantenverzeichnis und ENISA-Empfehlungen strukturiert umgesetzt wird. - [NIS2 in der Praxis – Teil 4: NIS2 Business Continuity &; Krisenmanagement – Was passiert, wenn es brennt?](https://nis2-umsetzung.com/nis2-in-der-praxis-teil-4-nis2-business-continuity-krisenmanagement-was-passiert-wenn-es-brennt/) - Dabei zeigt dieser Beitrag, wie NIS2 Business Continuity mit Notfallplan, Backups und Krisenmanagement nach Annex 4 & ENISA wirksam umgesetzt wird. - [NIS2 in der Praxis – Teil 3: NIS2 Incident Management & Meldepflichten](https://nis2-umsetzung.com/nis2-in-der-praxis-teil-3-nis2-incident-management-meldepflichten/) - Dabei zeigt dieser Beitrag, wie Unternehmen ein NIS2-konformes Incident Management mit klaren Prozessen, Rollen und Meldepflichten aufbauen – ENISA & BSIG. - [NIS2 in der Praxis – Teil 2: Risikomanagementrichtlinie](https://nis2-umsetzung.com/nis2-in-der-praxis-teil-2-risikomanagementrichtlinie/) - Dabei zeigt die NIS2 Risikomanagementrichtlinie, wie Risiken bewertet, gesteuert und dokumentiert werden und wie Unternehmen NIS2-Anforderungen sicher erfüllen. - [NIS2 in der Praxis – Teil 1: Security-Policy & Governance](https://nis2-umsetzung.com/nis2-in-der-praxis-teil-1-security-policy-governance/) - Dabei erklärt die NIS2 Security-Policy, wie Unternehmen ihre Sicherheit strukturieren, Risiken steuern und NIS2 gesetzeskonform umsetzen. - [NIS2-Umsetzungsgesetz: Jetzt wird es ernst für Unternehmen in Deutschland](https://nis2-umsetzung.com/nis2-umsetzungsgesetz-jetzt-wird-es-ernst-fuer-unternehmen-in-deutschland/) - Dabei zeigt der Beitrag, was das NIS2-Umsetzungsgesetz und das BSIG-neu für Unternehmen bedeuten – von Pflichten über Risiken bis zu Schritten zur Umsetzung. - [Zusammenfassung der ENISA "Good practices for supply chain cybersecurity" (auf deutsch)](https://nis2-umsetzung.com/zusammenfassung-enisa-good-practices-for-supply-chain-cybersecurity/) - Zusammenfassung der ENISA-Empfehlungen (2023) zur Cybersicherheit in Lieferketten: Strategien, Risiken, Verträge, Monitoring und Schwachstellenmanagement. - [Welche Geldbußen drohen bei Nicht-Einhaltung der NIS2?](https://nis2-umsetzung.com/welche-geldbussen-drohen-bei-nicht-einhaltung-der-nis2/) - Bußgelder: bis 10 Mio. € für besonders wichtige Unternehmen, bis 7 Mio. € (1,4 %) für wichtige Einrichtungen. Plus Management-Haftung bei NIS2-Verstoß. - [NIS2-Richtlinie der EU – Die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen auf Unternehmen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie-der-eu-die-wichtigsten-aenderungen-und-auswirkungen-auf-unternehmen/) - Erfahren Sie, wie die NIS2-Richtlinie der EU die Cybersicherheitslandschaft verändert. Neuerungen, Sanktionen und Fristen der NIS2-Richtlinie im Überblick. - [NIS2-Beratung: Cyber-Regulierung umsetzen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-beratung-cyber-regulierung-umsetzen/) - Erfüllen Sie NIS2-Anforderungen effizient & budgetfreundlich! Unser praxisnaher Ansatz hilft KMU mit knappen Ressourcen, Compliance strukturiert umzusetzen. - [NIS2-Beratung: Erfolgreiches Projektmanagement zur Einführung der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/nis2-beratung/) - Effiziente NIS2-Umsetzung mit Beratung: Von Risikomanagement bis Compliance. Minimieren Sie Risiken und sichern Sie sich professionelle Unterstützung! - [Konsequenzen der Nichteinhaltung der NIS2-Verpflichtungen durch die Geschäftsleitung](https://nis2-umsetzung.com/konsequenzen-der-nichteinhaltung-der-nis2-verpflichtungen-durch-die-geschaeftsleitung/) - Erfahren Sie, welche Sanktionen bei Nichteinhaltung der NIS2-Vorgaben drohen. Von Bußgeldern bis Haftung – die Geschäftsleitung steht in der Verantwortung. - [Die NIS2-Checkliste: Leitfaden zur erfolgreichen Umsetzung der NIS2-Regulierung](https://nis2-umsetzung.com/nis2-checkliste/) - Erfahren Sie, wie die NIS2-Checkliste Unternehmen hilft, Cybersicherheitsanforderungen systematisch umzusetzen. Praktische Tipps & Beispiele für KMU. - [Die Rolle von SOCs bei der NIS2-Registrierung von Einrichtungen beim BSI nach §33 BSIG](https://nis2-umsetzung.com/soc-und-nis2-registrierung-beim-bsi-33-bsig/) - NIS2 fordert nach §33 Abs. 2 BSIG eine 24/7-Erreichbarkeit, mindestens für KRITIS. Warum SOCs deshalb eine zentrale Rolle bei der BSI-Registrierung spielen. - [Projektmanagement für die Einführung der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/projektmanagement-fuer-die-einfuehrung-der-nis2-richtlinie/) - Erstellen Sie einen klaren Projektplan zur Einführung der NIS2-Richtlinie – von Vorbereitung bis Wartung – für Compliance und mehr Cybersicherheit. - [NIS2-Betroffenheit: Checkliste zur Ermittlung, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Regulierung fällt](https://nis2-umsetzung.com/nis2-betroffenheit-checkliste/) - Prüfen Sie mit unserer Checkliste nach §28 BSIG und NIS2UmsuCG, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist. Klare Kriterien, Sektoren und Schwellenwerte. - [Bruch der Ampel-Koalition - Auswirkungen auf NIS2](https://nis2-umsetzung.com/bruch-der-ampel-koalition-auswirkungen-auf-nis2/) - NIS2-Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland verzögert: Neuwahlen 2025 und Gesetzesüberarbeitung geplant. Auswirkungen auf Unternehmen im Fokus. - [Der Annex der NIS2UmsVO: Der neue Goldstandard für IT-Sicherheitsregularien in Europa](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvo-annex-goldstandard/) - Der Annex der NIS2UmsVO: NIS2-Anforderungen werden zum Gold-Standard für IT-Sicherheitsanforderungen: detailliert, einheitlich, rechtsverbindlich. - [Vergleich Referentenentwurf NISUmsuCG vom 12.2023 mit 5.2024](https://nis2-umsetzung.com/vergleich-referentenentwurf-nisumsucg-vom-12-2023-mit-5-2024/) - Welche Änderungen bringt der am 7.5.2024 veröffentliche Referentenentwurf des NIS2UmsuG? Eine allgemeine Bewertung finden Sie hier auf LinkedIn. Was im Detail anders ist … …haben wir in einem Vergleich der beiden PDFs hier bereitgestellt. (Bitte externe Inhalte freigeben!) - [Mapping des §30 BSIG auf den NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/mapping-des-§30-bsig-auf-den-nis2umsvo/) - Mapping von §30 BSIG auf die NIS2UmsVO-Anforderungen: Detaillierter Vergleich zur Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen für deutsche Unternehmen. - [Vergleich Referentenentwurf NISUmsuCG vom 05.2023 mit dem vom 24.06.2024](https://nis2-umsetzung.com/vergleich-referentenentwurf-nisumsucg-vom-05-2023-mit-dem-vom-24-06-2024/) - Neuer Referentenentwurf zur NIS2-Umsetzung vom 24. Juni 2024 – Bewertung und Vergleich der Änderungen jetzt verfügbar. Umsetzung bis Oktober weiterhin möglich. - [Definition von "Stand der Technik" und Unterschied zur Risikoanalyse](https://nis2-umsetzung.com/stand-der-technik-und-risikoanalyse/) - Erfahren Sie, wie das Top-Management IT-Sicherheit optimiert und gesetzliche Anforderungen wie DSGVO und ITSiG erfüllt – praxisnah und strategisch. ## Seiten - [Umsetzung der NIS2-Richtlinie und des BSIG im Mittelstand](https://nis2-umsetzung.com/) - Sichern Sie Ihr Unternehmen mit unserem Fachwissen zur NIS2 Umsetzung – praxisnah, auditfähig und maßgeschneidert für kleine und mittlere Unternehmen. - [Rechtstexte - kenne die Grundlagen und wo es steht!](https://nis2-umsetzung.com/rechtstexte/) - Überblick zu NIS2, BSI-Gesetz, KRITIS-Dachgesetz & DORA. Verstehen Sie die Cybersicherheitsanforderungen und setzen Sie Maßnahmen mit Checklisten um. - [NIS2 Betroffenheitsanalyse](https://nis2-umsetzung.com/nis2-betroffenheitsanalyse/) - Ermitteln Sie, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist. Nutzen Sie die BSI Betroffenheitsprüfung für eine erste Einschätzung Ihrer Pflichten. - [Checkliste von NIS2-Anforderungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-anforderungen/) - NIS2-Anforderungen aus BSIG, NIS2UmsVO und NIS2UmsuCG verstehen: Pflichten, Maßnahmen, Dokumentation und Umsetzung für Unternehmen. - [NIS2 Beratungsangebot](https://nis2-umsetzung.com/nis2-beratungsangebot/) - Dabei unterstützt unsere NIS2 Beratung Unternehmen von der Analyse bis zur auditfähigen Umsetzung – strukturiert, praxisnah und haftungssicher. - [NIS2 Schulung für Geschäftsführer](https://nis2-umsetzung.com/nis2-beratungsangebot/nis2-schulung-geschaeftsfuehrer/) - Erhalten Sie Ihr §38 BSIG Zertifikat mit unserer NIS2-Schulung für Geschäftsführer. Praxisorientiert, auditfähig und maßgeschneidert – jetzt informieren. - [Anfrage für Geschäftsführer Schulung "Medium"](https://nis2-umsetzung.com/anfrage-fuer-geschaeftsfuehrer-schulung-medium/) - Vielen Dank. Ihre Nachricht wurde erfolgreich versendet.×Leider gab es einen Fehler, bitte versuchen Sie es erneut.×Unternehmen*Vorname*Nachname*Straße*Postleitzahl*Ort*Email*Telefon*Jetzt Vertragsangebot anfordern - [Anfrage für Geschäftsführer Schulung "Small"](https://nis2-umsetzung.com/anfrage-fuer-geschaeftsfuehrer-schulung-small/) - Vielen Dank. Ihre Nachricht wurde erfolgreich versendet.×Leider gab es einen Fehler, bitte versuchen Sie es erneut.×Unternehmen*Vorname*Nachname*Straße*Postleitzahl*Ort*Email*Telefon*Jetzt Vertragsangebot anfordern - [NIS2UmsVO-Annex - IT-Sicherheitsanforderungen an Unternehmen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-ums-vo-annex/) - Der Annex der NIS2UmsVo definiert technische & methodische Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen. Jetzt über Umsetzung & Compliance informieren! - [Cybersicherheitsschulung nach NIS2](https://nis2-umsetzung.com/nis2-beratungsangebot/cybersicherheitsschulung-nach-nis2/) - Dabei vermittelt unsere Cybersicherheitsschulung nach NIS2 praxisnahes Wissen für Mitarbeitende und Führungskräfte – verständlich und umsetzungsorientiert. - [NIS2-GAP-Analyse](https://nis2-umsetzung.com/nis2-beratungsangebot/nis2-gap-analyse/) - Ermitteln Sie Ihren Standpunkt bei der NIS2-Umsetzung durch effiziente NIS2-GAP-Analyse: Abfrage der NIS2-Anforderungen und Analyse der offenen NIS2-ToDo's - wir verkaufen keine Produkte! - [NIS2UmsuCG](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg-umsetzung/) - NIS2UmsuCGNIS-2-Umsetzungs- und CybersicherheitsstärkungsgesetzArtikel 1 NIS2UmsuCG – Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz – BSIG)Artikel 2 – Änderung des BND-GesetzesArtikel 3 – Änderung der SicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnungArtikel 4 – Änderung des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz- GesetzesArtikel 5 – Änderung der GleichstellungsbeauftragtenwahlverordnungArtikel 6 – Änderung des Zweiten Gesetzes zur - [BSI-Gesetz (BSIG)](https://nis2-umsetzung.com/bsi-gesetz/) - BSI-Gesetz (BSIG)Teil 1 - Allgemeine Vorschriften§1 BSIG – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik§2 BSIG – BegriffsbestimmungenTeil 2 - Das BundesamtKapitel 1 - Aufgaben und Befugnisse§3 BSIG – Aufgaben des Bundesamtes§4 BSIG – Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes§5 BSIG – Allgemeine Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik§6 BSIG – - [Blog](https://nis2-umsetzung.com/blog/) - Die Uhr tickt!NIS2 Umsetzung in Deutschland Sind Sie bereit? Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist beschlossen – jetzt zählt die Praxis.Die neuen NIS2-Anforderungen gelten in Deutschland, echte Übergangsfristen sind kaum vorgesehen. Unternehmen, die unter das neue BSIG fallen, müssen ihre Informationssicherheit und ihr Risikomanagement zügig anpassen, um Cyberrisiken zu reduzieren, Compliance nachweisbar zu erfüllen und Haftungsrisiken für die - [EU-Cyber Resiliance Act](https://nis2-umsetzung.com/eu-cyber-resiliance-act/) - Erfahre alles zum EU Cyber Resilience Act – dem neuen EU-Gesetz zur Verbesserung der Cybersicherheit digitaler Produkte. Alle Infos im Überblick. - [NIS2-Umsetzungsverordnung (NIS2UmsVO), delegierter Rechtsakt C(2024)7151 bzw. CIR 2024/2690 zur NIS2-Richtlinie EU 2022/2555](https://nis2-umsetzung.com/nis2-ums-vo/) - Die Anforderungen, die in der NIS2UmsVO – insbesondere dessen Annex – enthalten sind, sind sehr detailliert. Sie sind viel detaillierter als die NIS2-Richtlinie - [Links](https://nis2-umsetzung.com/links/) - Die NIS2-Richtlinie wird in Deutschland durch das NIS2UmsuCG und die BSIG-Reform umgesetzt. Erfahren Sie mehr zu den Anforderungen und neuen Regelungen. - [NIS2 fordert SIEM - Best Practice zur SIEM-Einführung bei KMUs](https://nis2-umsetzung.com/nis2-fordert-siem/) - Praxisnaher Leitfaden zur Einführung von SIEM-Systemen in KMUs: Vorgehen, Nutzen von Open-Source-Lösungen und Expertenhilfe zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie - [Dora-VO-EG](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo-eg/) - Die EG der DORA-Verordnung erläutern die Notwendigkeit erhöhter Cybersicherheitsstandards im Finanzsektor & die Bedeutung resilienter IKT-Infrastrukturen. - [NIS2-Glossar - Begriffe im Bereich NIS2, Informationssicherheit und Cybersecurity](https://nis2-umsetzung.com/nis2-glossar/) - Die NIS2-Richtlinie der EU stärkt die Cybersicherheit. Unser Glossar erklärt zentrale Begriffe und Definitionen, um die Anforderungen effektiv umzusetzen. - [Coaching Paket “Small”](https://nis2-umsetzung.com/coaching-paket-small/) - Coaching-Paket Small – Der ideale Einstieg in die NIS2-Umsetzung.Das optimale Coaching-Paket für Ihre IT-SicherheitsanforderungenWeitere Fragen? Termin vereinbaren.Vielen Dank. Ihre Nachricht wurde erfolgreich versendet.×Leider gab es einen Fehler, bitte versuchen Sie es erneut.×Unternehmen*Vorname*Nachname*Straße*Postleitzahl*Ort*Email*Telefon*Jetzt Vertragsangebot anfordernUmfassende Schulung und direkt einsatzfähige ToolsDas optimale Coaching-Paket für Ihre grundlegenden IT-Sicherheitsanforderungen.Small-Paket: Umfassende Schulung und direkt einsatzfähige ToolsUnser “Small”-Paket bietet Ihnen den - [KRITIS-VO](https://nis2-umsetzung.com/verordnung-kritis-vo/) - Erfahren Sie, wie die Kritisverordnung Kritische Infrastrukturen in Deutschland schützt und welche Sicherheitsmaßnahmen Betreiber zur Versorgungssicherheit umsetzen müssen. - [KRITIS-DachG](https://nis2-umsetzung.com/dachg-kritis/) - Erfahren Sie mehr über das KRITIS-Dachgesetz und seine Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz und Sicherheit kritischer Infrastrukturen in Deutschland. - [Inhouse-Training mit Statusbewertung](https://nis2-umsetzung.com/inhouse-training-mit-statusbewertung/) - Inhouse-Training mit Statusbewertung – individuelle Beratung und erweiterte Ressourcen .Erhalten Sie praxisnahe Expertise direkt in Ihrem Unternehmen! Unser Inhouse-Training bietet Ihnen individuelle Beratung, maßgeschneiderte Inhalte und eine erste Einschätzung Ihres Umsetzungsstatus. In einem interaktiven Workshop erarbeiten wir gemeinsam Strategien und Lösungen, die Ihre Organisation auf den neuesten Stand der Cybersicherheitsanforderungen bringen.Weitere Fragen? Termin vereinbaren.Unternehmen*Vorname*Nachname*Straße*Postleitzahl*Ort*Email*Telefon*Jetzt Angebot anfordernVielen - [Erwägungsgründe der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende-fuer-nis2/) - Detaildarstellung der Erwägungsgründe der NIS2-Richtlinie der EU als Interpretationshilfe der NIS2-Richtlinie - Grundlage für NIS2-Anforderungen im BSI-Gesetz - [ITS Information Register](https://nis2-umsetzung.com/dora-verordnung/its-information-register/) - [RTS Risk Management](https://nis2-umsetzung.com/dora-verordnung/rts-risk-management/) - [RTS Threat-Lead Penetration Testing (TLPT)](https://nis2-umsetzung.com/dora-verordnung/rts-tlpt/) - [RTS Subcontracting](https://nis2-umsetzung.com/dora-verordnung/rts-subcontracting/) - [NIS2UmsVO-Erwägungsgründe](https://nis2-umsetzung.com/nis2-ums-vo-eg/) - Erfahren Sie mehr über die Erwägungsgründe der NIS2UmsVO und ihre Bedeutung für einheitliche Cybersicherheitsstandards und harmonisierte Schutzmaßnahmen. - [Coaching Paket “Enterprise”](https://nis2-umsetzung.com/coaching-paket-enterprise/) - Enterprise-Paket – Maßgeschneiderte IT-Sicherheitslösungen für Ihr UnternehmenDas Enterprise-Paket bietet Ihnen eine vollständig angepasste IT-Sicherheitslösung, die speziell auf die komplexen Anforderungen großer Unternehmen oder Konzerne zugeschnitten ist. Dieses Paket umfasst alle Leistungen der vorherigen Pakete, ergänzt durch exklusive, individuelle Anpassungen und einen strategischen Ansatz, der auf Ihre spezifischen Geschäftsziele abgestimmt ist.Weitere Fragen? Termin vereinbaren.Vielen Dank. Ihre - [Online-Training mit optionaler Statusbewertung](https://nis2-umsetzung.com/online-training-mit-optionaler-statusbewertung/) - Online-Training mit optionaler Statusbewertung Unser Online-Training bietet Ihnen die ideale Möglichkeit, sich flexibel und umfassend auf die neuen Anforderungen der NIS2-Richtlinie vorzubereiten. Mit interaktiven Inhalten, Verständnistests und einer optionalen Statusbewertung erhalten Sie nicht nur wertvolles Wissen, sondern auch einen Fachkundenachweis nach §38 BSIG-E. Profitieren Sie von regelmäßigen Updates, persönlicher Beratung und einem exklusiven Forum zum - [Allgemein - Übersicht ITS und RTS im DORA-Umfeld](https://nis2-umsetzung.com/dora-verordnung/allgemeine-uebersicht-its-und-rts/) - Was heißt das? Regulatory Technical Standards (RTS) Implementing Technical Standards (ITS) Wie unterscheiden sie sich? Welche RTS / ITS gibt es im DORA-Umfeld? RTS on ICT Risk Management -> Konkretisierung zu Art. 15 und 16.3 Guideline „estimation of cost and losses by ICT incidents“ -> Konkretisierung zu Art. 11.11 ITS „templates for information - [NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie-uebersicht/) - NIS2-Richtlinie - Die RICHTLINIE (EU) 2022/2555 (NIS2-Richtlinie) stärkt die Cybersicherheit mit einheitlichen Maßnahmen für Netzwerk- und Informationssysteme. - [ITS incident reporting](https://nis2-umsetzung.com/dora-verordnung/its-incident-reporting/) - [ICT Incidents](https://nis2-umsetzung.com/dora-verordnung/ict-incidents/) - [RTS content of major incident reports](https://nis2-umsetzung.com/dora-verordnung/rts-content-of-major-incident-reports/) - [RTS Contractual Arrangements](https://nis2-umsetzung.com/dora-verordnung/rts-contractual-arrangements/) - [AGB](https://nis2-umsetzung.com/agb/) - Erfahren Sie mehr über die AGB dieser Webseite: Nutzungsregeln, Haftungsausschlüsse, Rechte an Kommentaren, Umgang mit nutzergenerierten Inhalten und rechtliche Hinweise. - [Coaching Paket “Large”](https://nis2-umsetzung.com/coaching-paket-large/) - Coaching-Paket Large – individuelle Beratung und erweiterte Ressourcen .Das umfassendste Coaching-Paket für Ihre IT-Sicherheitsanforderungen. Ideal für Unternehmen, die eine maßgeschneiderte und tiefgreifende Unterstützung bei der Umsetzung von NIS2, ISO27001 und DORA benötigen.Weitere Fragen? Termin vereinbaren.Vielen Dank. Ihre Nachricht wurde erfolgreich versendet.×Leider gab es einen Fehler, bitte versuchen Sie es erneut.×Unternehmen*Vorname*Nachname*Straße*Postleitzahl*Ort*Email*Telefon*Jetzt Vertragsangebot anfordernUmfassendes Coaching-Paket LargeMehr als nur - [Coaching Paket “Medium”](https://nis2-umsetzung.com/coaching-paket-medium/) - Coaching-Paket Medium – Umfassende Unterstützung und Ressourcen .Das optimale Coaching-Paket für Ihre IT-SicherheitsanforderungenWeitere Fragen? Termin vereinbaren.Vielen Dank. Ihre Nachricht wurde erfolgreich versendet.×Leider gab es einen Fehler, bitte versuchen Sie es erneut.×Unternehmen*Vorname*Nachname*Straße*Postleitzahl*Ort*Email*Telefon*Jetzt Vertragsangebot anfordernUmfassendes Coaching-Paket MediumMehr als nur Wissen – praktische Unterstützung für Ihre IT-SicherheitsanforderungenDas optimale Coaching-Paket für Ihre IT-Sicherheitsanforderungen Unser “Medium”-Paket bietet Ihnen umfassendes Know-how, - [DORA-VO](https://nis2-umsetzung.com/dora-verordnung/) - Die DORA-Verordnung stärkt die Cybersicherheit im Finanzsektor durch IKT-Risikomanagement, Meldepflichten und Anforderungen an Drittanbieter für bessere Resilienz. - [Kontakt](https://nis2-umsetzung.com/kontakt/) - Lassen Sie sich individuell beraten! Vereinbaren Sie einen Call und finden Sie das perfekte Coaching-Paket für Ihre IT-Sicherheitsanforderungen. - [NIS2-Umsetzungs-Coaching](https://nis2-umsetzung.com/nis2-coaching/) - No compromise on quality serviceSecure, reliable & online – that’s our promise !Affordable hosting without compromising on quality – that’s what sets us apart!“ Est nulla enim yeso ku maxime alias harum impedit beatae. Obcaecat dui voluptates fugit ut distinctio weitere Informationen weitere Informationen play intro videoplay intro videoUnser Coaching is designed to take your website ## NIS2-Ums.VO - [Artikel 14 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Vertrauensdiensteanbieter](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-14-erhebliche-sicherheitsvorfaelle-in-bezug-auf-vertrauensdiensteanbieter/) - Artikel 14 der NIS2-Umsetzungsverordnung: Erhebliche Sicherheitsvorfälle bei Vertrauensdiensteanbietern – Meldepflichten, Anforderungen & Praxiswissen. - [Artikel 6 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf TLD-Namenregister](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-6-erhebliche-sicherheitsvorfaelle-in-bezug-auf-tld-namenregister/) - Artikel 6 der NIS2-Umsetzungsverordnung über erhebliche Sicherheitsvorfälle bei TLD-Namenregistern: Kriterien, Meldepflichten & Praxiswissen. - [Artikel 5 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf DNS-Diensteanbieter](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-5-erhebliche-sicherheitsvorfaelle-in-bezug-auf-dns-diensteanbieter/) - Artikel zu NIS2 Art. 5: Erhebliche Sicherheitsvorfälle bei DNS-Diensteanbietern – Meldepflichten, Anforderungen und Praxis-Tipps zur Umsetzung. - [Annex zur NIS2-Umetzungsverordnung mit Anforderungen an Unternehmen](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/annex/) - Annex zur NIS2-Umetzungsverordnung mit Anforderungen an Unternehmen - Anforderungen an Unternehmen / Einrichtungen aus der NIS2 - [Artikel 2 NIS2UmsVO - Technische und methodische Anforderungen](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-2-technische-und-methodische-anforderungen/) - Für die betreffenden Einrichtungen sind im Anhang dieser Verordnung die technischen und methodischen Anforderungen der in Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben a bis j - [Artikel 13 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-13-nis2umsvo-erhebliche-sicherheitsvorfaelle/) - In Bezug auf Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn - [Artikel 12 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Anbieter von Online-Suchmaschinen](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-12-nis2umsvo-erhebliche-sicherheitsvorfaelle/) - In Bezug auf Anbieter von Online-Suchmaschinen gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere - [Artikel 7 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Anbieter von Cloud-Computing-Diensten](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-7-nis2umsvo-erhebliche-sicherheitsvorfaelle/) - In Bezug auf Anbieter von Cloud-Computing-Diensten gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder - [Artikel 11 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Anbieter von Online-Marktplätzen](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-11-nis2umsvo-erhebliche-sicherheitsvorfaelle/) - In Bezug auf Anbieter von Online-Marktplätzen gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere - [Artikel 10 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug Anbieter verwalteter Dienste und Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-10-nis2umsvo-erhebliche-sicherheitsvorfaelle/) - In Bezug auf Anbieter verwalteter Dienste und Anbieter verwalteter Sicherheitsdienste gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 - [Artikel 9 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Betreiber von Inhaltszustellnetzen](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-9-nis2umsvo-erhebliche-sicherheitsvorfaelle/) - In Bezug auf Betreiber von Inhaltszustellnetzen gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere - [Artikel 8 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf Anbieter von Rechenzentrumsdiensten](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-8-nis2umsvo-erhebliche-sicherheitsvorfaelle/) - In Bezug auf Anbieter von Rechenzentrumsdiensten gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder - [Artikel 3 NIS2UmsVO - Erhebliche Sicherheitsvorfälle](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-3-erhebliche-sicherheitsvorfaelle/) - Ein Sicherheitsvorfall gilt in Bezug auf die betreffenden Einrichtungen als erheblich im Sinne von Artikel 23 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2022/2555 - [Artikel 1 NIS2UmsVO - Gegenstand](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-1-gegenstand/) - In dieser Verordnung werden in Bezug auf DNS-Diensteanbieter, TLD-Namenregister, Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Anbieter von Rechenzentrumsdiensten, - [Artikel 4 NIS2UmsVO - Wiederholte Sicherheitsvorfälle](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-4-wiederholte-sicherheitsvorfaelle/) - Incidents that individually are not considered a significant incident within the meaning of Article 3, shall be considered collectively as one significant - [Artikel 15 NIS2UmsVO - Aufhebung](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-15-aufhebung/) - Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/151 der Kommission4 wird aufgehoben. - [Artikel 16 NIS2UmsVO - Inkrafttreten und Geltungsbeginn](https://nis2-umsetzung.com/niszwei-umsetzungsverordnung/artikel-16-inkrafttreten-und-geltungsbeginn/) - Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen ## NIS2-Ums.VO-EG - [Sicherheitskonzepte für Informationssysteme](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-9/) - Erwägungsgrund 9 der NIS2UmsVO fordert Sicherheitskonzepte, die Netz- und Informationssysteme umfassend schützen und von Leitungsebenen genehmigt werden. - [Zusammenarbeit von Kommission und ENISA](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-41/) - Erwägungsgrund 41 der NIS2UmsVOEG beschreibt die Zusammenarbeit der EU-Kommission mit ENISA und der Kooperationsgruppe bei Durchführungsrechtsakten. - [Anlagen- und Wertemanagement in der NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-24/) - Erwägungsgrund 24 der NIS2UmsVOEG erläutert Meldepflichten, Meldeprozesse und Verfahren zur Handhabung von Sicherheitsvorfällen nach NIS2. - [Sicherheitsmanagement der Mitarbeitenden](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-22/) - Erwägungsgrund 22 der NIS2UmsVOEG betont Risikomanagement, Kontrollen und Überprüfung wirksamer Sicherheitsmaßnahmen zur NIS2-Compliance. - [Netzsicherheitslösungen nach NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-18/) - Erwägungsgrund 18 der NIS2UmsVOEG erklärt Twinning-Bereiche, Informations- & Best-Practice-Austausch zur Harmonisierung von Sicherheitsmaßnahmen. - [Anforderungen an IKT-Produkte gemäß NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-17/) - Erwägungsgrund 17 der NIS2UmsVOEG erläutert Kritikalität von Lieferanten, Abstufung der Anforderungen und Analysen zur Lieferkettensicherheit. - [Sicherheitspatch-Management in der NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-16/) - Dabei erläutert Erwägungsgrund 16 der NIS2-Umsetzungsverordnung, wie Sicherheitsmaßnahmen verhältnismäßig, risikobasiert und angemessen umzusetzen sind. - [Lieferkettensicherheit in der NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-14/) - Erwägungsgrund 14 der NIS2-Umsetzungsverordnung erklärt Konzepte zur Lieferkettensicherheit und Sicherheitsklauseln für Anbieter & Lieferanten. - [Risikomanagementrahmen und -behandlungsplan](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-11/) - Erwägungsgrund 11 der NIS2-Umsetzungsverordnung: Einführung eines Risikomanagementrahmens und Risikobehandlungsplans zur NIS2-Compliance. - [Herausforderungen bei Netzsicherheitsmaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-8/) - Erwägungsgrund 8 der NIS2-Umsetzungsverordnung: Herausforderungen bei Netzsicherheitsmaßnahmen, Kommunikations- & DNS-Sicherheitsnormen. - [Normen für Risikomanagementmaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-3/) - Erwägungsgrund 3 der NIS2-Umsetzungsverordnung: Bedeutung technischer Normen für Risikomanagement nach NIS2 (z. B. ISO/IEC 27001 & ETSI). - [Sicherheitsüberwachung nach NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungrund-12/) - Erwägungsgrund 12 der NIS2UmsVO fordert verpflichtendes Logging und Monitoring, um Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. - [Maßnahmen und Ausschussstellungnahme](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-43/) - Erwägungsgrund 43 erklärt, dass die Maßnahmen mit der Stellungnahme des nach Artikel 39 der Richtlinie (EU) 2022/2555 eingesetzten Ausschusses übereinstimmen. - [Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-42/) - Erwägungsgrund 42 dokumentiert die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten vom 1. September 2024 gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) - [Wiederholte Sicherheitsvorfälle](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-40/) - Erwägungsgrund 40 der NIS2UmsVO sieht vor, dass wiederholte Sicherheitsvorfälle zusammen als erheblich gelten können, wenn sie innerhalb von 6 Monaten auftreten - [Unbefugter Zugriff auf Netzwerke](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-39/) - Erwägungsgrund 39 der NIS2UmsVO definiert unbefugte Zugriffe, die zu Betriebsstörungen führen könnten, als erhebliche Sicherheitsvorfälle. - [Eingeschränkte Verfügbarkeit und Antwortzeit](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-38/) - Erwägungsgrund 38 der NIS2UmsVO definiert eingeschränkte Verfügbarkeit als deutliche Verlangsamung oder eingeschränkte Funktionalität von Diensten. - [Meldepflicht bei Personenschäden](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-37/) - Erwägungsgrund 37 der NIS2UmsVO betont die Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle, die den Tod oder Gesundheitsschäden natürlicher Personen verursachen könnten. - [Berechnung direkter finanzieller Verluste](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-36/) - Erwägungsgrund 36 der NIS2UmsVO erläutert, welche finanziellen Verluste durch Sicherheitsvorfälle berücksichtigt werden sollen, und gibt Hinweise zur Berechnung - [Messung der Dienst-Nichtverfügbarkeit](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-35/) - Erwägungsgrund 35 der NIS2UmsVO definiert, wie die Dauer einer vollständigen Dienst-Nichtverfügbarkeit ab ihrem Eintritt bis zur Wiederherstellung gemessen wird - [Bestimmung der Vorfalldauer](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-34/) - Erwägungsgrund 34 der NIS2UmsVO beschreibt die Kriterien zur Messung der Dauer eines Sicherheitsvorfalls, um Wiederherstellungszeiten exakt zu bestimmen. - [Ausnahmen bei Wartungsunterbrechungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-33/) - Erwägungsgrund 33 der NIS2UmsVO klärt, dass planmäßige Wartungsunterbrechungen oder vertraglich vereinbarte Ausfälle nicht als Sicherheitsvorfälle gelten. - [Kriterien für die Schwere von Sicherheitsvorfällen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-32/) - Erwägungsgrund 32 der NIS2UmsVO erklärt, wie die Zahl betroffener Nutzer und vertrauender Beteiligter bei der Bewertung der Schwere eines Sicherheitsvorfalls zu berücksichtigen ist. - [Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-31/) - Erwägungsgrund 31 der NIS2UmsVO beschreibt Meldepflichten für erhebliche Sicherheitsvorfälle, einschließlich Fristen und Bewertungskriterien zur Meldung. - [Kriterien für erhebliche Sicherheitsvorfälle](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-30/) - Erwägungsgrund 30 der NIS2UmsVO definiert, wann ein Sicherheitsvorfall als erheblich gilt, um eine klare Grundlage für Meldepflichten zu schaffen. - [Maßnahmen gegen physische und Umweltbedrohungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-29/) - Erwägungsgrund 29 der NIS2UmsVO beschreibt physische Schutzmaßnahmen wie Brandschutz, Überspannungsschutz und Klimatisierung für Netz- und Informationssysteme. - [Ganzheitlicher Cybersicherheitsansatz](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-28/) - Erwägungsgrund 28 fordert Risikomanagementmaßnahmen, physische Sicherheit & Umweltbedrohungen einschließen, um Netzwerksysteme und Datenintegrität zu schützen. - [Cybersicherheits-Governance und Rollen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-27/) - Erwägungsgrund 27 empfiehlt klare Rollen und Verantwortlichkeiten, wie Informationssicherheits- und Incident-Manager, um Cybersicherheitsziele zu gewährleisten. - [Granularität des Anlageninventars](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-26/) - Erwägungsgrund 26 legt Details für ein Anlagen- und Werteinventar fest, einschließlich eindeutiger Kennung, Klassifizierung, Standort und Verantwortlichkeiten. - [Klassifizierung von Anlagen und Werten](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-25/) - Erwägungsgrund 25 beschreibt die Klassifizierung und Kontrolle von Anlagen nach Risiko und Sicherheitsanforderungen sowie die Schulung des Personals. - [Multifaktor-Authentifizierung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-23/) - Erwägungsgrund 23 der NIS2UmsVO empfiehlt Multifaktor-Authentifizierung bei Fernzugriff & sensiblen Konten sowie zusätzliche Faktoren bei ungewöhnlichem Zugriff - [Rechte- und Zugriffsmanagement](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-21/) - Erwägungsgrund 21 beschreibt themenspezifische Konzepte für Rechteverwaltung, Zugriffsberechtigungen und den Entzug von Berechtigungen im Rahmen der NIS2UmsVO. - [Cyberhygiene nach NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-20/) - Erwägungsgrund 20 fordert Zero-Trust-Grundsätze, Schulungen & Richtlinien für Cyberhygiene, um Risiken zu minimieren und Cybersicherheitsbewusstsein zu fördern. - [Endpoint Security in der NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-19/) - Erwägungsgrund 19 beschreibt Maßnahmen zur Minimierung von Angriffspunkten, zur Schwachstellenreduzierung und zur Kontrolle von böswilligen Inhalten. - [Sicherheitstests gemäß NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-15/) - Erwägungsgrund 15 beschreibt die Durchführung von Sicherheitstests, darunter Penetrationstests und Schwachstellenscans, um Maßnahmen zu überprüfen. - [BIA-Analyse in der NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-13/) - Erwägungsgrund 13 empfiehlt eine umfassende BIA-Analyse zur Festlegung von Wiederherstellungszeiten, Ausfallzeiten und Zielvorgaben für den Servicebetrieb. - [Definition von Nutzern in der NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-10/) - Erwägungsgrund 10 der NIS2UmsVO legt fest, dass „Nutzer“ sowohl juristische als auch natürliche Personen mit Zugang zu Netz- und Informationssystemen umfasst. - [Unterstützung durch ENISA und nationale Behörden](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-7/) - Erwägungsgrund 7 betont die unterstützende Rolle von ENISA und nationalen Behörden bei der Risikoanalyse, und der Einhaltung von Cybersicherheitsanforderungen. - [Flexibilität bei der Anwendung von Anforderungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-6/) - Erwägungsgrund 6 erlaubt Einrichtungen, bestimmte Anforderungen nur bei Angemessenheit anzuwenden und diese Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren. - [Ausgleichsmaßnahmen bei eingeschränkter Umsetzbarkeit](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-5/) - Können die betreffenden Einrichtungen einige der technischen und methodischen Anforderungen der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit we - [Verhältnismäßigkeit bei Risikomanagementmaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-4/) - Erwägungsgrund 4 betont, das bei der Anwendung der Anforderungen zur Cybersicherheit die Risikoexposition & Größe der Einrichtungen berücksichtigt werden sollen - [Kohärenz für Vertrauensdiensteanbieter](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-2/) - Diese Verordnung definiert die Anforderungen für Vertrauensdiensteanbieter und präzisiert, in welchen Fällen ein Sicherheitsvorfall als erheblich anzusehen ist. - [Technische Anforderungen und Sicherheitsvorfälle](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoeg/erwaegungsgrund-1/) - Diese Verordnung legt technische Anforderungen für betroffene Einrichtungen gemäß NIS2 fest und präzisiert die Fälle erheblicher Sicherheitsvorfälle. ## NIS2-Ums.VO Annex - [3.2. Überwachung und Protokollierung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/3-2-ueberwachung-und-protokollierung/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Implementieren Sie ein SIEM-System zur automatisierten Überwachung und Protokollierung von Sicherheitsereignissen, mit klaren Verfahren, Alarmmechanismen und Schutzmaßnahmen. - [6.10. Behandlung und Offenlegung von Schwachstellen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/6-10-behandlung-und-offenlegung-von-schwachstellen/) - Anhang 6.10 der NIS2UmsVO: Anforderungen zur Behandlung und Offenlegung von Schwachstellen zur Verbesserung der IT-Sicherheit und NIS2-Compliance. - [6.9. Schutz gegen Schadsoftware und nicht genehmigte Software](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/6-9-schutz-gegen-schadsoftware-und-nicht-genehmigte-software/) - Anhang 6.9 der NIS2UmsVO: Anforderungen zum Schutz gegen Schadsoftware und nicht genehmigte Software zur Stärkung der IT-Sicherheit. - [6.4. Änderungsmanagement, Reparatur und Wartung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/6-4-aenderungsmanagement-reparatur-und-wartung/) - Anhang 6.4 der NIS2UmsVO: Anforderungen an Änderungsmanagement, Reparatur- und Wartungsprozesse zur Sicherstellung der NIS2-Compliance. - [6.1. Sicherheitsmaßnahmen beim Erwerb von IKT-Diensten oder IKT-Produkten](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/6-1-sicherheitsmassnahmen-beim-erwerb-von-ikt-diensten-oder-ikt-produkten/) - Anhang 6.1 der NIS2UmsVO: Sicherheitsmaßnahmen beim Erwerb von IKT-Diensten & -Produkten zur Stärkung der Cybersicherheit und NIS2-Compliance. - [5.2. Verzeichnis der Anbieter und Diensteanbieter](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/5-2-verzeichnis-der-anbieter-und-diensteanbieter/) - Anhang 5.2 der NIS2UmsVO: Anforderungen an das Verzeichnis von Anbietern und Diensteanbietern zur Dokumentation im Rahmen der NIS2-Compliance. - [4.2. Backup-Sicherungs- und Redundanzmanagement](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/4-2-backup-sicherungs-und-redundanzmanagement/) - Anhang 4.2 der NIS2UmsVO: Anforderungen an Backup-, Sicherungs- und Redundanzmanagement zur Sicherstellung der IT-Resilienz im Rahmen der NIS2-Compliance. - [4.1. Notfallplan für die Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Betriebs](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/4-1-notfallplan-fuer-die-aufrechterhaltung-und-wiederherstellung-des-betriebs/) - Anhang 4.1 der NIS2UmsVO: Anforderungen an Notfallpläne zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Betriebs bei IT-Sicherheitsvorfällen. - [3.4. Bewertung und Klassifizierung von Ereignissen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/3-4-event-assessment-and-classification/) - Anhang 3.4 der NIS2UmsVO erklärt die Bewertung und Klassifizierung von Ereignissen zur Erkennung und Priorisierung von Vorfällen für NIS2-Compliance. - [2.3. Unabhängige Überprüfung der Netz- und Informationssicherheit](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/2-3-unabhaengige-ueberpruefung-der-netz-und-informationssicherheit/) - Anhang 2.3 der NIS2UmsVO: Anforderungen zur unabhängigen Überprüfung der Netz- und Informationssicherheit für prüffeste NIS2-Compliance im Unternehmen. - [1.1. Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/1-1-konzept-fuer-die-sicherheit-von-netz-und-informationssystemen/) - Anhang I.1 der NIS2UmsVO: Grundsätze für ein Konzept zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen mit Anforderungen & Praxiswissen zur NIS2-Compliance. - [4.3. Krisenmanagement](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/4-3-krisenmanagement/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Entwickeln Sie Krisenmanagementverfahren mit klaren Rollen, Kommunikationsplänen und Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich regelmäßiger Tests und Updates. - [3.6. Überprüfungen nach Sicherheitsvorfällen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/3-6-ueberpruefungen-nach-sicherheitsvorfaellen/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Führen Sie nach Sicherheitsvorfällen Ursachenanalysen durch, dokumentieren Sie Lehren und optimieren Sie Sicherheitskonzepte, Risikomaßnahmen und Reaktionsverfahren. - [3.5. Reaktion auf Sicherheitsvorfälle](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/3-5-reaktion-auf-sicherheitsvorfaelle/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Reagieren Sie zeitnah auf Sicherheitsvorfälle mit dokumentierten Verfahren für Eindämmung, Beseitigung und Wiederherstellung, inklusive regelmäßiger Tests. - [3.3. Meldung von Ereignissen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/3-3-meldung-von-ereignissen/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Etablieren Sie einfache Meldewege für verdächtige Ereignisse, informieren Sie Anbieter und Kunden und schulen Sie Mitarbeitende regelmäßig. - [3.1. Konzept für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/3-1-konzept-fuer-die-bewaeltigung-von-sicherheitsvorfaellen/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Entwickeln Sie ein Konzept zur Sicherheitsvorfallbewältigung mit klaren Rollen, Prozessen und Notfallplänen, regelmäßig getestet und aktualisiert. - [2.2. Überwachung der Einhaltung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/2-2-ueberwachung-der-einhaltung/) - Überprüfen Sie regelmäßig die Einhaltung von Konzepten und Normen, implementieren Sie ein Berichtssystem und überwachen Sie die Einhaltung kontinuierlich. - [2.1. Risikomanagementrahmen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/2-1-risikomanagementrahmen/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Etablieren Sie Risikomanagement für Netz- und Informationssicherheit mit klaren Verfahren, Risikobewertung, Überwachung und jährlicher Aktualisierung. - [1.2. Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/1-2-rollen-verantwortlichkeiten-und-weisungsbefugnisse/) - Einrichtungen definieren Rollen und Verantwortlichkeiten zur Netz- und Informationssystemsicherheit, mit einem ISB, und überwachen deren Umsetzung. - [5.1. Konzept für die Sicherheit der Lieferkette](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/5-1-konzept-fuer-die-sicherheit-der-lieferkette/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Etablieren Sie Sicherheitskonzepte für Lieferketten, mit klaren Kriterien für Anbieter, Cybersicherheitsanforderungen und regelmäßigen Überprüfungen. - [12.5. Abgabe, Rückgabe oder Löschung von Anlagen und Werten bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/12-5-abgabe-rueckgabe-oder-loeschung/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass Anlagen bei Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen zurückgegeben, gelöscht oder von Netz... - [7. KONZEPTE UND VERFAHREN ZUR BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT VON RISIKOMANAGEMENTMAßNAHMEN IM BEREICH DER CYBERSICHERHEIT](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/7-konzepte-und-verfahren-zur-bewertung/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Entwickeln Sie ein Konzept zur Überwachung und Messung der Wirksamkeit von Cybersicherheitsmaßnahmen, angepasst an Risiken - [6.8. Netzsegmentierung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/6-8-netzsegmentierung/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Segmentieren Sie Netzwerke und Systeme in Zonen, beschränken Sie Zugriffe und trennen Sie kritische Systeme zur Optimierung der Sicherheit. - [6.7. Netzsicherheit](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/6-7-netzsicherheit/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Implementieren Sie Maßnahmen wie Netzwerksegmentierung, verschlüsselte Kommunikation, sichere Zugänge und moderne Protokolle zur Abwehr von Cyberbedrohungen. - [13.3. Perimeter und physische Zutrittskontrolle](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/13-3-perimeter-und-physische-zutrittskontrolle/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Verhindern und überwachen Sie unbefugten Zutritt zu Netz- und Informationssystemen durch Sicherheitsperimeter, Zutrittskontrollen und regelmäßige Tests. - [13.2. Schutz vor physischen Bedrohungen und Bedrohungen des Umfelds](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/13-2-schutz-vor-physischen-bedrohungen-und-bedrohungen-des-umfelds/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Implementieren Sie Schutzmaßnahmen gegen physische und umweltbedingte Bedrohungen, mit Überwachung, Meldeverfahren und regelmäßigen Tests. - [13.1. Unterstützende Versorgungsleistungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/13-1-unterstuetzende-versorgungsleistungen/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Verhindern Sie Ausfälle durch Redundanzsysteme, Schutzmaßnahmen für Versorgungsleistungen und Verträge zur Notversorgung, regelmäßig getestet und aktualisiert. - [12.4. Anlagen- und Werteinventar](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/12-4-anlagen-und-werteinventar/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Erstellen Sie ein aktuelles, vollständiges Inventar Ihrer Anlagen und Werte, einschließlich Betriebsabläufen, Netzwerken und Informationssystemen, mit regelmäßigen Updates. - [12.3. Konzept für Wechseldatenträger](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/12-3-konzept-fuer-wechseldatentraeger/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Entwickeln Sie ein Konzept zur sicheren Nutzung von Wechseldatenträgern, mit technischer Sperrung, Schadcode-Scans und optionaler Verschlüsselung. - [12.2. Behandlung von Anlagen und Werten](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/12-2-behandlung-von-anlagen-und-werten/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Implementieren Sie ein Konzept für den sicheren Lebenszyklus von Anlagen, inklusive Verwendung, Speicherung, Transport und unwiederbringlicher Löschung. - [12.1. Anlagen- und Werteklassifizierung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/12-1-anlagen-und-werteklassifizierung/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Entwickeln Sie ein System zur Klassifizierung von Anlagen nach Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit, mit regelmäßigen Überprüfungen. - [11.7. Multifaktor-Authentifizierung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/11-7-multifaktor-authentifizierung/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Nutzen Sie Multifaktor- oder kontinuierliche Authentifizierung, angepasst an die Klassifizierung von Anlagen und Werten für maximale Sicherheit. - [11.6. Authentifizierung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/11-6-authentifizierung/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Implementieren Sie sichere Authentifizierungsverfahren, passen Sie die Authentifizierungsstärke an die Risikoklassifikation an und nutzen Sie modernste Methoden. - [11.5. Identifizierung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/11-5-identifizierung/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Verwalten Sie den Lebenszyklus von Nutzerkennungen, implementieren Sie eindeutige Identitäten und deaktivieren Sie nicht mehr benötigte Zugänge unverzüglich. - [11.4. Systemverwaltungssysteme](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/11-4-systemverwaltungssysteme/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Beschränken Sie die Nutzung von Systemverwaltungskonten, trennen Sie Verwaltungs- und Anwendungssysteme und sichern Sie den Zugang mit Authentifizierung und Verschlüsselung. - [11.3. Privilegierte Konten und Systemverwaltungskonten](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/11-3-privilegierte-konten-und-systemverwaltungskonten/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Implementieren Sie starke Authentifizierungsverfahren, begrenzen Sie Systemverwaltungsrechte und überprüfen Sie regelmäßig privilegierte Kontenzugänge. - [11.2. Management von Zugangs- und Zugriffsrechten](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/11-2-management-von-zugangs-und-zugriffsrechten/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Verwalten, dokumentieren und überprüfen Sie Zugriffsrechte nach den Prinzipien „Need-to-know“ und „Need-to-use“, angepasst an Änderungen und Risiken. - [11.1. Konzept für die Zugriffskontrolle](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/11-1-konzept-fuer-die-zugriffskontrolle/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Entwickeln Sie Konzepte für logische und physische Zugriffskontrollen, dokumentieren Sie diese und authentifizieren Sie Nutzer angemessen. - [10.4. Disziplinarverfahren](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/10-4-disziplinarverfahren/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Etablieren Sie Disziplinarverfahren für Verstöße gegen Sicherheitskonzepte, angepasst an rechtliche und betriebliche Anforderungen, mit regelmäßigen Updates. - [10.3. Verfahren zur Beendigung oder Änderung des Beschäftigungsverhältnisses](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/10-3-verfahren-zur-beendigung-oder-aenderung-des-beschaeftigungsverhaeltnisses/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass Sicherheitsverantwortlichkeiten und Vertraulichkeitsklauseln auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertraglich geregelt sind. - [10.2. Zuverlässigkeitsüberprüfung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/10-2-zuverlaessigkeitsueberpruefung/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Führen Sie Zuverlässigkeitsüberprüfungen für sicherheitskritische Rollen durch, basierend auf festgelegten Kriterien und rechtlichen Vorgaben. - [10.1. Sicherheit des Personals](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/10-1-sicherheit-des-personals/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende, Anbieter und Leitungsorgane ihre Sicherheitsverantwortlichkeiten verstehen und qualifiziert handeln. - [9. Kryptografie](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/9-kryptografie/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Entwickeln Sie Konzepte für Kryptografie, Schlüsselmanagement und sichere Datenverschlüsselung, angepasst an Risiken und aktuelle Technologien. - [8.2. Sicherheitsschulungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/8-2-sicherheitsschulungen/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Implementieren Sie gezielte Schulungsprogramme für sicherheitsrelevante Rollen, mit Fokus auf Cyberbedrohungen, sichere Konfiguration und Ereignismanagement. - [8.1 Sensibilisierungsmaßnahmen und grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/8-1-sensibilisierungsmassnahmen-und-grundlegende-verfahren-im-bereich-der-cyberhygiene/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Fördern Sie Cybersicherheitsbewusstsein mit wiederholten Schulungen zu Risiken, Cyberhygiene und Bedrohungen, regelmäßig aktualisiert. - [6.6. Sicherheitspatch-Management](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/6-6-sicherheitspatch-management/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Implementieren Sie Verfahren für Patchmanagement, testen Sie Sicherheitspatches vor der Anwendung und dokumentieren Sie Abweichungen nachvollziehbar. - [6.5. Sicherheitsprüfung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/6-5-sicherheitspruefung/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Führen Sie regelmäßige Sicherheitsprüfungen auf Basis von Risikoanalysen durch, dokumentieren Sie Ergebnisse und setzen Sie Maßnahmen bei kritischen Feststellungen um. - [6.3. Konfigurationsmanagement](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/6-3-konfigurationsmanagement/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Definieren, dokumentieren und überwachen Sie sichere Konfigurationen für Hardware, Software, Dienste und Netzwerke mit regelmäßigen Updates. - [6.2. Sicherer Entwicklungszyklus](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex/6-2-sicherer-entwicklungszyklus/) - Erfüllen Sie die NIS2-Anforderungen: Implementieren Sie Sicherheitsvorschriften für alle Entwicklungsphasen von Netz- und Informationssystemen, mit Sicherheitsanalysen, Tests und Zero-Trust-Architekturen. ## EU Cyber Resilience Act - [Artikel 2 Anwendungsbereich](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-2-anwendungsbereich/) - Diese Verordnung regelt Produkte mit digitalen Elementen und deren Cybersicherheitsanforderungen. Sie gilt nicht für Produkte unter bestimmten EU-Rechtsakten. - [Artikel 1 Gegenstand](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-1-gegenstand/) - Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt: Vorschriften für die Bereitstellung auf dem Markt von Produkten mit digitalen Elementen, um die Cybersicherheit - [Artikel 71 Inkrafttreten und Geltungsbeginn](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-71-inkrafttreten-und-geltungsbeginn/) - Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, mit bestimmten Abschnitten ab 2026 und 2027. Gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. - [Artikel 70 Bewertung und Überprüfung](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-70-bewertung-und-ueberpruefung/) - Die Kommission legt Berichte zur Überprüfung der Verordnung vor, einschließlich der Wirksamkeit der Meldeplattform und ihrer Cybersicherheitsaspekte. - [Artikel 69 Übergangsbestimmungen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-69-uebergangsbestimmungen/) - EU-Baumusterprüfbescheinigungen für Produkte mit digitalen Elementen bleiben bis 2028 gültig, es sei denn, andere Rechtsvorschriften gelten. - [Artikel 68 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 168/2013](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-68-aenderungen-der-verordnung-eu-nr-168-2013/) - In Anhang II Teil C1 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (38) wird in der Tabelle folgender Eintrag angefügt: - [Artikel 67 Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-67-aenderung-der-richtlinie-eu-2020-1828/) - Die Nummer „(69) Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates“ wird zu Anhang I der Richtlinie (EU) 2020/1828 hinzugefügt. - [Artikel 66 Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-66-aenderung-der-verordnung-eu-2019-1020/) - In Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 wird folgende Nummer angefügt: „72. Verordnung (EU) 2024/2847 des Europäischen Parlaments und des Rates (*). - [Artikel 65 Verbandsklagen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-65-verbandsklagen/) - Richtlinie (EU) 2020/1828 findet Anwendung auf Verbandsklagen gegen Zuwiderhandlungen durch Wirtschaftsakteure gegen Bestimmungen dieser Verordnung - [Artikel 64 Sanktionen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-64-sanktionen/) - Die Mitgliedstaaten erlassen Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung, darunter Geldbußen bis zu 15 Mio. EUR oder 2,5 % des Jahresumsatzes. - [Artikel 63 Vertraulichkeit](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-63-vertraulichkeit/) - Alle beteiligten Parteien wahren die Vertraulichkeit von Informationen, insbesondere zu geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen, und schützen. - [Artikel 62 Ausschussverfahren](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-62-ausschussverfahren/) - Die Kommission wird von einem Ausschuss gemäß Verordnung unterstützt. Ein schriftliches Verfahren endet ohne Ergebnis, wenn der Vorsitz dies beschließt. - [Artikel 61 Ausübung der Befugnisübertragung](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-61-ausuebung-der-befugnisuebertragung/) - Die Kommission erhält für fünf Jahre die Befugnis, delegierte Rechtsakte zu erlassen, die vom Parlament oder Rat jederzeit widerrufen werden können. - [Artikel 60 Koordinierte Kontrollen (Sweeps)](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-60-koordinierte-kontrollen-sweeps/) - Marktüberwachungsbehörden führen koordinierte Kontrollen durch, um Verstöße gegen die Verordnung festzustellen, mit Unterstützung der Kommission und ENISA. - [Artikel 59 Gemeinsame Tätigkeiten der Marktüberwachungsbehörden](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-59-gemeinsame-taetigkeiten-der-marktueberwachungsbehoerden/) - Marktüberwachungsbehörden können Tätigkeiten zur Cybersicherheit durchführen, um die Einhaltung sicherzustellen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. - [Artikel 58 Formale Nichtkonformität](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-58-formale-nichtkonformitaet/) - Marktüberwachungsbehörden fordern Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität mit CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung oder technischer Dokumentation. - [Artikel 57 Konforme Produkte mit digitalen Elementen, die ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko bergen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-57-konforme-produkte-mit-digitalen-elementen-die-ein-erhebliches-cybersicherheitsrisiko-bergen/) - Marktüberwachungsbehörden fordern Korrekturmaßnahmen bei Cybersicherheitsrisiken. Kommission prüft Maßnahmen und kann Unionsebene-Maßnahmen erlassen. - [Artikel 56 Verfahren auf Unionsebene für Produkte mit digitalen Elementen, die ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko bergen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-56-verfahren-auf-unionsebene-fuer-produkte-mit-digitalen-elementen-die-ein-erhebliches-cybersicherheitsrisiko-bergen/) - Die Kommission kann bei Cybersicherheitsrisiken für Produkte Konformitätsbewertungen durchführen und bei Bedarf Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen. - [Artikel 55 Schutzklauselverfahren der Union](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-55-schutzklauselverfahren-der-union/) - Wenn ein Mitgliedstaat Einwände gegen eine nationale Maßnahme erhebt oder die Kommission diese für unvereinbar mit dem Unionsrecht hält. - [Artikel 54 Nationale Verfahren für Produkte mit digitalen Elementen, die ein erhebliches Cybersicherheitsrisiko bergen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-54-nationale-verfahren-fuer-produkte-mit-digitalen-elementen-die-ein-erhebliches-cybersicherheitsrisiko-bergen/) - Die Marktüberwachungsbehörden handeln schnell, um Cybersicherheitsrisiken von Produkten zu bewerten und Korrekturmaßnahmen durchzusetzen. - [Artikel 53 Zugang zu Daten und zur Dokumentation](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-53-zugang-zu-daten-und-zur-dokumentation/) - Marktüberwachungsbehörden erhalten auf Antrag Zugang zu relevanten Daten für die Bewertung der Konformität von Produkten mit digitalen Elementen. - [Artikel 52 Marktüberwachung und Kontrolle von Produkten mit digitalen Elementen auf dem Unionsmarkt](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-52-marktueberwachung-und-kontrolle-von-produkten-mit-digitalen-elementen-auf-dem-unionsmarkt/) - Die Mitgliedstaaten benennen Marktüberwachungsbehörden, die mit Ressourcen ausgestattet werden. Diese Behörden arbeiten eng mit anderen Stellen zusammen. - [Artikel 51 Koordinierung der notifizierten Stellen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-51-koordinierung-der-notifizierten-stellen/) - Die Kommission sorgt für die Koordination zwischen notifizierten Stellen, während die Mitgliedstaaten deren Beteiligung an der Gruppe sicherstellen. - [Artikel 50 Erfahrungsaustausch](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-50-erfahrungsaustausch/) - Die Kommission organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den für die Notifizierungspolitik zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten. - [Artikel 49 Meldepflichten der notifizierten Stellen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-49-meldepflichten-der-notifizierten-stellen/) - Notifizierte Stellen melden der Behörde alle Änderungen & Tätigkeiten zu Konformitätsbewertungen, einschließlich grenzüberschreitender Aufgaben & Unteraufträgen - [Artikel 48 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-48-einspruch-gegen-entscheidungen-notifizierter-stellen/) - Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Einspruchsverfahren gegen die Entscheidungen der notifizierten Stellen vorgesehen ist. - [Artikel 47 Operative Pflichten der notifizierten Stellen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-47-operative-pflichten-der-notifizierten-stellen/) - Die notifizierten Stellen führen Konformitätsbewertungen im Einklang mit den Verfahren durch dabei die Unternehmensgröße und das Cybersicherheitsrisiko. - [Artikel 46 Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-46-anfechtung-der-kompetenz-notifizierter-stellen/) - Die Kommission untersucht Fälle, in denen die Kompetenz einer Stelle angezweifelt wird, und fordert den Mitgliedstaat auf, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. - [Artikel 45 Änderungen der Notifizierungen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-45-aenderungen-der-notifizierungen/) - Wird festgestellt, dass eine notifizierte Stelle Anforderungen nicht erfüllt, kann die Behörde die Notifizierung einschränken und informiert die Kommission. - [Artikel 44 Kennnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-44-kennnummern-und-verzeichnisse-notifizierter-stellen/) - Die Kommission weist jeder notifizierten Stelle eine Kennnummer zu und veröffentlicht ein aktuelles Verzeichnis der Stellen mit ihren Tätigkeiten & Kennnummern. - [Artikel 43 Notifizierungsverfahren](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-43-notifizierungsverfahren/) - Notifizierende Behörden benachrichtigen nur Konformitätsbewertungsstellen, die Artikel 39 erfüllen, und informieren die Kommission und andere Mitgliedstaaten. - [Artikel 42 Antrag auf Notifizierung](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-42-antrag-auf-notifizierung/) - Konformitätsbewertungsstellen müssen ihre Notifizierung beantragen und Nachweise über ihre Kompetenz sowie eine Akkreditierungsurkundevorlegen. - [Artikel 41 Zweigstellen notifizierter Stellen und Vergabe von Unteraufträgen durch notifizierte Stellen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-41-zweigstellen-notifizierter-stellen-und-vergabe-von-unterauftraegen-durch-notifizierte-stellen/) - Notifizierte Stellen müssen sicherstellen, dass Unterauftragnehmer oder Zweigstellen die Anforderungen erfüllen und die notifizierende Behörde informieren. - [Artikel 40 Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-40-vermutung-der-konformitaet-von-notifizierten-stellen/) - Wenn eine Konformitätsbewertungsstelle nachweist, dass sie die Kriterien erfüllt, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen gemäß Artikel 39 erfüllt. - [Artikel 39 Anforderungen an notifizierte Stellen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-39-anforderungen-an-notifizierte-stellen/) - Konformitätsbewertungsstellen müssen Unabhängigkeit und Transparenz sicherstellen. Sie benötigen qualifiziertes Personal und müssen Vertraulichkeit wahren. - [Artikel 38 Informationspflichten der notifizierenden Behörden](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-38-informationspflichten-der-notifizierenden-behoerden/) - Die Mitgliedstaaten informieren die Kommission über ihre Verfahren zur Bewertung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sowie Änderungen. - [Artikel 37 Anforderungen an notifizierende Behörden](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-37-anforderungen-an-notifizierende-behoerden/) - Notifizierende Behörden müssen objektiv und unparteiisch arbeiten, um Interessenkonflikte mit Konformitätsbewertungsstellen zu vermeiden. - [Artikel 36 Notifizierende Behörden](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-36-notifizierende-behoerden/) - Die Mitgliedstaaten benennen eine Behörde für die Bewertung von Konformitätsbewertungsstellen und können dies einer nationalen Akkreditierungsstelle überlassen. - [Artikel 35 Notifizierung](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-35-notifizierung/) - Die Mitgliedstaaten melden der Kommission & anderen Mitgliedstaaten die Stellen für Konformitätsbewertungen und gewährleisten bis 2026 eine ausreichende Zahl. - [Artikel 34 Abkommen über die gegenseitige Anerkennung](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-34-abkommen-ueber-die-gegenseitige-anerkennung/) - Unter Berücksichtigung des Niveaus der technischen Entwicklung und des Konzepts für die Konformitätsbewertung eines Drittlands kann die Union im Einklang - [Artikel 33 Unterstützungsmaßnahmen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-33-unterstuetzungsmassnahmen-fuer-kleinstunternehmen-sowie-kleine-und-mittlere-unternehmen-einschliesslich-start-up-unternehmen/) - Die Mitgliedstaaten unterstützen Kleinst- & Kleinunternehmen durch Schulungen, Kommunikationskanäle & vereinfachte Dokumentation, um die Verordnung umzusetzen. - [Artikel 32 Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte mit digitalen Elementen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-32-konformitaetsbewertungsverfahren-fuer-produkte-mit-digitalen-elementen/) - Der Hersteller führt eine Konformitätsbewertung durch, um die Erfüllung der Cybersicherheitsanforderungen sicherzustellen, mit Verfahren wie interner Kontrolle. - [Artikel 31 Technische Dokumentation](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-31-technische-dokumentation/) - Die technische Dokumentation beschreibt, wie Hersteller sicherstellen, dass Produkte mit digitalen Elementen den Cybersicherheitsanforderungen entsprechen. - [Artikel 30 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-30-vorschriften-und-bedingungen-fuer-die-anbringung-der-ce-kennzeichnung/) - Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar & leserlich auf Produkten mit Elementen angebracht sein, um die Konformität mit den Sicherheitsanforderungen zu bestätigen. - [Artikel 29 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-29-allgemeine-grundsaetze-der-ce-kennzeichnung/) - Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008. - [Artikel 28 EU-Konformitätserklärung](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-28-eu-konformitaetserklaerung/) - Die EU-Konformitätserklärung bestätigt, dass Produkte mit digitalen Elementen die Cybersicherheitsanforderungen erfüllen, & wird gemäß den Vorgaben ausgestellt - [Artikel 27 Konformitätsvermutung](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-27-konformitaetsvermutung/) - Die Kommission wird zur Förderung der Cybersicherheit Normen und Spezifikationen einführen, die zur Konformität mit Cybersicherheitsanforderungen führen. - [Artikel 26 Leitlinien](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-26-leitlinien/) - Die Kommission wird Leitlinien veröffentlichen, um die Anwendung der Verordnung zu erleichtern, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. - [Artikel 25 Sicherheitsbescheinigung für freie und quelloffene Software](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-25-sicherheitsbescheinigung-fuer-freie-und-quelloffene-software/) - Die Kommission kann freiwillige Sicherheitsbescheinigungsprogramme für freie und quelloffene Software einführen, um deren Konformität zu bewerten. - [Artikel 24 Pflichten der Verwalter quelloffener Software](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-24-pflichten-der-verwalter-quelloffener-software/) - Verwalter quelloffener Software entwickeln eine Cybersicherheitsstrategie zur Förderung Produkte & arbeiten mit Marktüberwachungsbehörden zur Risikominderung. - [Artikel 23 Identifizierung der Wirtschaftsakteure](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-23-identifizierung-der-wirtschaftsakteure/) - Wirtschaftsakteure müssen auf Anfrage den Marktüberwachungsbehörden Namen und Adressen der Akteure, von denen sie Produkte bezogen haben, übermitteln. - [Artikel 22 Sonstige Fälle, in denen die Pflichten der Hersteller gelten](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-22-sonstige-faelle-in-denen-die-pflichten-der-hersteller-gelten/) - Eine Person, die eine wesentliche Änderung an einem Produkt mit digitalen Elementen vornimmt, gilt als Hersteller & unterliegt den Pflichten Artikel 13 und 14. - [Artikel 21 Fälle, in denen die Pflichten der Hersteller auch für Einführer und Händler gelten](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-21-faelle-in-denen-die-pflichten-der-hersteller-auch-fuer-einfuehrer-und-haendler-gelten/) - Einführer oder Händler, der ein Produkt unter eigenem Namen oder mit einer wesentlichen Änderung in den Verkehr bringt, übernimmt die Pflichten des Herstellers - [Artikel 20 Pflichten der Händler](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-20-pflichten-der-haendler/) - Händler müssen sicherstellen, dass Produkte mit digitalen Elementen den Cybersicherheitsanforderungen entsprechen, die Konformität überprüft wird. - [Artikel 19 Pflichten der Einführer](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-19-pflichten-der-einfuehrer/) - Einführer müssen sicherstellen, dass Produkte mit digitalen Elementen den Cybersicherheitsanforderungen entsprechen, die Dokumentation vorhanden ist. - [Artikel 18 Bevollmächtigte](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-18-bevollmaechtigte/) - Hersteller können einen Bevollmächtigten benennen, der Aufgaben wie die Bereitstellung von Konformitätserklärungen und technischen Dokumentationen übernimmt. - [Artikel 16 Einrichtung einer einheitlichen Meldeplattform](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-16-einrichtung-einer-einheitlichen-meldeplattform/) - Die ENISA betreibt eine Plattform zur Meldung von Schwachstellen & Sicherheitsvorfällen, mit spezifischen Sicherheitsmaßnahmen und Verfahren zur Koordination. - [Artikel 17 Sonstige Bestimmungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-17-sonstige-bestimmungen-im-zusammenhang-mit-der-berichterstattung/) - Die ENISA koordiniert Meldepflichten bei Cybersicherheitsvorfällen, Berichte zu Risiken & bietet Unterstützung, besonders für kleine & mittlere Unternehmen. - [Artikel 15 Freiwillige Meldungen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-15-freiwillige-meldungen/) - Hersteller können Schwachstellen oder Sicherheitsvorfälle in Produkten mit digitalen Elementen freiwillig melden, wobei die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. - [Artikel 14 Meldepflichten der Hersteller](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-14-meldepflichten-der-hersteller/) - Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle innerhalb festgelegter Fristen melden. - [Artikel 13 Pflichten der Hersteller](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-13-pflichten-der-hersteller/) - Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen müssen sicherstellen, dass diese Produkte den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen entsprechen. - [Artikel 12 Hochrisiko-KI-Systeme](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-12-hochrisiko-ki-systeme/) - Produkte mit digitalen Elementen, die als Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Verordnung eingestuft werden, gelten als konform mit den Cybersicherheitsanforderungen. - [Artikel 11 Allgemeine Produktsicherheit](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-11-allgemeine-produktsicherheit/) - Abweichend von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/988 gelten Kapitel III, V, VII sowie IX bis XI für Produkte mit digitalen Elementen. - [Artikel 10 Ausbau der Kompetenzen in einem digitalen Umfeld mit Cyberabwehrfähigkeit](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-10-ausbau-der-kompetenzen-in-einem-digitalen-umfeld-mit-cyberabwehrfaehigkeit/) - Die Mitgliedstaaten fördern Maßnahmen zur Entwicklung von Cybersicherheitskompetenzen & stärken die Zusammenarbeit zwischen Privatsektor & öffentlichen Stellen. - [Artikel 9 Konsultation der Interessenträger](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-9-konsultation-der-interessentraeger/) - Die Kommission führt Konsultationen mit Interessenträgern wie Behörden & Unternehmen durch, um die Umsetzung der Cybersicherheitsverordnung zu gewährleisten. - [Artikel 8 Kritische Produkte mit digitalen Elementen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-8-kritische-produkte-mit-digitalen-elementen/) - Die Kommission erlässt Rechtsakte zur Festlegung von Cybersicherheitszertifikaten für Produkte mit digitalen Elementen, die kritische Funktionen erfüllen. - [Artikel 7 Wichtige Produkte mit digitalen Elementen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-7-wichtige-produkte-mit-digitalen-elementen/) - Produkte mit digitalen Elementen, die Cybersicherheitsfunktionen erfüllen oder Risiken mit sich bringen, unterliegen speziellen Konformitätsbewertungsverfahren. - [Artikel 6 Anforderungen an Produkte mit digitalen Elementen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-6-anforderungen-an-produkte-mit-digitalen-elementen/) - Produkte mit digitalen Elementen dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Cybersicherheitsanforderungen entsprechen genutzt werden. - [Artikel 4 Freier Verkehr](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-4-freier-verkehr/) - Die Verordnung regelt die Marktbereitstellung und Präsentation von digitalen Produkten, auch bei Unvollständigkeit, mit der Kennzeichnung der Nichteinhaltung. - [Artikel 5 Beschaffung oder Nutzung von Produkten mit digitalen Elementen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-5-beschaffung-oder-nutzung-von-produkten-mit-digitalen-elementen/) - Die Verordnung ermöglicht Cybersicherheitsanforderungen bei der Beschaffung von digitalen Produkten, um nationale Sicherheit & Verteidigung zu gewährleisten. - [Artikel 3 Begriffsbestimmungen](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act/artikel-3-begriffsbestimmungen/) - Die Verordnung definiert Begriffe wie „Produkt mit digitalen Elementen, Cybersicherheit & Sicherheitsvorfall, um den Umgang mit digitalen Produkten zu regeln. ## EUCRA - [Anhörung des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur NIS2-Richtlinie EUCRA](https://nis2-umsetzung.com/eucra/anhoerung-des-europaeischen-datenschutzbeauftragten-zur-nis2-richtlinie-eucra/) - Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (25) angehört und hat am 11. März 2021 eine Stellungnahme (26) abgegeben Hinweis: (25) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, - [EUCRA 2](https://nis2-umsetzung.com/eucra/eucra-2/) - VFDVDFB FVDVFDB RFGVFB FBGFB BFGBGFB ## NIS2-Richtlinie - [ANHANG II - SONSTIGE KRITISCHE SEKTOREN](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/anhang-ii-sonstige-kritische-sektoren/) - Welche Unternehmen betrifft NIS2? Erfahre, welche Branchen und digitalen Dienste neue Cybersicherheitsanforderungen erfüllen müssen. - [ANHANG I - SEKTOREN MIT HOHER KRITIKALITÄT](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/anhang-i-sektoren-mit-hoher-kritikalitaet/) - Welche Sektoren & Unternehmen betrifft die NIS2-Richtlinie? Erfahre, welche Branchen wie Energie, Gesundheit & Infrastruktur unter die neuen Regeln fallen. - [ANHANG III - ENTSPRECHUNGSTABELLE](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/anhang-iii-entsprechungstabelle/) - Vergleich der NIS2-Richtlinie mit der Vorgängerrichtlinie (EU) 2016/1148. Übersicht der geänderten Artikel und deren neue Zuordnung. - [Artikel 46 NIS2-Richtlinie - Adressaten](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-46-adressaten/) - Die NIS2-Richtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten, die sie in nationales Recht umsetzen müssen. Erfahre mehr über die Verantwortlichkeiten! - [Artikel 45 NIS2-Richtlinie - Inkrafttreten](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-45-inkrafttreten/) - Die NIS2-Richtlinie trat am 16. Januar 2023 in Kraft, wurde aber in Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt. Erfahre mehr über die Folgen & den Zeitplan! - [Artikel 44 NIS2-Richtlinie - Aufhebung](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-44-aufhebung/) - Ab dem 18. Oktober 2024 ersetzt NIS2 die Richtlinie (EU) 2016/1148. Erfahre mehr über die Änderungen & neue Cybersicherheitsanforderungen! - [Artikel 43 NIS2-Richtlinie - Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1972](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-43-aenderung-der-richtlinie-eu-2018-1972/) - Ab dem 18. Oktober 2024 entfallen Sicherheitsvorgaben für Kommunikationsnetze aus Artikel 40&41 der Richtlinie (EU) 2018/1972. Erfahre mehr über die Änderungen. - [Artikel 42 NIS2-Richtlinie - Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-42-aenderung-der-verordnung-eu-nr-910-2014/) - Ab dem 18. Oktober 2024 entfällt Artikel 19 der eIDAS-Verordnung. Erfahre mehr über die Auswirkungen auf Vertrauensdiensteanbieter! - [Artikel 41 NIS2-Richtlinie - Umsetzung](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-41-umsetzung/) - Mitgliedstaaten müssen NIS2 bis Oktober 2024 umsetzen. In Deutschland verzögert sich das Gesetz. Erfahre mehr über den aktuellen Stand & Folgen! - [Artikel 40 NIS2-Richtlinie - Überprüfung](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-40-ueberpruefung/) - Die EU überprüft alle 36 Monate die NIS2-Richtlinie & bewertet ihre Relevanz für Cybersicherheit. Erfahre mehr über den Evaluierungsprozess! - [Artikel 39 NIS2-Richtlinie - Ausschussverfahren](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-39-ausschussverfahren/) - Ein EU-Ausschuss unterstützt die Kommission bei der Umsetzung von NIS2. Erfahre mehr über das Verfahren & die Kontrolle durch die Mitgliedstaaten! - [Artikel 38 NIS2-Richtlinie - Ausübung der Befugnisübertragung](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-38-ausuebung-der-befugnisuebertragung/) - Die EU-Kommission kann delegierte Rechtsakte für NIS2 erlassen, um Cybersicherheitsanforderungen zu präzisieren. Erfahre mehr über den Prozess & Befugnisse! - [Artikel 37 NIS2-Richtlinie - Amtshilfe](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-37-amtshilfe/) - NIS2 stärkt die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Behörden bei Cybersicherheitskontrollen & Durchsetzungsmaßnahmen. Erfahre mehr über die Regelungen! - [Artikel 36 NIS2-Richtlinie - Sanktionen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-36-sanktionen/) - NIS2 verlangt wirksame & abschreckende Sanktionen für Verstöße. Mitgliedstaaten müssen Regelungen bis 2025 festlegen. Erfahre mehr über die Vorgaben! - [Artikel 35 NIS2-Richtlinie - Verstöße mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-35-verstoesse-mit-verletzungen-des-schutzes-personenbezogener-daten/) - NIS2 verpflichtet Behörden zur Meldung von Datenschutzverstößen an DSGVO-Aufsichtsstellen. Erfahre mehr über Meldepflichten & Sanktionen! - [Artikel 34 NIS2-Richtlinie - Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen gegen wesentliche und wichtige Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-34-nis2-richtlinie-allgemeine-bedingungen-fuer-die-verhaengung/) - NIS2 sieht hohe Geldbußen bis zu 10 Mio. € für Verstöße gegen Cybersicherheitsvorgaben vor. Erfahre mehr über Strafen & Durchsetzung! - [Artikel 33 NIS2-Richtlinie - Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf wichtige Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-33-aufsichts-und-durchsetzungsmassnahmen-in-bezug-auf-wichtige-einrichtungen/) - NIS2 regelt strenge Kontrollen & Maßnahmen für wichtige Einrichtungen. Erfahre mehr über Prüfungen, Pflichten & mögliche Sanktionen! - [Artikel 32 NIS2-Richtlinie - Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf wesentliche Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-32-aufsichts-und-durchsetzungsmassnahmen-in-bezug-auf-wesentliche-einrichtungen/) - NIS2 fordert strenge Kontrollen & Sanktionen für Cybersicherheitsverstöße. Erfahre mehr über Prüfungen, Anordnungen & Haftungspflichten! - [Artikel 31 NIS2-Richtlinie - Allgemeine Aspekte der Aufsicht und Durchsetzung](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-31-allgemeine-aspekte-der-aufsicht-und-durchsetzung/) - NIS2 verlangt eine wirksame Aufsicht über Cybersicherheitsmaßnahmen. Erfahre mehr über risikobasierte Priorisierung & behördliche Befugnisse! - [Artikel 30 NIS2-Richtlinie - Freiwillige Meldung relevanter Informationen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-30-freiwillige-meldung-relevanter-informationen/) - Unternehmen können Cybervorfälle freiwillig an CSIRTs melden. NIS2 schützt Meldende & regelt den sicheren Umgang mit Informationen. Erfahre mehr! - [Artikel 29 NIS2-Richtlinie - Vereinbarungen über den Austausch von Informationen zur Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-29-vereinbarungen-ueber-den-austausch-von-informationen-zur-cybersicherheit/) - NIS2 erleichtert den sicheren Austausch von Cyberbedrohungsinformationen zwischen Unternehmen & Behörden. Erfahre mehr über Regeln & Vorteile! - [Artikel 28 NIS2-Richtlinie - Datenbank der Domänennamen-Registrierungsdaten](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-28-datenbank-der-domaenennamen-registrierungsdaten/) - NIS2 verpflichtet TLD-Register zur Erfassung & Offenlegung genauer Registrierungsdaten. Erfahre mehr über Datenschutz, Zugriffsrechte & Fristen! - [Artikel 27 NIS2-Richtlinie - Register der Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-27-register-der-einrichtungen/) - NIS2 verpflichtet digitale Diensteanbieter zur Registrierung bei ENISA. Erfahre mehr über Meldepflichten, Fristen & erforderliche Angaben! - [Artikel 26 NIS2-Richtlinie - Zuständigkeit und Territorialität](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-26-zustaendigkeit-und-territorialitaet/) - NIS2 regelt die nationale Zuständigkeit für Unternehmen & Behörden in der EU. Erfahre mehr über Hauptniederlassungen, Vertreterpflichten & rechtliche Vorgaben! - [Artikel 25 NIS2-Richtlinie - Normung](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-25-normung/) - NIS2 setzt auf europäische & internationale Sicherheitsnormen für Netz- & Informationssysteme. Erfahre mehr über Standards & ENISA-Leitlinien! - [Artikel 24 NIS2-Richtlinie - Nutzung der europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-24-nutzung-der-europaeischen-schemata-fuer-die-cybersicherheitszertifizierung/) - NIS2 fordert zertifizierte IKT-Produkte & -Dienste zur Cybersicherheit. Erfahre mehr über Pflichten, Zertifizierungsschemata & gesetzliche Anforderungen! - [Artikel 23 NIS2-Richtlinie - Berichtspflichten](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-23-berichtspflichten/) - Wesentliche Einrichtungen müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Erfahre mehr über Fristen, Verfahren & Pflichten nach der NIS2-Richtlinie! - [Artikel 22 NIS2-Richtlinie - Koordinierte Risikobewertungen in Bezug auf die Sicherheit kritischer Lieferketten auf Ebene der Union](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-22-nis2-richtlinie-koordinierte-risikobewertungen-in-bezug-auf-die-sicherheit/) - Die EU bewertet Risiken in IKT-Lieferketten, um Cybersicherheit zu stärken. Erfahre mehr über koordinierte Risikobewertungen & Schutzmaßnahmen! - [Artikel 21 NIS2-Richtlinie - Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-21-risikomanagementmassnahmen-im-bereich-der-cybersicherheit/) - NIS2 fordert technische & organisatorische Maßnahmen für sichere Netz- & Informationssysteme. Erfahre mehr über die Anforderungen & Umsetzung! - [Artikel 20 NIS2-Richtlinie - Governance](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-20-governance/) - Leitungsorgane wesentlicher Einrichtungen haften für Cyberrisiken & müssen Schulungen absolvieren. Erfahre mehr über Pflichten & Verantwortlichkeiten! - [Artikel 19 NIS2-Richtlinie - Peer Reviews](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-19-peer-reviews/) - Peer Reviews stärken Cybersicherheit in der EU durch Expertenbewertungen, Kapazitätsanalysen & strategische Empfehlungen. Erfahre mehr über den Prozess! - [Artikel 18 NIS2-Richtlinie - Bericht über den Stand der Cybersicherheit in der Union](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-18-bericht-ueber-den-stand-der-cybersicherheit-in-der-union/) - ENISA bewertet alle zwei Jahre die Cybersicherheitslage der EU, Risiken & Kapazitäten und gibt politische Empfehlungen. Erfahre mehr über den Bericht! - [Artikel 17 NIS2-Richtlinie - Internationale Zusammenarbeit](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-17-internationale-zusammenarbeit/) - Die EU kann Abkommen mit Drittländern schließen, um deren Beteiligung an Cyber-Kooperationsgruppen & Netzwerken zu regeln. Erfahre mehr! - [Artikel 16 NIS2-Richtlinie - Das Europäische Netzwerk der Verbindungsorganisationen für Cyberkrisen (EU-CyCLONe)](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-16-nis2-richtlinie-das-europaeische-netzwerk-der-verbindungsorganisationen/) - EU-CyCLONe stärkt das Management großer Cyberkrisen durch Kooperation, Lagebewertung & Abhilfemaßnahmen. Erfahre mehr über seine Aufgaben & Ziele! - [Artikel 15 NIS2-Richtlinie - CSIRTs-Netzwerk](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-15-csirts-netzwerk/) - Das CSIRTs-Netzwerk fördert den Austausch zu Cyberbedrohungen, Sicherheitsvorfällen & Best Practices für eine bessere EU-weite Cybersicherheit. Erfahre mehr! - [Artikel 14 NIS2-Richtlinie - Kooperationsgruppe](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-14-kooperationsgruppe/) - Die EU-Kooperationsgruppe stärkt Cybersicherheit durch Zusammenarbeit, Informationsaustausch & strategische Leitlinien. Erfahre mehr über ihre Aufgaben! - [Artikel 13 NIS2-Richtlinie - Zusammenarbeit auf nationaler Ebene](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-13-zusammenarbeit-auf-nationaler-ebene/) - Effiziente Kooperation zwischen CSIRTs, Behörden & Strafverfolgung zur Meldung & Bewältigung von Cyberbedrohungen & Sicherheitsvorfällen. Jetzt mehr erfahren! - [Artikel 12 NIS2-Richtlinie - Koordinierte Offenlegung von Schwachstellen und eine europäische Schwachstellendatenbank](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-12-nis2-richtlinie-koordinierte-offenlegung-von-schwachstellen/) - CSIRTs koordinieren Schwachstellenmeldungen & die ENISA verwaltet eine EU-Datenbank. Erfahre mehr über Offenlegung, Sicherheit & Kooperation! - [Artikel 11 NIS2-Richtlinie - Anforderungen an die CSIRTs sowie technische Kapazitäten und Aufgaben der CSIRTs](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-11-anforderungen-an-die-csirts-sowie-technische-kapazitaeten-und-aufgaben-der-csirts/) - CSIRTs müssen Cyberbedrohungen analysieren, Vorfälle bewältigen & sicher kommunizieren. Erfahre mehr über ihre Aufgaben & technische Anforderungen! - [Artikel 10 NIS2-Richtlinie - Computer-Notfallteams (CSIRTs)](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-10-computer-notfallteams-csirts/) - Mitgliedstaaten müssen CSIRTs benennen, Sicherheitsvorfälle bewältigen & mit EU-Partnern kooperieren. Erfahre mehr über ihre Aufgaben & Strukturen! - [Artikel 9 NIS2-Richtlinie - Nationale Rahmen für das Cyberkrisenmanagement](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-9-nationale-rahmen-fuer-das-cyberkrisenmanagement/) - EU-Vorgaben für Cyberkrisenmanagement: Mitgliedstaaten müssen Behörden benennen, Krisenpläne erstellen & Maßnahmen koordinieren. Jetzt mehr erfahren! - [Artikel 8 NIS2-Richtlinie - Zuständige Behörden und zentrale Anlaufstellen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-8-zustaendige-behoerden-und-zentrale-anlaufstellen/) - Mitgliedstaaten benennen nationale Cybersicherheitsbehörden und zentrale Anlaufstellen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Aufsicht sicherstellen. - [Artikel 7 NIS2-Richtlinie - Nationale Cybersicherheitsstrategie](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-7-nationale-cybersicherheitsstrategie/) - Die Richtlinie verlangt nationale Cybersicherheitsstrategien die Ziele, Maßnahmen und Koordination definieren und regelmäßig überprüft sowie aktualisiert werden - [Artikel 6 NIS2-Richtlinie - Begriffsbestimmungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-6-begriffsbestimmungen/) - Die Richtlinie definiert Netz- und Informationssysteme, Sicherheitsvorfälle, Cybersicherheitsstandards, IKT-Produkte und weitere zentrale Begriffe. - [Artikel 5 NIS2-Richtlinie - Mindestharmonisierung](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-5-mindestharmonisierung/) - Mitgliedstaaten dürfen strengere Cybersicherheitsstandards setzen, wenn diese EU-rechtskonform sind. Die Richtlinie legt lediglich Mindeststandards fest. - [Artikel 4 NIS2-Richtlinie - Sektorspezifische Rechtsakte der Union](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-4-sektorspezifische-rechtsakte-der-union/) - Sektorspezifische Regelungen können von dieser Richtlinie ausgenommen sein, sofern deren Anforderungen mindestens gleichwertig sind. Leitlinien sind verfügbar. - [Artikel 3 NIS2-Richtlinie - Wesentliche und wichtige Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-3-wesentliche-und-wichtige-einrichtungen/) - Die Richtlinie definiert wesentliche und wichtige Einrichtungen, regelt deren Meldepflichten und fordert regelmäßige Überprüfungen und Updates der Listen. - [Artikel 2 NIS2-Richtlinie - Anwendungsbereich](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-2-anwendungsbereich/) - Die Richtlinie legt ihren Geltungsbereich, Ausnahmen und Einschränkungen fest und berücksichtigt Cybersicherheitsrisiken sowie Datenschutzvorgaben. - [Artikel 1 NIS2-Richtlinie - Gegenstand](https://nis2-umsetzung.com/nis2-richtlinie/artikel-1-gegenstand/) - Diese Richtlinie setzt Maßnahmen für ein einheitliches Cybersicherheitsniveau in der EU, darunter Strategien, Berichtspflichten und Aufsichtsvorgaben. ## Erwägungsgründe - [Finanzierung der Cybersicherheitsaufgaben durch Mitgliedstaaten](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-046/) - Die NIS2-Richtlinie ermöglicht Mitgliedstaaten, Finanzierungsmechanismen zur Unterstützung der Cybersicherheitsaufgaben öffentlicher Einrichtungen einzuführen. - [Nationale Cybersicherheitsstrategien und Governance](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-048/) - Die NIS2-Richtlinie fordert nationale Cybersicherheitsstrategien, die strategische Ziele, Prioritäten & erforderliche Governance zur Umsetzung festlegen. - [Förderung innovativer Technologien in der Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-051/) - Die NIS2-Richtlinie fördert den Einsatz von KI und innovativen Technologien zur Verbesserung der Cybersicherheit, im Einklang mit den Datenschutzanforderungen. - [Anhörung des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-144/) - Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde zu NIS2 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und gab am 11. März 2021 eine Stellungnahme ab. - [Übereinstimmung der NIS2-Richtlinie mit Grundrechten](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-143/) - Die NIS2-Richtlinie wahrt die Grundrechte, einschließlich Datenschutz, unternehmerischer Freiheit und Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, bei der Umsetzung - [Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-142/) - Die NIS2-Richtlinie stellt sicher, dass Cybersicherheit auf Unionsebene effizienter erreicht wird, unter Beachtung der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. - [Erweiterte Aufgaben und Ressourcen der ENISA](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-141/) - Die ENISA erhält erweiterte Aufgaben und muss ihre Ressourcen anpassen, um höhere Anforderungen zu erfüllen, einschließlich einer Aufstockung des Haushalts. - [Überprüfung und Anpassung der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-140/) - Die Kommission prüft regelmäßig die NIS2-Richtlinie, um Änderungen aufgrund von Gesellschaftsveränderungen und der Bedeutung bestimmter Anbieter vorzunehmen. - [Durchführungsbefugnisse der Kommission zur NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-139/) - Die Kommission erhält Befugnisse zur Festlegung der Verfahrensregelungen & Anforderungen für die Risikomanagementmaßnahmen & Meldungen von Sicherheitsvorfällen. - [Ergänzende Rechtsakte zur Cybersicherheitszertifizierung](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-138/) - Die Kommission erhält Befugnisse, um durch Rechtsakte bestimmte Kategorien von Einrichtungen zur Nutzung zertifizierter IKT-Produkte & -Dienste zu verpflichten - [Verantwortung für Cybersicherheits-Risikomanagement](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-137/) - NIS2 verlangt, dass die Leitung wesentlicher und wichtiger Einrichtungen die Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen genehmigt und deren Umsetzung überwacht. - [Zusammenarbeit bei Verstößen gegen Cybersicherheitsrichtlinien](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-136/) - NIS2 regelt die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung von Verstößen gegen Cybersicherheitsrichtlinien im Bereich Datenschutz. - [Wirksame grenzüberschreitende Aufsicht und Durchsetzung](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-135/) - NIS2 stellt sicher, dass Mitgliedstaaten bei grenzüberschreitenden Amtshilfeersuchen geeignete Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen. - [Zusammenarbeit und Amtshilfe bei Aufsichtsmaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-134/) - NIS2 fördert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Einrichtungen. - [Sanktionen und vorübergehende Aussetzungen bei Verstößen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-133/) - NIS2 ermöglicht vorübergehende Aussetzungen oder Verbote bei Verstößen, verhängt im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes und unter Berücksichtigung der Umstände - [Sanktionen nach NIS2 Richtlinie bei Verstößen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-132/) - NIS2 fordert verhältnismäßige, wirksame und abschreckende Sanktionen bei Verstößen, je nach Recht als strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Strafen. - [Strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen gegen NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-131/) - NIS2 regelt, dass Mitgliedstaaten strafrechtliche Sanktionen für Verstöße festlegen können, ohne den Grundsatz „ne bis in idem“ zu verletzen. - [Geldbußen und Sanktionen für Unternehmen und Personen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-130/) - NIS2 legt fest, wie Geldbußen für Unternehmen und Einzelpersonen bemessen werden, basierend auf Einkommensniveau und wirtschaftlicher Lage der Person. - [Geldbußen und Durchsetzung der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-129/) - NIS2 gewährt zuständigen Behörden die Befugnis, Geldbußen zu verhängen oder deren Auferlegung zu beantragen, um die Durchsetzung der Richtlinie zu sichern. - [Haftung für Verstöße gegen die NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-128/) - NIS2 verpflichtet Mitgliedstaaten nicht, strafrechtliche oder zivilrechtliche Haftung gegenüber natürlichen Personen für Verstöße der Einrichtungen vorzusehen. - [Durchsetzungsbefugnisse bei Cybersicherheitsverstößen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-127/) - NIS2 legt Mindestdurchsetzungsbefugnisse fest, um Verstöße gegen Cybersicherheitsanforderungen zu ahnden und einen kohärenten Rahmen für die Union zu schaffen. - [Durchsetzungsentscheidungen bei Cyberbedrohungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-126/) - NIS2 ermöglicht es Behörden, schnell durchsetzungsrelevante Entscheidungen zu treffen, um Cyberbedrohungen und Risiken zu verhindern oder darauf zu reagieren. - [Fachkompetenz für Aufsicht bei NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-125/) - NIS2 verlangt, dass Aufsichtskräfte über die nötigen Kompetenzen verfügen, um Vor-Ort-Prüfungen und Schwachstellenanalysen in IT-Systemen objektiv durchzuführen - [Risikobasierte Ex-ante-Aufsicht nach NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-124/) - NIS2 erlaubt risikobasierte Ex-ante-Aufsicht, bei der Aufsichtsmaßnahmen auf Risikokategorien und konkrete Kriterien wie Sicherheitsprüfungen angewendet werden. - [Minimierung der Auswirkungen von Aufsichtsmaßnahmen nach NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-123/) - NIS2 fordert, dass Aufsichtsmaßnahmen die Geschäftstätigkeit wesentlicher Einrichtungen so wenig wie möglich stören, auch bei Prüfungen und Audits. - [Aufsicht über wesentliche und wichtige Einrichtungen nach NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-122/) - NIS2 differenziert Aufsichtssysteme für wesentliche und wichtige Einrichtungen, mit Ex-ante- und Ex-post-Aufsicht für wesentliche Einrichtungen. - [Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-121/) - NIS2 regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten für Cybersicherheitsmaßnahmen, einschließlich Analyse, Austausch von Bedrohungen und Schutz der Grundrechte - [Förderung des freiwilligen Informationsaustauschs zur Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-120/) - NIS2 ermutigt Einrichtungen, ihre Cybersicherheitskenntnisse zu teilen, um Sicherheitsvorfälle besser zu verhindern, zu erkennen und zu bewältigen. - [Förderung des Informationsaustauschs zur Bedrohungserkennung gemäß NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-119/) - NIS2 fördert den Austausch von Bedrohungsinformationen zwischen Einrichtungen, um Cyberbedrohungen besser zu erkennen und Sicherheitsvorfälle zu verhindern. - [Schutz vertraulicher Informationen gemäß der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-118/) - NIS2 fordert den Schutz vertraulicher Daten. ENISA muss die Infrastruktur für den Umgang mit EU-Verschlusssachen gemäß den Sicherheitsvorschriften bereitstellen - [Register für Anbieter von Cybersicherheitsdiensten gemäß NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-117/) - NIS2 fordert ENISA zur Einrichtung eines Registers für Anbieter von Cybersicherheitsdiensten. Die Mitgliedstaaten unterstützen die Daten durch Register. - [Vertretung von Nicht-EU-DNS-Diensteanbietern in der Union](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-116/) - NIS2 verlangt, dass Nicht-EU-Anbieter von Online-Diensten und Cloud, einen Vertreter in der Union benennen, um sicherzustellen, dass Pflichten erfüllt werden. - [Zuständigkeit von Anbietern öffentlicher Kommunikationsdienste](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-115/) - NIS2 regelt, dass Anbieter von DNS-Diensten als Teil von Internetzugangsdiensten der Zuständigkeit aller Mitgliedstaaten unterliegen, in denen sie tätig sind. - [Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für grenzübergreifende Dienste](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-114/) - NIS2 bestimmt, dass für grenzübergreifende Dienste der Mitgliedstaat zuständig ist, in dem die Hauptniederlassung der Einrichtung innerhalb der Union liegt. - [Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gemäß NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-113/) - NIS2 regelt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Einrichtungen, je nach Niederlassung oder Hauptsitz in der Union, mit Zusammenarbeit der Behörden. - [Offenlegung von WHOIS-Daten gemäß NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-112/) - NIS2 verpflichtet TLD-Namenregister zur Zugänglichmachung von WHOIS-Daten für juristische Personen und gewährt berechtigten Zugang zu personenbezogenen Daten. - [Gewährleistung der Genauigkeit von WHOIS-Daten gemäß NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-111/) - NIS2 fordert TLD-Namenregister auf, Verfahren zur Überprüfung und Sicherstellung der Genauigkeit von WHOIS-Daten zu etablieren, gemäß Datenschutzvorgaben. - [Zugang zu WHOIS-Daten für berechtigte Nutzer gemäß NIS2](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-110/) - NIS2 fordert TLD-Namenregister auf, berechtigten Nutzern gemäß Unions- und nationalem Recht Zugang zu WHOIS-Daten zur Bekämpfung von DNS-Missbrauch zu gewähren. - [Datensicherheit und WHOIS-Daten in der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-109/) - Die NIS2-Richtlinie fordert TLD-Namenregister zur Pflege und Verarbeitung präziser WHOIS-Daten, um die Sicherheit und Stabilität des DNS zu gewährleisten. - [Zusammenarbeit bei der Meldung von Sicherheitsvorfällen und Datenschutz](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-108/) - Die NIS2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen zuständigen Behörden und Datenschutzbehörden, um bei Sicherheitsvorfällen Daten zu schützen. - [Meldung von sicherheitsrelevanten Vorfällen mit kriminellen Hintergründen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-107/) - Die NIS2-Richtlinie fordert, dass Sicherheitsvorfälle mit kriminellem Hintergrund den Strafverfolgungsbehörden gemeldet und durch ENISA unterstützt werden. - [Vereinfachung der Meldung von Sicherheitsvorfällen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-106/) - Die NIS2-Richtlinie empfiehlt die Nutzung zentraler Anlaufstellen & automatisierter Systeme zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands bei Sicherheitsmeldungen - [Proaktiver Ansatz zur Meldung von Cyberbedrohungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-105/) - Die NIS2-Richtlinie fördert einen proaktiven Ansatz zur Meldung von Cyberbedrohungen, um Sicherheitsvorfälle zu verhindern und Schäden zu minimieren. - [Sicherheitsmaßnahmen und Information bei Cyberbedrohungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-104/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Anbieter Kommunikationsdienste, Sicherheitsmaßnahmen & Verschlüsselung zu implementieren & Nutzer über Bedrohungen zu informieren. - [Information über Cyberbedrohungen für Dienstempfänger](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-103/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Einrichtungen auf, ihre Dienstempfänger über Cyberbedrohungen zu informieren und entsprechende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. - [Frühwarnung und Meldung von Sicherheitsvorfällen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-102/) - Die NIS2-Richtlinie verlangt, dass Einrichtungen bei Sicherheitsvorfällen unverzüglich eine Frühwarnung und Meldung innerhalb von 72 Stunden übermitteln. - [Mehrstufiger Ansatz zur Meldung von Sicherheitsvorfällen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-101/) - Die NIS2-Richtlinie legt einen mehrstufigen Ansatz zur Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle fest, um Meldungen und detaillierte Bewertungen zu fördern. - [Stärkung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des DNS](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-100/) - Die NIS2-Richtlinie fordert die Diversifizierung der DNS-Auflösung & die Förderung eines sicheren europäischen DNS-Dienstes zur Stärkung der Internet-Sicherheit - [Förderung sicherer Routing-Standards für Kommunikationsnetze](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-099/) - Die NIS2-Richtlinie fördert die Nutzung sicherer Routing-Standards, um die Integrität und Robustheit der Funktionen in Kommunikationsnetzen zu gewährleisten. - [Verschlüsselung und Sicherheitsmaßnahmen für Kommunikationsnetze](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-098/) - Die NIS2-Richtlinie fördert den Einsatz von Vdatenzentrierten Sicherheitskonzepten, um die Sicherheit öffentlicher Kommunikationsnetze zu gewährleisten. - [Sicherheitsanforderungen für öffentliche Kommunikationsnetze](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-097/) - Die NIS2-Richtlinie fordert geeignete Risikomanagementmaßnahmen für Kommunikationsnetze und meldet Sicherheitsvorfälle, um die Cyberresilienz zu stärken. - [Sicherheitsanforderungen für nummernunabhängige Kommunikationsdienste](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-096/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Sicherheitsanforderungen für nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste wie Messenger, um Risiken zu mindern. - [Berücksichtigung nationaler Leitlinien bei der Umsetzung](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-095/) - Die NIS2-Richtlinie empfiehlt, bestehende nationale Leitlinien zu Sicherheitsmaßnahmen und Vorfallmeldungen zu berücksichtigen, um Störungen zu minimieren. - [Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden für Vertrauensdienste](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-094/) - Die NIS2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit von Aufsichtsbehörden und CSIRTs, um eine wirksame Aufsicht von Vorfällen bei Vertrauensdiensten sicherzustellen - [Ergänzende Cybersicherheitsanforderungen für Vertrauensdiensteanbieter](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-093/) - Die NIS2-Richtlinie ergänzt Cybersicherheitsanforderungen für Vertrauensdiensteanbieter und fordert Maßnahmen zur Risikominimierung und Meldung von Vorfällen. - [Straffung der Sicherheitsanforderungen für Anbieter](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-092/) - Die NIS2-Richtlinie strafft Sicherheitsanforderungen für Anbieter öffentlicher Kommunikationsdienste & Vertrauensdienste & harmonisiert die Berichtspflichten. - [Koordinierte Risikobewertungen kritischer Lieferketten](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-091/) - Die NIS2-Richtlinie fordert die Berücksichtigung technischer und nichttechnischer Faktoren bei der Risikobewertung kritischer Lieferketten und IKT-Dienste. - [Koordinierte Risikobewertungen der Lieferkette](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-090/) - Die NIS2-Richtlinie fördert koordinierte Risikobewertungen kritischer Lieferketten, um Risiken bei Lieferanten und Versorgungsunterbrechungen zu mindern. - [Anwendung grundlegender Cyberhygienemaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-089/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Einrichtungen auf, grundlegende Cyberhygienemaßnahmen wie Zero-Trust, Software-Updates und Schulungen zur Cybersicherheit anzuwenden - [Cybersicherheitsrisiken durch Interaktionen im Ökosystem](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-088/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Einrichtungen auf, Risiken durch Interaktionen mit Dritten zu managen und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten. - [Nutzung von Cybersicherheitsdiensten durch zuständige Behörden](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-087/) - Die NIS2-Richtlinie erlaubt zuständigen Behörden, Cybersicherheitsdienste wie Sicherheitsprüfungen und Penetrationstests für die Reaktion auf Vorfälle zu nutzen - [Sorgfalt bei der Auswahl von Anbietern verwalteter Sicherheitsdienste](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-086/) - Die NIS2-Richtlinie fordert, bei der Wahl von Anbietern verwalteter Sicherheitsdienste erhöhte Sorgfalt walten zu lassen, um Risiken zu minimieren. - [Risikomanagement in der Lieferkette für Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-085/) - Die NIS2-Richtlinie fordert, dass wesentliche Einrichtungen Cybersicherheitsrisiken in ihrer Lieferkette bewerten und in Verträge mit Lieferanten einbeziehen. - [Harmonisierung der Cybersicherheitsanforderungen auf Unionsebene](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-084/) - Die NIS2-Richtlinie fordert eine Harmonisierung der Cybersicherheit für Anbieter von DNS-Diensten, Cloud und weiteren Online-Diensten auf Unionsebene. - [Sicherheitsanforderungen für Netz- und Informationssysteme](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-083/) - Die NIS2-Richtlinie verlangt, dass wesentliche und wichtige Einrichtungen die Sicherheit ihrer Netzsysteme gewährleisten, egal ob intern oder extern gewartet. - [Risikomanagement im Verhältnis zur Risikoexposition](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-082/) - Die NIS2-Richtlinie fordert, dass Risikomanagement im Verhältnis zu Risiko & den wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Auswirkungen eines Vorfalls stehen. - [Angemessenes Risikomanagement für Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-081/) - Die NIS2-Richtlinie fordert, dass Risikomanagementmaßnahmen im Bereich Cybersicherheit im Verhältnis zu den Risiken und den Kosten ihrer Umsetzung stehen. - [Förderung der Anwendung von Cybersicherheitszertifizierungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-080/) - Die NIS2-Richtlinie fördert die Anwendung europäischer Cybersicherheitsnormen und verpflichtet Einrichtungen zur Nutzung IKT-Produkte und -Dienste. - [Gefahrenübergreifender Ansatz im Cybersicherheits-Risikomanagement](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-079/) - Die NIS2-Richtlinie fordert einen gefährdungsübergreifenden Ansatz im Risikomanagement, der auch physische Sicherheitsmaßnahmen für Netzsysteme & Daten umfasst. - [Risikomanagementmaßnahmen für Cybersicherheit in wesentlichen Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-078/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Risikomanagement, die auf die Abhängigkeit von Netz- & Informationssystemen, Sicherheitsvorfälle und deren Folgenminderung abzielen. - [Förderung einer Risikomanagementkultur in Cybersicherhei](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-077/) - Die NIS2-Richtlinie fördert eine Risikomanagementkultur in wesentlichen und wichtigen Einrichtungen zur Umsetzung angemessener Cybersicherheitsmaßnahmen. - [Selbstbewertung zur Verbesserung der Cybersicherheitsmaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-076/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Mitgliedstaaten auf, regelmäßig Selbstbewertungen zur Cybersicherheit durchzuführen und die Ergebnisse zu erörtern. - [Einführung von Peer Reviews zur Verbesserung der Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-075/) - Die NIS2-Richtlinie fördert Peer Reviews, um Vertrauen zu stärken, bewährte Verfahren auszutauschen und den Cybersicherheitsreifegrad zu steigern. - [Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-074/) - Die NIS2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit mit Drittländern zum Austausch von Informationen über Cyberbedrohungen, Schwachstellen und Krisenmanagement. - [Internationale Zusammenarbeit bei Cybersicherheitsmaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-073/) - Die NIS2-Richtlinie ermöglicht der Union, Übereinkünfte mit Drittländern zu schließen, um deren Beteiligung an Cybersicherheitsmaßnahmen zu regeln. - [Koordination bei grenzüberschreitenden Cyberangriffen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-072/) - Die NIS2-Richtlinie betont die Notwendigkeit einer koordinierenden Rolle der Kommission bei der Reaktion auf Cyberangriffe und Sicherheitsvorfälle. - [EU-CyCLONe als Vermittler bei Cybersicherheitskrisen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-071/) - Die NIS2-Richtlinie fördert EU-CyCLONe als Vermittler bei Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes, um die Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung zu stärken. - [Koordinierte Reaktion auf Cybersicherheitskrisen auf Unionsebene](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-070/) - Die NIS2-Richtlinie fördert eine Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes, um den Schutz von Daten & Netzwerken in der Union sicherzustellen. - [Koordination bei Cybersicherheitsvorfällen großen Ausmaßes](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-069/) - Die NIS2-Richtlinie fordert eine koordinierte Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes, die die Reaktionsfähigkeit eines Mitgliedstaats übersteigen - [EU-Krisenreaktionsrahmen für Cybersicherheitsvorfälle](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-068/) - Die NIS2-Richtlinie fördert die Zusammenarbeit über Netzwerke wie EU-CyCLONe & CSIRTs, um eine koordinierte Reaktion auf Cybersicherheitskrisen sicherzustellen - [Austauschprogramme für Beamte zur Förderung der Zusammenarbeit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-067/) - Die NIS2-Richtlinie fördert Austauschprogramme für Beamte, um die Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen den zuständigen Behörden und CSIRTs zu stärken. - [Flexibilität und Zusammenarbeit der Kooperationsgruppe in der Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-066/) - Die NIS2-Richtlinie fördert eine Kooperationsgruppe, die auf Herausforderungen reagiert und regelmäßige Sitzungen mit relevanten Interessenträgern organisiert. - [Leitfäden zur Angleichung nationaler Cybersicherheitslösungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-065/) - Die NIS2-Richtlinie fordert die Kooperationsgruppe auf, Lösungen zu erfassen, die Umsetzung zu bewerten & Empfehlungen zur Angleichung in der EU zu formulieren. - [Arbeitsprogramm der Kooperationsgruppe für Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-064/) - Die NIS2-Richtlinie fordert die Kooperationsgruppe auf, alle 2 Jahre ein Arbeitsprogramm zu erstellen, das die Zusammenarbeit & den Informationsaustausch stärkt - [Zusammenarbeit und Transparenz bei Schwachstellendatenbanken](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-063/) - Die NIS2-Richtlinie fordert die ENISA auf, eine europäische Schwachstellendatenbank zu pflegen und mit internationalen Registern wie CVE zusammenzuarbeiten. - [Einrichtung einer europäischen Schwachstellendatenbank](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-062/) - Die NIS2-Richtlinie fordert die ENISA auf, eine europäische Schwachstellendatenbank zu schaffen, in der diese veröffentlicht & Abhilfemaßnahmen ergriffen werden - [Koordination der Schwachstellenoffenlegung durch CSIRTs](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-061/) - Die NIS2-Richtlinie fordert, ein CSIRT als Koordinator für die Schwachstellen zu benennen & die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Fällen zu fördern. - [Koordinierte Offenlegung von Schwachstellen und Unterstützung für Forscher](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-060/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Mitgliedstaaten auf, eine Strategie für die Offenlegung von Schwachstellen zu entwickeln und Forscher vor Haftung zu schützen. - [Förderung der Anpassung an internationale Cybersicherheitsnormen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-059/) - Die NIS2-Richtlinie fördert die Anpassung an Cybersicherheitsnormen, insbesondere im Risikomanagement, bei der Lieferkette und Schwachstellenoffenlegung. - [Koordinierte Offenlegung und Behebung von Schwachstellen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-058/) - Die NIS2-Richtlinie fördert die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen, um deren Erkennung und Behebung in Netz- und Informationssystemen zu ermöglichen. - [Aktiver Cyberschutz in den nationalen Cybersicherheitsstrategien](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-057/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Mitgliedstaaten auf, aktiven Cyberschutz zu fördern, der Prävention, Erkennung und schnelle Reaktion auf Sicherheitsvorfälle umfasst - [Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in der Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-056/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Mitgliedstaaten auf, kleinen & mittleren Unternehmen bei Cybersicherheitsherausforderungen zu helfen und Leitlinien bereitzustellen. - [Förderung von öffentlich-privaten Partnerschaften in der Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-055/) - Die NIS2-Richtlinie fördert öffentlich-private Partnerschaften in der Cybersicherheit für Wissensaustausch, Krisenmanagement und die Verbesserung von Resilienz. - [Bekämpfung von Ransomware-Angriffen in der Cybersicherheitsstrategie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-054/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Mitgliedstaaten auf, eine Strategie gegen Ransomware-Angriffe zu entwickeln, um der zunehmenden Bedrohung durch Malware zu begegnen. - [Cybersicherheit für digitale Versorgungsunternehmen in Städten](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-053/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Mitgliedstaaten auf, Cybersicherheitsstrategien für digitale Versorgungsunternehmen in Städten zu entwickeln & Risiken zu minimieren - [Förderung von Open-Source-Cybersicherheitswerkzeugen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-052/) - Die NIS2-Richtlinie fördert Open-Source-Cybersicherheitswerkzeuge und offene Standards, um Interoperabilität und Sicherheit zu verbessern, besonders für KMU. - [Sensibilisierung für Cybersicherheit und Cyberhygiene](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-050/) - Die NIS2-Richtlinie fördert das Bewusstsein für Cybersicherheitsrisiken und Cyberhygiene, insbesondere im Hinblick auf die wachsende Zahl vernetzter Geräte. - [Bedeutung der Cyberhygiene für Netz- und Informationssysteme](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-049/) - Die NIS2-Richtlinie betont die Bedeutung der Cyberhygiene wie Software-Updates und Passwortänderungen, um die Sicherheit von Systemen und Daten zu gewährleisten - [Stärkung des CSIRTs-Netzwerks für operative Zusammenarbeit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-047/) - Das CSIRTs-Netzwerk fördert Vertrauen und operative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und könnte auch Europol und andere Unionseinrichtungen einbeziehen. - [Internationale Zusammenarbeit und Informationsaustausch durch CSIRTs](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-045/) - Die NIS2-Richtlinie erlaubt CSIRTs den Austausch von Informationen mit Drittländern, wobei die Datenschutzvorgaben der EU eingehalten werden müssen. - [Überwachung durch CSIRTs zur Identifikation von Schwachstellen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-044/) - Die NIS2-Richtlinie erlaubt CSIRTs, Anlagen von Einrichtungen auf Schwachstellen in der Lieferkette & kritische Sicherheitslücken zu überwachen und zu verwalten - [Proaktive Überprüfung von Netz- und Informationssystemen durch CSIRTs](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-043/) - Die NIS2-Richtlinie ermöglicht CSIRTs, Netz- und Informationssysteme auf Schwachstellen zu überprüfen und im Einklang mit der DSGVO zu handeln. - [Infrastruktur und Vertraulichkeit von CSIRTs](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-042/) - Die NIS2-Richtlinie verlangt, dass CSIRTs über nötige Infrastruktur & Personal verfügen, um sensible Daten sicher zu verarbeiten & Vertraulichkeit zu wahren. - [Anforderungen an CSIRTs zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-041/) - Die NIS2-Richtlinie verlangt von Mitgliedstaaten, CSIRTs zu benennen, die über die nötigen Kapazitäten verfügen, um Sicherheitsvorfälle effektiv zu managen. - [Aufgaben zentraler Anlaufstellen in der Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-040/) - Zentrale Anlaufstellen koordinieren die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und leiten Meldungen über Sicherheitsvorfälle an betroffene Mitgliedstaaten weiter. - [Zentrale Anlaufstellen für Cybersicherheitskoordination](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-039/) - Die NIS2-Richtlinie verlangt, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheitskoordination & grenzüberschreitende Zusammenarbeit benennt - [Nationale Behörden für Cybersicherheitsaufsicht](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-038/) - Die NIS2-Richtlinie erlaubt Mitgliedstaaten, eine oder mehrere nationale Behörden für Cybersicherheit und Aufsichtsaufgaben gemäß ihrer Strukturen zu benennen. - [Risiken durch Abhängigkeiten kritischer Infrastrukturen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-037/) - Die NIS2-Richtlinie adressiert Risiken durch sektorübergreifende Abhängigkeiten kritischer Infrastrukturen, um Kaskadeneffekte und Cyberangriffe zu minimieren. - [Bedeutung der Cybersicherheit für Forschungseinrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-036/) - Die NIS2-Richtlinie erkennt Forschungseinrichtungen als Schlüsselakteure an und betont die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme für den Binnenmarkt. - [Rechenzentrumsdienste und ihre Abgrenzung zu Cloud-Diensten](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-035/) - Die NIS2-Richtlinie gilt für Rechenzentrumsdienste ohne Cloud-Charakter und definiert sie als Infrastruktur für Datenspeicherung, -verarbeitung und -transport. - [Entwicklung neuer Cloud- und Edge-Computing-Modelle](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-034/) - Die NIS2-Richtlinie erkennt neue Cloud-Modelle an, Edge-Computing, das Daten näher an ihrem Entstehungsort verarbeitet & innovative Geschäftsmodelle fördert - [Definition und Modelle von Cloud-Computing-Diensten](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-033/) - Die NIS2-Richtlinie umfasst Cloud-Dienste wie IaaS, PaaS und SaaS und definiert skalierbare, elastische und gemeinsam nutzbare Rechenressourcen gemäß ISO/IEC - [Sicherheit und Resilienz des Domänennamensystems (DNS)](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-032/) - Die NIS2-Richtlinie stärkt die Sicherheit des DNS, indem für TLD-Register & DNS-Diensteanbieter gilt, um die Integrität & Stabilität des Internets zu sichern. - [Cybersicherheitsanforderungen für digitale Infrastruktur](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-031/) - Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Betreiber digitaler Infrastruktur, physische Sicherheitsmaßnahmen in ihre Cybersicherheitsstrategien einzubeziehen. - [Kohärenz zwischen Cybersicherheits- und physischen Sicherheitsanforderungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-030/) - Die NIS2-Richtlinie harmonisiert Cybersicherheits- und physische Sicherheitsanforderungen, fördert den Informationsaustausch und optimiert Aufsichtsverfahren. - [Cybersicherheitsanforderungen für Luftverkehrseinrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-029/) - Die NIS2-Richtlinie fordert Zusammenarbeit zwischen Luftfahrt- & Cybersicherheitsbehörden, um doppelte Vorgaben zu vermeiden & bestehende Standards anzuerkennen - [Verordnung (EU) 2022/2554 als sektorspezifischer Rechtsakt für Finanzunternehmen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-028/) - Die Verordnung (EU) 2022/2554 regelt Cybersicherheit für Finanzunternehmen, ersetzt NIS2-Vorgaben und fördert den Austausch mit Sicherheitsbehörden. - [Berücksichtigung der NIS2-Standards in künftigen EU-Rechtsakten](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-027/) - Künftige EU-Rechtsakte sollen die Begriffsbestimmungen sowie den Aufsichts- und Durchsetzungsrahmen der NIS2-Richtlinie angemessen berücksichtigen. - [Förderung der Meldung erheblicher Cyberbedrohungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-026/) - Die NIS2-Richtlinie fordert die Meldung erheblicher Cyberbedrohungen an CSIRTs & Behörden, um die Bedrohungslage besser zu erfassen und schneller zu reagieren - [Kooperation bei der Aufsicht und Durchsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-025/) - Die NIS2-Richtlinie fördert die behördliche Zusammenarbeit zur Überwachung und Durchsetzung gleichwertiger sektorspezifischer Cybersicherheitsmaßnahmen. - [Kohärenz bei der Meldung von Sicherheitsvorfällen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-024/) - Die NIS2-Richtlinie fordert eine kohärente Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen und ermöglicht CSIRTs sowie Behörden Zugang zu sektorspezifischen Meldungen. - [Verhältnis zu sektorspezifischen Cybersicherheitsvorgaben](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-023/) - Wenn sektorspezifische EU-Regelungen gleichwertige Cybersicherheitsmaßnahmen vorschreiben, gelten die NIS2-Verpflichtungen nicht für betroffene Einrichtungen. - [Grundniveau und sektorspezifische Ergänzungen zur Cybersicherheit](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-022/) - Die NIS2-Richtlinie definiert ein Grundniveau für Cybersicherheitsmaßnahmen und Berichtspflichten, während sektorspezifische EU-Rechtsakte möglich bleiben. - [Leitlinien zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-021/) - Die EU unterstützt Mitgliedstaaten mit Leitlinien zur NIS2-Umsetzung, besonders für Einrichtungen mit komplexen Geschäftsmodellen & gemischten Tätigkeiten. - [Leitlinien für Kleinst- und Kleinunternehmen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-20/) - Die EU-Kommission erstellt Leitlinien zur NIS2-Anwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen und stellt mit Mitgliedstaaten passende Informationen bereit. - [Meldepflichten der Mitgliedstaaten an die EU-Kommission](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-019/) - Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission Daten zu wesentlichen und wichtigen Einrichtungen sowie relevante Infos zu schweren Cybervorfällen melden. - [Erstellung von Listen wesentlicher und wichtiger Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-018/) - Mitgliedstaaten müssen eine Liste relevanter Einrichtungen erstellen & verpflichten, Kontaktdaten & betroffene Sektoren gemäß NIS2-Richtlinie zu übermitteln. - [Einstufung bisheriger Betreiber wesentlicher Dienste](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-017/) - Mitgliedstaaten können frühere Betreiber wesentlicher Dienste gemäß der NIS1-Richtlinie automatisch als wesentliche Einrichtungen unter NIS2 einstufen. - [Unabhängigkeit von Partner- und verbundenen Unternehmen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-016/) - Die NIS2-Richtlinie erlaubt Mitgliedstaaten, die Unabhängigkeit von Unternehmen zu berücksichtigen, um eine Einstufung als kritische Einrichtung zu vermeiden. - [Kategorien wesentlicher und wichtiger Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-015/) - Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, basierend auf Kritikalität, Größe und sektorspezifischen Risikobewertungen. - [Datenschutz und Privatsphäre in der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-014/) - Die NIS2-Richtlinie wahrt Unionsrecht zum Datenschutz & Privatsphäre, einschließlich der DSGVO und der e-Privacy-Richtlinie, ohne Behördenbefugnisse zu ändern. - [Cybersicherheitsniveau für ausgenommene Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-013/) - Mitgliedstaaten sollen Cybersicherheitsmaßnahmen fördern, damit auch ausgenommene Einrichtungen ein hohes Niveau an Schutz vor Cyberbedrohungen erreichen. - [Einbindung von Post- und Kurierdiensten in die NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-012/) - Post- und Kurierdienste unterliegen der NIS2-Richtlinie, wenn sie Netz- und Informationssysteme für Abholung, Sortierung, Transport oder Zustellung nutzen. - [Vertrauensdienste und Sicherheitsanforderungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-011/) - Die NIS2-Richtlinie stellt sicher, dass Vertrauensdienste denselben Sicherheitsanforderungen unterliegen wie in der Verordnung (EU) 910/2014 festgelegt. - [Anwendung der NIS2-Richtlinie auf Kernkraftwerke](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-010/) - Die NIS2-Richtlinie gilt für Kernkraftwerke, erlaubt aber Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit in der nuklearen Wertschöpfungskette. - [Nationale Sicherheitsinteressen und Ausnahmen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-009/) - Mitgliedstaaten können Maßnahmen zur Wahrung der nationalen Sicherheit, öffentlichen Ordnung und Strafverfolgung ergreifen. Das Traffic Light Protocol hilft. - [Ausschlüsse vom Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-008/) - Einrichtungen mit Sicherheits-, Verteidigungs- oder Strafverfolgungsaufgaben sind von NIS2 ausgenommen, regulatorische Behörden jedoch nicht. - [Einheitliche Kriterien für Betreiber wesentlicher Dienste](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-007/) - NIS2 definiert klare Kriterien für Betreiber wesentlicher Dienste und mittlere Unternehmen, um Cybersicherheitsrisiken und Meldepflichten einheitlich zu regeln. - [Aufhebung der NIS1 und Erweiterung des Anwendungsbereichs](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-006/) - Die NIS2-Richtlinie ersetzt NIS1, erweitert den Anwendungsbereich und stärkt die Cybersicherheit für wesentliche Dienste und digitale Anbieter. - [Stärkung der Cybersicherheitskoordination und -resilienz](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-005/) - Die NIS2-Richtlinie vereinheitlicht Cybersicherheitsvorgaben, verbessert die Zusammenarbeit und stärkt die Resilienz gegen Cyberbedrohungen in der EU. - [Harmonisierung der Cybersicherheitsanforderungen](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-004/) - Die Umsetzung der NIS-Richtlinie variiert stark in der EU. Erfahre, wie Cybersicherheitsanforderungen grenzüberschreitende Tätigkeiten beeinflussen! - [Kontext der NIS2-Richtlinie EU 2022/2555](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-003/) - Steigende Cyberbedrohungen erfordern koordinierte Maßnahmen in der EU. Erfahre, wie Cybersicherheit den digitalen Wandel und den Binnenmarkt schützt! - [Rückblick auf die NIS1-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-002/) - Die NIS-Richtlinie stärkte die Cyberresilienz der EU, zeigte aber auch Mängel. Erfahre, wie die NIS2-Richtlinie neue Herausforderungen angeht! - [Ziel der NIS2-Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-001/) - Die NIS2-Richtlinie stärkt die Cybersicherheit in der EU, schützt kritische Dienste & sichert die Kontinuität bei Cyberbedrohungen. Jetzt mehr erfahren! ## NIS2UmsuCG - [Artikel 1 NIS2UmsuCG - Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz – BSIG)](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-1/) - Das NIS2-Umsetzungsgesetz fasst das BSI-Gesetz (BSIG) als Grundlage für Cybersicherheit neu und definiert darin Verantwortlichkeiten und Anforderungen. - [Artikel 30 Inkrafttreten](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-30/) - Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. - [Artikel 29 Außerkrafttreten](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-29/) - Das BSI-Gesetz vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982) geändert worden ist - [Artikel 28 Änderung des Vertrauensdienstegesetzes](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-28/) - § 2 Absatz 3 des Vertrauensdienstegesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert - [Artikel 27 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-27/) - § 55a Absatz 1 der Außenwirtschaftsverordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2865), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Dezember 2024 - [Artikel 26 Änderung des Telekommunikationsgesetzes](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-26-aenderung-des-telekommunikationsgesetzes/) - Die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung vom 17. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2350), die zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) geändert worden ist , wird wie folgt geändert: 1. In § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden nach der Angabe „Anhangs 5 Teil 3 der BSI-Kritisverordnung“ die - [Artikel 25 Änderung des Telekommunikationsgesetzes](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-25/) - Artikel 25 des NIS2UmsuCG ändert das Elfte Buch Sozialgesetzbuch und ersetzt Bestimmungen, um Anforderungen an die Soziale Pflegeversicherung zu integrieren. - [Artikel 24 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-24-aenderung-der-verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/) - Artikel 24 des NIS2UmsuCG ändert die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, indem er die Bezugnahme auf das BSI-Gesetz anpasst. - [Artikel 23 Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-23/) - Artikel 23 des NIS2UmsuCG führt Änderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch ein, einschließlich der Einführung eines Unterabschnitts. - [Artikel 22 Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-22-aenderung-der-digitale-gesundheitsanwendungen-verordnung/) - Artikel 22 des NIS2UmsuCG ändert die Gesundheitsanwendungen, indem Anforderung zur Datensicherheit angepasst wird & Paragraphen des BSI-Gesetzes ersetzt werden. - [Artikel 21 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-21-aenderung-des-fuenften-buches-sozialgesetzbuch/) - Artikel 21 des NIS2UmsuCG ändert das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, indem er Begriffe wie „kritische Infrastrukturen“ durch „kritische Anlagen“ ersetzt. - [Artikel 20 - Änderung des Wärmeplanungsgesetzes](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-20-aenderung-des-waermeplanungsgesetzes/) - Artikel 20 des NIS2UmsuCG ändert das Wärmeplanungsgesetz, indem er den Begriff „kritische Infrastrukturen“ durch „kritische Anlagen“ ersetzt. - [Artikel 19 - Änderung des Energiesicherungsgesetzes](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-19-aenderung-des-energiesicherungsgesetzes/) - Artikel 19 des NIS2UmsuCG ändert das Energiesicherungsgesetz, indem er neue Datenübermittlungsregelungen und Begriffsänderungen zu kritischen Anlagen anpasst. - [Artikel 18 - Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-18-aenderung-des-messstellenbetriebsgesetzes/) - Artikel 18 des NIS2UmsuCG ändert das Messstellenbetriebsgesetz, indem es die Angabe zu §9 des BSI-Gesetzes durch die Referenz zu §52 des BSI-Gesetzes ersetzt. - [Artikel 17 - Änderung des Energiewirtschaftsgesetze](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-17-aenderung-des-energiewirtschaftsgesetze/) - Artikel 17 des NIS2UmsuCG ändert das Energiewirtschaftsgesetz & fügt neue Anforderungen zur IT im Netzbetrieb & der Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen hinzu - [Artikel 16 Änderung des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-16/) - Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985 - [Artikel 15 - Änderung der Kassensicherungsverordnung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-15-aenderung-der-kassensicherungsverordnung/) - Artikel 15 des NIS2UmsuCG ändert die Kassensicherungsverordnung und ersetzt Verweise auf § 9 des BSI-Gesetzes durch § 52 des BSI-Gesetzes. - [Artikel 14 - Änderung des Hinweisgeberschutzgesetzes](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-14-aenderung-des-hinweisgeberschutzgesetzes/) - Artikel 14 des NIS2UmsuCG ändert das Hinweisgeberschutzgesetz und ersetzt Bezugnahmen auf das BSI-Gesetz, um besonders wichtige Einrichtungen zu definieren. - [Artikel 13 - Änderung der Personalausweisverordnung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-13-aenderung-der-personalausweisverordnung/) - Artikel 13 des NIS2UmsuCG ersetzt in der Personalausweisverordnung die Bezugnahme auf § 9 BSI-Gesetz durch § 52 des aktualisierten BSI-Gesetzes. - [Artikel 12 - Änderung der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-12-aenderung-der-passdatenerfassungs-und-uebermittlungsverordnung/) - In § 4 Absatz 2 der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung vom 9. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2312), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung - [Artikel 11 - Änderung des E-Government-Gesetz](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-11-aenderung-des-e-government-gesetz/) - Artikel 11 des NIS2UmsuCG hebt Satz 2 des § 10 im E-Government-Gesetz auf und sorgt damit für eine Anpassung an die aktuellen Anforderungen. - [Artikel 10 - Änderung des De-Mail-Gesetzes](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-10-aenderung-des-de-mail-gesetzes/) - Artikel 10 des NIS2UmsuCG ändert das De-Mail-Gesetz & ersetzt eine alte Verweisung auf das BSI-Gesetz durch den aktuellen § 52 Absatz 2 Satz 1 des BSI-Gesetzes. - [Artikel 9 - Änderung der BSI IT-Sicherheitskennzeichenverordnung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-9-aenderung-der-bsi-it-sicherheitskennzeichenverordnung/) - Artikel 9 des NIS2UmsuCG passt die BSI an, ersetzt Paragraphen und aktualisiert Verweise auf das BSI-Gesetz für aktuelle Regelungen und Anforderungen. - [Artikel 8 - Änderung der BSI-Kritisverordnung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-8-aenderung-der-bsi-zertifizierungs-und-anerkennungsverordnung/) - Artikel 8 des NIS2UmsuCG ändert die BSI-Zertifizierungsverordnung, passt Paragraphen an und ersetzt Verweise auf das BSI-Gesetz für aktuelle Regelungen. - [Artikel 7 Änderung der BSI-Zertifizierungs- und Anerkennungsverordnung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-7/) - Artikel 7 des NIS2UmsuCG ändert das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit Systeme, streicht die Nummerbezeichnung „1.“ und hebt Nummer 2 auf. - [Artikel 6 - Änderung des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit in- formationstechnischer Systeme](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-6/) - Artikel 6 Absatz 1 des Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122, 4304) wird wie folgt - [Artikel 4 - Änderung des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz- Gesetzes](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-4/) - Dabei wird in Artikel 4 des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsgesetzes die Besonderen Gebührenverordnung des BMI geändert, insbesondere Verweise auf das BSIG - [Artikel 5 - Änderung der Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-5/) - Artikel 5 des NIS2UmsuCG ersetzt die Angabe „§ 7d Satz 1 BSI-Gesetz“ durch „§ 17 Satz 1 des BSI-Gesetzes“ Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz - [Artikel 3 - Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-3/) - Dabei wird im Artikel 3 des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsgesetzes eine Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vorgenommen. - [Artikel 2 - Änderung des BND-Gesetzes](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsucg/artikel-2/) - Dabei wird im Artikel 2 des NIS2-Umsetzungs- & Cybersicherheitsgesetzes eine Änderung vorgenommen, die eine Anpassung der Verweise im § 24 betrifft. ## BSIG - [§30 BSIG - Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/30-bsig/) - Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, geeignete, verhältnismäßige & wirksame technische und organisatorische Maßnahmen - [§28 BSIG - Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/28-bsig/) - Als besonders wichtige Einrichtung gelten: Betreiber kritischer Anlagen, qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top Level Domain Name Registries - [§2 BSIG - Begriffsbestimmungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/2-bsig-begriffsbestimmungen/) - §2 BSIG - Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind 1. „Beinahevorfall“ ein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, - [§38 BSIG - Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/38-bsig/) - Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen sind verpflichtet, die von diesen Einrichtungen nach § 30 zu ergreifenden - [§33 BSIG - Registrierungspflicht](https://nis2-umsetzung.com/bsig/33-bsig/) - Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sowie Domain-Name-Registry-Diensteanbieter sind verpflichtet, spätestens drei Monate - [Anlage 1 - Sektoren besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/anlage-1-sektoren-besonders-wichtiger-und-wichtiger-einrichtungen/) - Erfüllt Ihr Unternehmen die NIS2-Anforderungen? Jetzt Betroffenheit prüfen und gesetzliche Vorgaben verstehen. Hier alle wichtigen Infos zur NIS2-Umsetzung! - [§64 BSIG - Zuwiderhandlungen durch Institutionen der sozialen Sicherung](https://nis2-umsetzung.com/bsig/64-bsig/) - Bei Zuwiderhandlungen gegen eine in § 65 Absatz 1 bis 4 genannte Vorschrift, die von Institutionen der Sozialen Sicherung begangen werden, finden die Sätze - [§63 BSIG - Verwaltungszwang](https://nis2-umsetzung.com/bsig/63-bsig/) - Sofern das Bundesamt Zwangsgelder verhängt, beträgt deren Höhe abweichend von § 11 Absatz 3 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes bis zu 100 000 Euro. - [§62 BSIG - Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für wichtige Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/62-bsig/) - Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine wichtige Einrichtung Verpflichtungen nach § 30 Absatz 1 Satz 1, § 32 Absatz 1 bis 3 und § 38 Absatz 3 - [§61 BSIG - Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen für besonders wichtige Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/61-bsig/) - Das Bundesamt kann gegenüber einzelnen besonders wichtigen Einrichtungen anordnen, Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen von unabhängigen Stellen - [§60 BSIG - Zentrale Zuständigkeit in der Europäischen Union für bestimmte Einrichtungsarten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/60-bsig/) - Abweichend von § 59 ist das Bundesamt für DNS-Diensteanbieter, Top Level Domain Name Registries, Domain-Name-Registry-Dienstleister, Anbieter Cloud-Computing - [§59 BSIG - Zuständigkeit des Bundesamtes](https://nis2-umsetzung.com/bsig/59-bsig/) - Das Bundesamt ist zuständige Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Vorschriften in Teil 3 1. durch wichtige und besonders wichtige Einrichtungen - [§58 BSIG - Berichtspflichten des Bundesamtes](https://nis2-umsetzung.com/bsig/58-bsig/) - Das Bundesamt unterrichtet das Bundesministerium des Innern und für Heimat über seine Tätigkeit. Die Unterrichtung nach Absatz 1 dient auch der Aufklärung - [§57 BSIG - Einschränkung von Grundrechten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/57-bsig/) - Das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch die §§ 7, 8, 9, 11, 12, 15 und 16 eingeschränkt. - [§55 BSIG - Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/55-bsig/) - Das Bundesamt führt zur Information von Verbrauchern über die IT-Sicherheit von Produkten bestimmter vom Bundesamt festgelegter Produktkategorien - [§54 BSIG - Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung](https://nis2-umsetzung.com/bsig/54-bsig/) - Das Bundesamt ist die nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung nach Artikel 58 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/881. Das Bundesamt kann auf Antrag - [§53 BSIG - Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung](https://nis2-umsetzung.com/bsig/53-bsig/) - Das Bundesamt kann für die vom Bundesamt in einer Technischen Richtlinie festgelegten Anforderungen und Vorgaben zulassen, dass ein Hersteller oder Anbieter - [§52 BSIG - Zertifizierung](https://nis2-umsetzung.com/bsig/52-bsig/) - Das Bundesamt ist nationale Zertifizierungsstelle der Bundesverwaltung für IT-Sicherheit. Für bestimmte Produkte oder Leistungen kann beim Bundesamt eine - [§51 BSIG - Kooperationspflicht](https://nis2-umsetzung.com/bsig/51-bsig/) - Top Level Domain Name Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister sind zur Kooperation verpflichtet, um die in § 49 und § 50 festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen - [§50 BSIG - Verpflichtung zur Zugangsgewährung](https://nis2-umsetzung.com/bsig/50-bsig/) - Top Level Domain Name Registries und Domain-Name-Registry-Dienstleister haben einem berechtigten Zugangsnachfrager auf begründeten Antrag unter Darlegung - [§49 BSIG - Pflicht zum Führen einer Datenbank](https://nis2-umsetzung.com/bsig/49-bsig/) - Um einen Beitrag zur Sicherheit, Stabilität und Resilienz des Domain Name Systems zu leisten, haben Top Level Domain Name Registries und Domain-Name-Registry - [§47 BSIG - Wesentliche Digitalisierungsvorhaben und Kommunikationsinfrastrukturen des Bundes](https://nis2-umsetzung.com/bsig/47-bsig/) - Für die Planung & Umsetzung von wesentlichen Digitalisierungsvorhaben & Kommunikationsinfrastrukturen des Bundes sind eigene Informationssicherheitsbeauftragte - [§46 BSIG - Informationssicherheitsbeauftragte der Ressorts](https://nis2-umsetzung.com/bsig/46-bsig/) - Die Leitungen der einzelnen Ressorts sowie die Leitungen weiterer oberster Bundesbehörden bestellen jeweils eine Informationssicherheitsbeauftragte oder einen - [§45 BSIG - Informationssicherheitsbeauftragte der Einrichtungen der Bundesverwaltung](https://nis2-umsetzung.com/bsig/45-bsig/) - Jede Leitung einer Einrichtung der Bundesverwaltung bestellt für ihre Einrichtung eine Informationssicherheitsbeauftragte oder einen Informationssicherheit - [§42 BSIG - Auskunftsverlangen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/42-bsig/) - §42 BSIG - Kein Zugang zu den Informationen und Akten in Angelegenheiten nach §§ 4 bis 10 und Teil 3 - keine Informationsfreiheit - [§40 BSIG - Nationale Verbindungsstelle sowie zentrale Melde- und Anlaufstelle für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/40-bsig/) - Das Bundesamt ist die nationale Verbindungsstelle sowie die zentrale Melde- und Anlaufstelle für die Aufsicht für besonders wichtige Einrichtungen - [§39 BSIG - Nachweispflichten für Betreiber kritischer Anlagen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/39-bsig/) - Betreiber kritischer Anlagen haben die Umsetzung der Maßnahmen nach § 30 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 zu einem vom Bundesamt - [§37 BSIG - Ausnahmebescheid](https://nis2-umsetzung.com/bsig/37-bsig/) - Das Bundesministerium des Innern und für Heimat kann auf Vorschlag des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums - [§36 BSIG - Rückmeldungen des Bundesamts gegenüber meldenden Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/36-bsig/) - Im Fall einer Meldung einer Einrichtung gemäß § 32 übermittelt das Bundesamt dieser unverzüglich und nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden eine Bestätigung - [§35 BSIG - Unterrichtungspflichten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/35-bsig/) - Im Fall eines erheblichen Sicherheitsvorfalls kann das Bundesamt besonders wichtigen Einrichtungen und wichtigen Einrichtungen anordnen, die Empfänger ihrer - [§34 BSIG - Besondere Registrierungspflicht für bestimmte Einrichtungsarten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/34-bsig/) - Eine Einrichtung der in § 60 Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungsart ist verpflichtet, spätestens drei Monate, nachdem sie als eine der vorgenannten - [§32 BSIG - Meldepflichten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/32-bsig/) - Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, Meldungen über Sicherheitsvorfälle binnen 24h an das Bundesamt zu machen. - [§31 BSIG - Besondere Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen von Betreibern kritischer Anlagen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/31-bsig/) - Für Betreiber kritischer Anlagen gelten für die informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen - [§27 BSIG - Widerspruchsrecht](https://nis2-umsetzung.com/bsig/27-bsig/) - Das Recht der betroffenen Person auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht nicht, wenn: an der Verarbeitung ein zwingendes - [§26 BSIG - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung](https://nis2-umsetzung.com/bsig/26-bsig/) - Die Pflicht des Bundesamtes zur Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/679 besteht für die Dauer - [§25 BSIG - Recht auf Löschung](https://nis2-umsetzung.com/bsig/25-bsig/) - Im Fall der nicht automatisierten Verarbeitung besteht die Pflicht des Bundesamtes zur Löschung personenbezogener Daten gemäß Artikel 17 Absatz 1 und 2 - [§24 BSIG - Recht auf Berichtigung](https://nis2-umsetzung.com/bsig/24-bsig/) - Das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung und Vervollständigung gemäß Artikel 16 der Verordnung besteht nicht, wenn und soweit die Erfüllung - [§23 BSIG - Auskunftsrecht der betroffenen Person](https://nis2-umsetzung.com/bsig/23-bsig/) - Das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht nicht, wenn und soweit: 1. die Auskunftserteilung die ordnungsgemäße - [§22 BSIG - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/22-bsig-informationspflicht-bei-erhebung-von-personenbezogenen-daten/) - Die Pflicht zur Information gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 besteht ergänzend zu den in Artikel 13 Absatz 4 und Artikel 14 Absatz 5 - [§21 BSIG - Beschränkungen der Rechte der betroffenen Person](https://nis2-umsetzung.com/bsig/21-bsig/) - Für die Rechte der betroffenen Person gegenüber dem Bundesamt gelten ergänzend zu den in der Verordnung enthaltenen Ausnahmen die nachfolgenden Beschränkungen. - [§20 BSIG - Verarbeitung personenbezogener Daten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/20-bsig/) - Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Bundesamt ist zulässig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung seiner im öffentlichen Interesse - [§19 BSIG - Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/19-bsig/) - Die Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten durch das Bundesamt nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 15 erfolgt durch Eigenentwicklung oder nach Durchführung - [§18 BSIG - Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Herstellern von IKT-Produkten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/18-bsig/) - Soweit erforderlich, kann das Bundesamt von einem Hersteller, deren IKT-Produkte von erheblichen Sicherheitsvorfällen betroffen sind. - [§17 BSIG - Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Anbietern von digitalen Diensten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/17-bsig/) - Das Bundesamt kann in Einzelfällen zur Abwehr erheblicher Gefahren für informationstechnische Systeme einer Vielzahl von Nutzern, die von digitalen Diensten - [§14 BSIG - Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik, Auskunftsverlangen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/14-bsig/) - Das Bundesamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 20, 21, 24 oder 25 auf dem Markt bereitgestellte oder zur Bereitstellung - [§13 BSIG - Warnungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/13-bsig/) - Zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 20 und 21 kann das Bundesamt: 1. die folgenden Warnungen und Informationen an die Öffentlichkeit - [§12 BSIG - Bestandsdatenauskunft](https://nis2-umsetzung.com/bsig/12-bsig/) - Das Bundesamt darf zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 20, 24 oder 25 von demjenigen, der geschäftsmäßig - [§11 BSIG - Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/11-bsig/) - Handelt es sich bei einer Beeinträchtigung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit eines informationstechnischen Systems einer Einrichtung der Bundesverwaltung - [§10 BSIG - Anordnungen von Maßnahmen zur Abwendung oder Behebung von Sicherheitsvorfällen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/10-bsig/) - Das Bundesamt kann im Einzelfall gegenüber Einrichtungen der Bundesverwaltung Maßnahmen anordnen, die zur Abwendung eines gegenwärtigen Sicherheitsvorfalls - [§9 BSIG - Verarbeitung von Protokollierungsdaten der Kommunikationstechnik des Bundes](https://nis2-umsetzung.com/bsig/9-bsig/) - Das Bundesamt darf zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes und ihrer Komponenten, einschließlich technischer Infrastrukturen - [§8 BSIG - Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes](https://nis2-umsetzung.com/bsig/8-bsig/) - Das Bundesamt darf zur Abwehr von Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes: Protokolldaten, die beim Betrieb von Kommunikationstechnik des Bundes - [§7 BSIG - Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte](https://nis2-umsetzung.com/bsig/7-bsig/) - §7 BSIG - Das Bundesamt ist befugt, die Sicherheit der Kommunikationstechnik des Bundes und ihrer Komponenten, einschließlich technischer Infrastrukturen - [§6 BSIG - Informationsaustausch](https://nis2-umsetzung.com/bsig/6-bsig/) - §6 BSIG - Das Bundesamt betreibt eine Online-Plattform zum Informationsaustausch mit wichtigen Einrichtungen, besonders wichtigen Einrichtungen. - [§4 BSIG - Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes](https://nis2-umsetzung.com/bsig/4-bsig-zentrale-meldestelle/) - §4 BSIG - Das Bundesamt ist die zentrale Meldestelle für die Zusammenarbeit der Einrichtungen der Bundesverwaltung in Angelegenheiten der Sicherheit - [§65 BSIG - Bußgeldvorschriften](https://nis2-umsetzung.com/bsig/65-bsig/) - (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 39 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 56 Absatz 4 Satz 1 einen Nachweis nicht richtig - [§56 BSIG - Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/56-bsig/) - Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durch Rechtsverordnung, - [§48 BSIG - Amt des Koordinators für Informationssicherheit](https://nis2-umsetzung.com/bsig/48-bsig/) - Die Bundesregierung bestellt eine Koordinatorin oder einen Koordinator für Informationssicherheit. - [§44 BSIG - Vorgaben des Bundesamtes](https://nis2-umsetzung.com/bsig/44-bsig/) - Die Einrichtungen der Bundesverwaltung müssen die jeweils geltenden Fassungen der Mindeststandards für die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes - [§43 BSIG - Informationssicherheitsmanagement](https://nis2-umsetzung.com/bsig/43-bsig/) - Die Leitung der Einrichtung der Bundesverwaltung ist dafür verantwortlich, unter Berücksichtigung der Belange des IT-Betriebs die Voraussetzungen - [§41 BSIG - Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/41-bsig/) - Ein Betreiber kritischer Anlagen hat den geplanten erstmaligen Einsatz einer kritischen Komponente gemäß § 2 Nummer 23 dem Bundesministerium des Innern - [§29 BSIG - Einrichtungen der Bundesverwaltung](https://nis2-umsetzung.com/bsig/29-bsig/) - Einrichtungen der Bundesverwaltung im Sinne dieses Gesetzes sind, mit Ausnahme der Institutionen der Sozialen Sicherung und der Bundesbank: Bundesbehörden - [§16 BSIG - Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Anbietern von Telekommunikationsdiensten](https://nis2-umsetzung.com/bsig/16-bsig/) - (1) Zur Abwehr konkreter erheblicher Gefahren für die in Absatz 2 genannten Schutzgüter kann das Bundesamt anordnen, dass ein Anbieter von öffentlich... - [§15 BSIG - Detektion von Angriffsmethoden und von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit](https://nis2-umsetzung.com/bsig/15-bsig/) - Das Bundesamt kann im Rahmen seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2, 20 oder 24 zur Detektion von bekannten Schwachstellen und anderen - [§5 BSIG - Allgemeine Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik](https://nis2-umsetzung.com/bsig/5-bsig/) - §5 BSIG - Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 nimmt das Bundesamt als zentrale Stelle für Meldungen von Dritten Informationen über Sicherheitsrisiken. - [§3 BSIG - Aufgaben des Bundesamtes](https://nis2-umsetzung.com/bsig/3-bsig-aufgaben-des-bundesamtes/) - §3 BSIG -Das Bundesamt fördert die Sicherheit in der Informationstechnik. Hierzu nimmt es folgende wichtige im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben wahr: - [§1 BSIG - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik](https://nis2-umsetzung.com/bsig/1-bsig-bundesamt-fuer-sicherheit-in-der-informationstechnik/) - §1 BSIG - Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. - [Anlage 2 - Sektoren wichtiger Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig/anlage-2-sektoren-wichtiger-einrichtungen/) ## KRITIS-VO - [§ 1 Begriffsbestimmungen](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/§-1-begriffsbestimmungen/) - (1) Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind Anlagen Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen, Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche Einrichtungen oder Software und IT-Dienste, die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung notwendig sind, Betreibereine natürliche oder juristische Person, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb - [Eingangsformel](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/eingangsformel/) - Auf Grund des § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821), der zuletzt durch die Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der - [§ 10 Evaluierung](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/§-10-evaluierung/) - Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung und danach alle zwei Jahre sind unter Beteiligung der in § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes genannten Ressorts und unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Betreiber Kritischer Infrastrukturen, von deren Verbänden sowie von Vertretern der Wissenschaft zu evaluieren die Festlegung der kritischen Dienstleistungen und Bereiche, die Festlegung der - [§ 9 Sektor Siedlungsabfallentsorgung](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/§-9-sektor-siedlungsabfallentsorgung/) - (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Siedlungsabfallentsorgung die Entsorgung von Siedlungsabfällen kritische Dienstleistung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes. (2) Die Siedlungsabfallentsorgung wird in den Bereichen „Abfallsammlung und -beförderung“ und „Abfallverwertung und -beseitigung“ erbracht. (3) Im Sektor Siedlungsabfallentsorgung sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen - [§ 8 Sektor Transport und Verkehr](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/§-8-sektor-transport-und-verkehr/) - (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Transport und Verkehr die Versorgung der Allgemeinheit mit Leistungen zum Transport von Personen und Gütern (Personen- und Güterverkehr) kritische Dienstleistung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes. (2) Der Personen- und Güterverkehr wird in den Bereichen Luftverkehr, Eisenbahnverkehr, - [§ 7 Sektor Finanz- und Versicherungswesen](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/§-7-sektor-finanz-und-versicherungswesen/) - (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Finanz- und Versicherungswesen kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes: die Bargeldversorgung; der kartengestützte Zahlungsverkehr; der konventionelle Zahlungsverkehr; der Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie die Verrechnung und die Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften; Versicherungsdienstleistungen und - [§ 6 Sektor Gesundheit](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/§-6-sektor-gesundheit/) - (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Gesundheit kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes: die stationäre medizinische Versorgung; die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind; die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen - [§ 5 Sektor Informationstechnik und Telekommunikation](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/§-5-sektor-informationstechnik-und-telekommunikation/) - (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes: die Sprach- und Datenübertragung; die Datenspeicherung und -verarbeitung. (2) Die Sprach- und Datenübertragung wird in den Bereichen Zugang, Übertragung, Vermittlung und Steuerung erbracht. (3) Die Datenspeicherung - [§ 4 Sektor Ernährung](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/§-4-sektor-ernaehrung/) - (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Ernährung die Versorgung der Allgemeinheit mit Lebensmitteln (Lebensmittelversorgung) kritische Dienstleistung im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes. (2) Die Lebensmittelversorgung wird in den Bereichen Lebensmittelherstellung und -behandlung sowie Lebensmittelhandel erbracht. (3) Im Sektor Ernährung sind Kritische Infrastrukturen solche - [§ 3 Sektor Wasser](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/§-3-sektor-wasser/) - (1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Wasser kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes: die Versorgung der Allgemeinheit mit Trinkwasser (Trinkwasserversorgung); die Beseitigung von Abwasser der Allgemeinheit (Abwasserbeseitigung). (2) Die Trinkwasserversorgung wird in den Bereichen Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung sowie Steuerung und Überwachung - [§ 2 Sektor Energie](https://nis2-umsetzung.com/kritis-vo/§-2-sektor-energie/) - Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Energie kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes: die Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität (Stromversorgung); die Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgung); die Versorgung der Allgemeinheit mit Kraftstoff und Heizöl (Kraftstoff- und Heizölversorgung); die Versorgung der Allgemeinheit ## KRITIS-DachG - [§ 25 Evaluierung](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-25-evaluierung/) - Dabei regelt § 25 KRITIS-DachG die regelmäßige Evaluierung des Gesetzes auf wissenschaftlicher Grundlage, erstmals bis zum 17. Oktober 2029. - [§ 24 Bußgeldvorschriften](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-24-bussgeldvorschriften/) - Dabei regelt § 24 KRITIS-DachG Bußgelder bei Verstößen gegen Registrierung, Nachweise und Prüfpflichten mit Strafen bis zu 500.000 Euro. - [§ 23 Verarbeitung personenbezogener Daten](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-23-verarbeitung-personenbezogener-daten/) - Dabei regelt § 23 KRITIS-DachG die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden sowie deren Nutzung zur Analyse und Unterstützung von Betreibern. - [§ 21 Berichtspflichten](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-21-berichtspflichten/) - Dabei regelt § 21 KRITIS-DachG die Übermittlung von Risikoanalysen, Vorfällen und Berichten an die EU sowie deren Auswertung durch Behörden. - [§ 22 Ausnahmebescheid](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-22-ausnahmebescheid/) - Dabei regelt § 22 KRITIS-DachG Ausnahmebescheide für Betreiber kritischer Anlagen, insbesondere im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Strafverfolgung. - [§ 20 Pflichten der Geschäftsleitungen von Betreibern kritischer Anlagen](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-20-pflichten-der-geschaeftsleiter-von-betreibern-kritischer-anlagen/) - Dabei verpflichtet § 20 KRITIS-DachG Geschäftsleitungen zur Umsetzung von Resilienzmaßnahmen und regelt deren persönliche Haftung bei Verstößen. - [§ 19 Unterstützung der Betreiber kritischer Anlagen; freiwillige Beratungsmission](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-19-unterstuetzung-der-betreiber-kritischer-anlagen-freiwillige-beratungsmission/) - Dabei unterstützt § 19 KRITIS-DachG Betreiber mit Vorlagen, Leitlinien und freiwilligen EU-Beratungsmissionen zur Umsetzung der Resilienzpflichten. - [§ 18 Meldewesen für Vorfälle](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-18-meldewesen-fuer-vorfaelle/) - Der Betreiber kritischer Anlagen ist verpflichtet, Vorfälle unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis der Meldestelle vom Bundesamt für Sicherheit - [§ 17 Gleichwertigkeit von Maßnahmen und Verpflichtungen](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-17-gleichwertigkeit-von-nachweisen-verordnungsermaechtigung/) - Risikoanalysen, Risikobewertungen sowie Dokumente und Maßnahmen und Zertifikate zur Stärkung der Resilienz, die der Betreiber kritischer Anlagen auf Grund - [§ 16 Nachweise und behördliche Anordnungen zu Resilienzpflichten](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-16-nachweise-und-behoerdliche-anordnungen-zu-resilienzpflichten/) - Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 13 Absatz 1 zu überprüfen, kann die zuständige Behörde über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - [§ 15 Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission zu Resilienzpflichten](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-15-durchfuehrungsrechtsakte-der-europaeischen-kommission-zu-resilienzpflichten/) - Konkretisiert die Europäische Kommission durch einen oder mehrere Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 13 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2022/2557 die technischen - [§ 14 Sektorenübergreifende und sektorspezifische Mindestanforderungen; branchenspezifische Resilienzstandards; Verordnungsermächtigungen](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-14-sektorenuebergreifende-und-sektorspezifische-mindestanforderungen/) - Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, zur Konkretisierung - [§ 13 Resilienzpflichten der Betreiber kritischer Anlagen; Resilienzplan](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-13-resilienzpflichten-der-betreiber-kritischer-anlagen-resilienzplan/) - Der Betreiber kritischer Anlagen ist verpflichtet, nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 Maßnahmen zur Gewährleistung seiner Resilienz zu treffen, um - [§ 12 Risikoanalyse und Risikobewertung des Betreibers kritischer Anlagen; Verordnungsermächtigung](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-12-risikoanalyse-und-risikobewertung-des-betreibers-kritischer-anlagen-verordnungsermaechtigung/) - Der Betreiber kritischer Anlagen führt auf Grundlage der nationalen Risikoanalysen und Risikobewertungen und anderer vertrauenswürdiger Informationsquellen - [§ 11 Nationale Risikoanalysen und Risikobewertungen](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-11-nationale-risikoanalysen-und-risikobewertungen/) - Als Grundlage für die Erstellung nationaler Risikoanalysen und Risikobewertungen führen die Bundesministerien und Landesministerien jeweils für die kritischen Dienstleistungen - [§ 10 Beratungsmission bei Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-10-beratungsmission-bei-einrichtungen-von-besonderer-bedeutung-fuer-europa/) - Das Bundesministerium des Innern und für Heimat kann einen Antrag bei der Europäischen Kommission auf Einrichtung einer Beratungsmission zur Bewertung - [§ 9 Kritische Einrichtungen von besonderer Bedeutung für Europa](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-9-kritische-einrichtungen-von-besonderer-bedeutung-fuer-europa/) - Ein Betreiber kritischer Anlagen gilt als Betreiber einer kritischen Einrichtung von besonderer Bedeutung für Europa, wenn 1. er für oder in mindestens sechs - [§ 8 Registrierung kritischer Anlagen; Geltungszeitpunkt](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-8-registrierung-kritischer-anlagen-geltungszeitpunkt/) - Ein Betreiber kritischer Anlagen ist verpflichtet, spätestens drei Monate, nachdem eine Anlage als kritische Anlage gilt, frühestens jedoch bis einschließlich - [§ 7 Einrichtungen der Bundesverwaltung; Geltung und allgemeine Feststellungen](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-7-einrichtungen-der-bundesverwaltung-geltung-und-allgemeine-feststellungen/) - Die Vorschriften für Betreiber kritischer Anlagen 1. des § 8 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 6 sowie § 8 Absatz 6 und 7 gelten für Einrichtungen der Bundesverwaltung entsprechend; - [§ 6 Sonstige Resilienzregelungen und Resilienzmaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-6-sonstige-resilienzregelungen-und-resilienzmassnahmen/) - Für die Aufrechterhaltung des Betriebs kritischer Anlagen können auch Einrichtungen von erheblicher Bedeutung sein, für die dieses Gesetz nicht gilt. - [§ 5 Erheblichkeit einer Anlage für die Erbringung kritischer Dienstleistungen; Verordnungsermächtigung; Feststellungsbefugnis](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-5-erheblichkeit-einer-anlage-fuer-die-erbringung/) - Das BMI bestimmt, welche Anlagen als kritisch gelten, basierend auf Versorgung, Abhängigkeiten und Risiken. Änderungen werden behördlich geprüft. - [§ 4 Sektoren; Geltungsbereich; Verordnungsermächtigung](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-4-sektoren-geltungsbereich-verordnungsermaechtigung/) - Dieses Gesetz gilt für Betreiber kritischer Anlagen in den folgenden Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung - [§ 3 Zentrale Anlaufstelle; Zuständigkeiten; behördliche Zusammenarbeit](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-3-zentrale-anlaufstelle-zustaendigkeiten-behoerdliche-zusammenarbeit/) - Dabei regelt § 3 KRITIS-DachG zentrale Anlaufstellen, zuständige Behörden sowie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im KRITIS-Schutz. - [§ 2 Begriffsbestimmungen](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-2-begriffsbestimmungen/) - Dabei definiert § 2 KRITIS-DachG zentrale Begriffe wie Betreiber kritischer Anlagen, kritische Dienstleistungen, Resilienz und Risikoanalyse. - [§ 1 Nationale KRITIS-Resilienzstrategie](https://nis2-umsetzung.com/kritis-dachg/§-1-nationale-kritis-resilienzstrategie/) - Dabei regelt Artikel 1 KRITIS-DachG die nationale KRITIS-Resilienzstrategie sowie zentrale Begriffsbestimmungen für Betreiber kritischer Anlagen. ## DORA-VO - [Artikel 12 DORA-VO - Richtlinie und Verfahren zum Backup sowie Verfahren und Methoden zur Wiedergewinnung und Wiederherstellung](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-12-dora-vo-richtlinie-und-verfahren-zum-backup/) - Finanzunternehmen sichern und testen Daten regelmäßig, unterhalten redundante IKT-Kapazitäten und gewährleisten schnelle Wiederherstellung bei Vorfällen. - [Artikel 19 DORA-VO - Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle und freiwillige Meldung erheblicher Cyberbedrohungen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-19-dora-vo-meldung-schwerwiegender-ikt-bezogener/) - Finanzunternehmen melden schwerwiegende IKT-Vorfälle an Behörden. Kunden werden informiert, und Behörden koordinieren Maßnahmen zum Schutz des Finanzsystems. - [Artikel 23 DORA-VO - Zahlungsbezogene Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle, die Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister und E-Geld-Institute betreffen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-23-dora-vo-zahlungsbezogene-betriebs-oder-sicherheitsvorfaelle/) - Die Anforderungen gelten auch für schwerwiegende Zahlungs- oder Sicherheitsvorfälle bei Kredit-, Zahlungs- und E-Geld-Instituten sowie Kontoinformationsdiensten - [Artikel 47 DORA-VO - Zusammenarbeit mit den durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 geschaffenen Strukturen und Behörden](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-47-dora-vo-zusammenarbeit-mit-den-durch-die-richtlinie/) - Behörden und ESA kooperieren mit CSIRTs und der Kooperationsgruppe, um Aufsicht, Sicherheit und den Informationsaustausch zu verbessern. - [Artikel 51 DORA-VO - Ausübung der Befugnis zur Auferlegung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Abhilfemaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-51-dora-vo-ausuebung-der-befugnis-zur-auferlegung/) - Behörden verhängen Sanktionen nach Artikel 50 je nach Fall und berücksichtigen Schwere, Dauer, Verantwortung sowie finanzielle und kooperative Faktoren. - [Artikel 17 DORA-VO - Prozess für die Behandlung IKT-bezogener Vorfälle](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-17-prozess-fuer-die-behandlung-ikt-bezogener-vorfaelle/) - (1) Finanzunternehmen bestimmen einen Prozess für die Behandlung IKT-bezogener Vorfälle, richten diese ein und wenden sie an, um IKT-bezogene Vorfälle zu erkennen, zu behandeln und zu melden. (2) Finanzunternehmen erfassen alle IKT-bezogenen Vorfälle und erheblichen Cyberbedrohungen. Finanzunternehmen richten angemessene Verfahren und Prozesse ein, um die kohärente und integrierte Überwachung, Handhabung und Weiterverfolgung IKT-bezogener Vorfälle zu - [Artikel 25 DORA-VO - Testen von IKT-Tools und -Systemen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-25-testen-von-ikt-tools-und-systemen/) - (1) Das in Artikel 24 genannte Programm für die Tests der digitalen operationalen Resilienz beinhaltet im Einklang mit den in Artikel 4 Absatz 2 aufgeführten Kriterien die Durchführung angemessener Tests, wie etwa Schwachstellenbewertung und -scans, Open-Source-Analysen, Netzwerksicherheitsbewertungen, Lückenanalysen, Überprüfungen der physischen Sicherheit, Fragebögen und Scans von Softwarelösungen, Quellcodeprüfungen soweit durchführbar, szenariobasierte Tests, Kompatibilitätstests, Leistungstests, End-to-End-Tests - [Artikel 4 DORA-VO - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-4-grundsatz-der-verhaeltnismaessigkeit/) - (1) Die Finanzunternehmen wenden die in Kapitel II festgelegten Vorschriften im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an, wobei ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte Rechnung zu tragen ist. (2) Darüber hinaus muss die Anwendung der Kapitel III und IV sowie des Kapitels - [Artikel 6 DORA-VO - IKT-Risikomanagementrahmen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-6-ikt-risikomanagementrahmen/) - (1) Finanzunternehmen verfügen über einen soliden, umfassenden und gut dokumentierten IKT-Risikomanagementrahmen, der Teil ihres Gesamtrisikomanagementsystems ist und es ihnen ermöglicht, IKT-Risiken schnell, effizient und umfassend anzugehen und ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu gewährleisten. (2) Der IKT-Risikomanagementrahmen umfasst mindestens Strategien, Leit- und Richtlinien, Verfahren sowie IKT-Protokolle und -Tools, die erforderlich sind, um alle - [Artikel 2 DORA-VO - Geltungsbereich](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-2-geltungsbereich/) - (1) Unbeschadet der Absätze 3 und 4 gilt diese Verordnung für folgende Unternehmen: a) Kreditinstitute, b) Zahlungsinstitute, einschließlich gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 ausgenommene Zahlungsinstitute, c) Kontoinformationsdienstleister, d) E-Geld-Institute, einschließlich gemäß der Richtlinie 2009/110/EG ausgenommene E-Geld-Institute, e) Wertpapierfirmen, f) Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die gemäß einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte von - [Artikel 3 DORA-VO - Begriffsbestimmungen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-3-begriffsbestimmungen/) - Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: „digitale operationale Resilienz“ die Fähigkeit eines Finanzunternehmens, seine operative Integrität und Betriebszuverlässigkeit aufzubauen, zu gewährleisten und zu überprüfen, indem es entweder direkt oder indirekt durch Nutzung der von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellten Dienste das gesamte Spektrum an IKT-bezogenen Fähigkeiten sicherstellt, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Netzwerk- und - [Artikel 5 DORA-VO - Governance und Organisation](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-5-governance-und-organisation/) - (1) Finanzunternehmen verfügen über einen internen Governance- und Kontrollrahmen, der im Einklang mit Artikel 6 Absatz 4 ein wirksames und umsichtiges Management von IKT-Risiken gewährleistet, um ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen. (2) Das Leitungsorgan des Finanzunternehmens definiert, genehmigt, überwacht und verantwortet die Umsetzung aller Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem IKT-Risikomanagementrahmen nach - [Artikel 7 DORA-VO - IKT-Systeme, -Protokolle und -Tools](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-7-ikt-systeme-protokolle-und-tools/) - Um IKT-Risiken zu bewältigen und zu managen, verwenden und unterhalten Finanzunternehmen stets auf dem neuesten Stand zu haltende IKT-Systeme, -Protokolle und -Tools, die a) dem Umfang von Vorgängen, die die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten unterstützen, im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 4 angemessen sind; b) zuverlässig sind; c) mit ausreichenden Kapazitäten ausgestattet sind, - [Artikel 8 DORA-VO - Identifizierung](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-8-identifizierung/) - (1) Als Teil des IKT-Risikomanagementrahmens gemäß Artikel 6 Absatz 1 ermitteln und klassifizieren Finanzunternehmen alle IKT-gestützten Unternehmensfunktionen, Rollen und Verantwortlichkeiten, die Informations- und IKT-Assets, die diese Funktionen unterstützen, sowie deren Rollen und Abhängigkeiten hinsichtlich der IKT-Risiken und dokumentieren sie angemessen. Finanzunternehmen überprüfen erforderlichenfalls, mindestens jedoch einmal jährlich, ob diese Klassifizierung und jegliche einschlägige Dokumentation angemessen - [Artikel 9 DORA-VO - Schutz und Prävention](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-9-schutz-und-praevention/) - (1) Um einen angemessenen Schutz von IKT-Systemen zu gewährleisten und Gegenmaßnahmen zu organisieren, überwachen und kontrollieren Finanzunternehmen kontinuierlich die Sicherheit und das Funktionieren der IKT-Systeme und -Tools und minimieren durch den Einsatz angemessener IKT-Sicherheitstools, -Richtlinien und -Verfahren die Auswirkungen von IKT-Risiken auf IKT-Systeme. (2) Finanzunternehmen konzipieren, beschaffen und implementieren IKT-Sicherheitsrichtlinien, -verfahren, -protokolle und -Tools, die - [Artikel 10 DORA-VO - Erkennung](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-10-erkennung/) - (1) Finanzunternehmen verfügen über Mechanismen, um anomale Aktivitäten im Einklang mit Artikel 17, darunter auch Probleme bei der Leistung von IKT-Netzwerken und IKT-bezogene Vorfälle, umgehend zu erkennen und potenzielle einzelne wesentliche Schwachstellen zu ermitteln. Alle in Unterabsatz 1 aufgeführten Erkennungsmechanismen werden gemäß Artikel 25 regelmäßig getestet. (2) Die in Absatz 1 genannten Erkennungsmechanismen ermöglichen mehrere - [Artikel 11 DORA-VO - Reaktion und Wiederherstellung](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-11-reaktion-und-wiederherstellung/) - (1) Als Teil des in Artikel 6 Absatz 1 genannten IKT-Risikomanagementrahmens und auf der Grundlage der Identifizierungsanforderungen nach Artikel 8 legen Finanzunternehmen eine umfassende IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie fest, die als eigenständige spezielle Leitlinie, die fester Bestandteil der allgemeinen Geschäftsfortführungsleitlinie des Finanzunternehmens ist, verabschiedet werden kann. (2) Finanzunternehmen implementieren die IKT-Geschäftsfortführungsleitlinie mittels spezieller, angemessener und dokumentierter Regelungen, Pläne, - [Artikel 13 DORA-VO - Lernprozesse und Weiterentwicklung](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-13-lernprozesse-und-weiterentwicklung/) - (1) Finanzunternehmen verfügen über Kapazitäten und Personal, um Informationen über Schwachstellen und Cyberbedrohungen, IKT-bezogene Vorfälle, insbesondere Cyberangriffe, zu sammeln und ihre wahrscheinlichen Auswirkungen auf ihre digitale operationale Resilienz zu untersuchen. (2) Nach Störungen ihrer Haupttätigkeiten infolge schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle sehen Finanzunternehmen nachträgliche Prüfungen IKT-bezogener Vorfälle vor, die die Ursachen für Störungen untersuchen und die erforderlichen - [Artikel 14 DORA-VO - Kommunikation](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-14-kommunikation/) - (1) Als Teil des IKT-Risikomanagementrahmens gemäß Artikel 6 Absatz 1 verfügen Finanzunternehmen über Kommunikationspläne, die je nach Sachlage eine verantwortungsbewusste Offenlegung zumindest von schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen oder Schwachstellen gegenüber Kunden und anderen Finanzunternehmen sowie der Öffentlichkeit ermöglichen. (2) Als Teil des IKT-Risikomanagementrahmens setzen Finanzunternehmen Kommunikationsstrategien für interne Mitarbeiter und externe Interessenträger um. Bei Kommunikationsleitlinien für - [Artikel 15 DORA-VO - Weitere Harmonisierung von Tools, Methoden, Prozessen und Richtlinien für IKT-Risikomanagement](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-15-weitere-harmonisierung-von-tools-methoden-prozessen-und-richtlinien-fuer-ikt-risikomanagement/) - Die ESA entwickeln über den Gemeinsamen Ausschuss in Abstimmung mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards für folgende Zwecke: a) die Festlegung weiterer Elemente, die in die in Artikel 9 Absatz 2 genannten Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools für IKT-Sicherheit aufzunehmen sind, um die Sicherheit von Netzwerken zu gewährleisten, - [Artikel 16 DORA-VO - Vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-16-vereinfachter-ikt-risikomanagementrahmen/) - (1) Artikel 5 bis 15 gelten nicht für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, entsprechend der Richtlinie (EU) 2015/2366 ausgenommene Zahlungsinstitute, entsprechend der Richtlinie 2013/36/EU ausgenommene Institute, für die die Mitgliedstaaten beschlossen haben, nicht von der in Artikel 2 Absatz 4 der vorliegenden Verordnung genannten Möglichkeit Gebrauch zu machen, nach der Richtlinie 2009/110/EG ausgenommene E-Geld-Institute und - [Artikel 18 DORA-VO - Klassifizierung von IKT-bezogenen Vorfällen und Cyberbedrohungen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-18-klassifizierung-von-ikt-bezogenen-vorfaellen-und-cyberbedrohungen/) - (1) Finanzunternehmen klassifizieren IKT-bezogene Vorfälle und bestimmen deren Auswirkungen anhand folgender Kriterien: a) Anzahl und/oder Relevanz der Kunden oder anderer Gegenparteien im Finanzbereich, die von dem IKT-bezogenen Vorfall betroffen sind, und gegebenenfalls des Werts oder der Anzahl der davon betroffenen Transaktionen und ob der IKT-bezogene Vorfall einen Reputationsschaden verursacht hat; b) Dauer des IKT-bezogenen Vorfalls, - [Artikel 20 DORA-VO - Harmonisierung von Inhalt und Vorlagen von Meldungen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-20-harmonisierung-von-inhalt-und-vorlagen-von-meldungen/) - Die ESA erarbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss und in Abstimmung mit der ENISA und der EZB a) gemeinsame Entwürfe technischer Regulierungsstandards, um i) den Inhalt von Meldungen über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle festzulegen, damit den in Artikel 18 Absatz 1 aufgeführten Kriterien Rechnung getragen wird und weitere Elemente einbezogen werden, wie z. B. Einzelheiten zur Feststellung - [Artikel 21 DORA-VO - Zentralisierung der Berichterstattung über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-21-zentralisierung-der-berichterstattung-ueber-schwerwiegende-ikt-bezogene-vorfaelle/) - (1) Die ESA erstellen über den Gemeinsamen Ausschuss und in Abstimmung mit der EZB und der ENISA einen gemeinsamen Bericht, in dem sie die Durchführbarkeit einer weiteren Zentralisierung der Meldung von Vorfällen durch die Einrichtung einer einheitlichen EU-Plattform für die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle durch Finanzunternehmen bewerten. In dem gemeinsamen Bericht werden Möglichkeiten sondiert, um - [Artikel 22 DORA-VO - Rückmeldungen von Aufsichtsbehörden](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-22-rueckmeldungen-von-aufsichtsbehoerden/) - (1) Unbeschadet der technischen Informationen, Empfehlungen oder Abhilfe- und Folgemaßnahmen, die im Einklang mit dem nationalen Recht gegebenenfalls vom CSIRT gemäß Richtlinie (EU) 2022/2555 bereitgestellt werden können, bestätigt die zuständige Behörde nach Eingang der Erstmeldung und jeder Meldung nach Artikel 19 Absatz 4 den Eingang und kann, wenn möglich, dem Finanzunternehmen zeitnah sachdienliche und angemessene - [Artikel 24 DORA-VO - Allgemeine Anforderungen für das Testen der digitalen operationalen Resilienz](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-24-allgemeine-anforderungen-fuer-das-testen-der-digitalen-operationalen-resilienz/) - (1) Um die Vorbereitung auf die Handhabung IKT-bezogener Vorfälle zu bewerten, Schwächen, Mängel und Lücken in Bezug auf die digitale operationale Resilienz zu erkennen und Korrekturmaßnahmen umgehend umzusetzen, erstellen, pflegen und überprüfen Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, unter Berücksichtigung der in Artikel 4 Absatz 2 aufgeführten Kriterien ein solides und umfassendes Programm für das Testen - [Artikel 26 DORA-VO - Erweiterte Tests von IKT-Tools, -Systemen und -Prozessen auf Basis von TLPT](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-26-erweiterte-tests-von-ikt-tools-systemen-und-prozessen-auf-basis-von-tlpt/) - (1) Gemäß Absatz 8 Unterabsatz 3 des vorliegenden Artikels ermittelte Finanzunternehmen, bei denen es sich weder um die in Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Unternehmen noch um Kleinstunternehmen handelt, führen mindestens alle drei Jahre anhand von TLPT erweiterte Tests durch. Auf der Grundlage des Risikoprofils des Finanzunternehmens und unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten - [Artikel 27 DORA-VO - Anforderungen an Tester bezüglich der Durchführung von TLPT](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-27-anforderungen-an-tester-bezueglich-der-durchfuehrung-von-tlpt/) - 1) Finanzunternehmen ziehen für TLPT nur Tester heran, die a) von höchster Eignung und Ansehen sind; b) über technische und organisatorische Fähigkeiten verfügen und spezifisches Fachwissen in den Bereichen Bedrohungsanalyse, Penetrationstests und Red-Team-Tests nachweisen; c) von einer Akkreditierungsstelle in einem Mitgliedstaat zertifiziert wurden oder formale Verhaltenskodizes oder ethische Rahmenregelungen einhalten; d) eine unabhängige Gewähr oder - [Artikel 28 DORA-VO - Allgemeine Prinzipien](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-28-allgemeine-prinzipien/) - (1) Finanzunternehmen managen das IKT-Drittparteienrisiko als integralen Bestandteil des IKT-Risikos innerhalb ihres IKT-Risikomanagementrahmens nach Artikel 6 Absatz 1 und im Einklang mit den folgenden Prinzipien: a) Finanzunternehmen, die vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit getroffen haben, bleiben jederzeit in vollem Umfang für die Einhaltung und Erfüllung aller Verpflichtungen nach - [Artikel 29 DORA-VO - Vorläufige Bewertung des IKT-Konzentrationsrisikos auf Unternehmensebene](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-29-vorlaeufige-bewertung-des-ikt-konzentrationsrisikos-auf-unternehmensebene/) - (1) Bei der Ermittlung und Bewertung der in Artikel 28 Absatz 4 Buchstabe c genannten Risiken berücksichtigen Finanzunternehmen zudem, ob der geplante Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung in Bezug auf IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, Folgendes herbeiführen würde: a) Verträge mit einem IKT-Drittdienstleister, der nicht ohne Weiteres ersetzbar ist; oder b) mehrfache vertragliche Vereinbarungen - [Artikel 30 DORA-VO - Wesentliche Vertragsbestimmungen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-30-wesentliche-vertragsbestimmungen/) - (1) Die Rechte und Pflichten des Finanzunternehmens und des IKT-Drittdienstleisters werden eindeutig zugewiesen und schriftlich dargelegt. Der vollständige Vertrag umfasst die Vereinbarung über die Dienstleistungsgüte und wird in einem schriftlichen Dokument, das den Parteien in Papierform zur Verfügung steht, oder in einem Dokument in einem anderen herunterladbaren, dauerhaften und zugänglichen Format dokumentiert. (2) Die vertraglichen - [Artikel 31 DORA-VO - Einstufung kritischer IKT-Drittdienstleister](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-31-einstufung-kritischer-ikt-drittdienstleister/) - (1) Die ESA nehmen über den Gemeinsamen Ausschuss und auf Empfehlung des gemäß Artikel 32 Absatz 1 eingerichteten Überwachungsforums folgende Aufgaben wahr: a) Einstufung der IKT-Drittdienstleister, die für Finanzunternehmen kritisch sind, nachdem eine entsprechende Bewertung unter Berücksichtigung der in Absatz 2 genannten Kriterien durchgeführt wurde; b) Ernennung derjenigen Europäischen Aufsichtsbehörde zur federführenden Überwachungsbehörde für jeden - [Artikel 32 DORA-VO - Struktur des Überwachungsrahmens](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-32-struktur-des-ueberwachungsrahmens/) - (1) Der Gemeinsame Ausschuss richtet gemäß Artikel 57 Absatz 1 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 das Überwachungsforum als Unterausschuss ein, der die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses und der in Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b genannten federführenden Überwachungsbehörde im Bereich des IKT-Drittparteienrisikos in allen Finanzsektoren unterstützt. Das Überwachungsforum - [Artikel 33 DORA-VO - Aufgaben der federführenden Überwachungsbehörde](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-33-aufgaben-der-federfuehrenden-ueberwachungsbehoerde/) - (1) Die gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b ernannte federführende Überwachungsbehörde führt die Überwachung über die zugewiesenen kritischen IKT-Drittdienstleister durch und ist für diese kritischen IKT-Drittdienstleister für die Zwecke aller mit der Überwachung verbundenen Angelegenheiten die vorrangige Anlaufstelle. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1 bewertet die federführende Überwachungsbehörde, ob jeder kritische IKT-Drittdienstleister über - [Artikel 34 DORA-VO - Operative Zusammenarbeit zwischen den federführenden Überwachungsbehörden](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-34-operative-zusammenarbeit-zwischen-den-federfuehrenden-ueberwachungsbehoerden/) - (1) Um einen kohärenten Ansatz bei den Überwachungstätigkeiten sicherzustellen und um koordinierte allgemeine Überwachungsstrategien und kohärente operative Ansätze und Arbeitsmethoden sicherzustellen, richten die drei gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b benannten federführenden Überwachungsbehörden ein JON ein, um sich in den Vorbereitungsphasen untereinander abzustimmen und die Überwachung über die von ihnen jeweils überwachten kritischen IKT-Drittdienstleister - [Artikel 35 DORA-VO - Befugnisse der federführenden Überwachungsbehörde](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-35-befugnisse-der-federfuehrenden-ueberwachungsbehoerde/) - (1) Die federführende Überwachungsbehörde hat zur Wahrnehmung der in diesem Abschnitt dargelegten Aufgaben in Bezug auf die kritischen IKT-Drittdienstleister die Befugnis, a) alle einschlägigen Informationen und Unterlagen gemäß Artikel 37 anzufordern; b) allgemeine Untersuchungen und Inspektionen gemäß den Artikeln 38 bzw. 39 durchzuführen; c) nach Abschluss der Überwachungstätigkeiten Berichte anzufordern, in denen die ergriffenen Maßnahmen - [Artikel 36 DORA-VO - Ausübung der Befugnisse der federführenden Überwachungsbehörde außerhalb der Union](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-36-ausuebung-der-befugnisse-der-federfuehrenden-ueberwachungsbehoerde-ausserhalb-der-union/) - (1) Wenn sich die Überwachungsziele im Wege der Interaktion mit dem für die Zwecke des Artikels 31 Absatz 12 gegründeten Tochterunternehmen oder durch Überwachungstätigkeiten an Standorten in der Union nicht erreichen lassen, kann die federführende Überwachungsbehörde an allen Standorten in einem Drittland, die sich im Eigentum eines kritischen IKT-Drittdienstleisters befinden oder von ihm zur Erbringung - [Artikel 37 DORA-VO - Auskunftsersuchen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-37-auskunftsersuchen/) - (1) Die federführende Überwachungsbehörde kann von kritischen IKT-Drittdienstleistern durch einfaches Ersuchen oder durch Beschluss verlangen, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die die federführende Überwachungsbehörde benötigt, um ihre Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung wahrzunehmen, einschließlich aller relevanten Geschäfts- oder Betriebsunterlagen, Verträge, Leit- und Richtlinien, Dokumentationen, Meldungen über IKT-Sicherheitsprüfungen, Berichte über IKT-bezogene Vorfälle sowie aller Informationen - [Artikel 38 DORA-VO - Allgemeine Untersuchungen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-38-allgemeine-untersuchungen/) - (1) Die federführende Überwachungsbehörde kann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß dieser Verordnung mit Unterstützung des in Artikel 40 Absatz 1 genannten gemeinsamen Untersuchungsteams erforderlichenfalls Untersuchungen von kritischen IKT-Drittdienstleistern durchführen. (2) Die federführende Überwachungsbehörde ist befugt, a) Aufzeichnungen, Daten, Verfahren und sonstiges für die Erfüllung ihrer Aufgaben relevantes Material unabhängig von der Speicherform zu prüfen; b) - [Artikel 39 DORA-VO - Inspektionen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-39-inspektionen/) - (1) Die federführende Überwachungsbehörde kann zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung mit Unterstützung der in Artikel 40 Absatz 1 genannten gemeinsamen Untersuchungsteams sämtliche Geschäftsräume, Grundstücke oder Gebäude des IKT-Drittdienstleisters, wie Hauptverwaltungen, Betriebszentren und sekundäre Räumlichkeiten, betreten und dort alle erforderlichen Vor-Ort-Inspektionen durchführen sowie außerhalb dieser Räumlichkeiten Inspektionen durchführen. Für die Ausübung der in Unterabsatz - [Artikel 40 DORA-VO - Laufende Überwachung](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-40-laufende-ueberwachung/) - (1) Bei der Durchführung von Überwachungstätigkeiten, insbesondere allgemeinen Untersuchungen oder Inspektionen, wird die federführende Überwachungsbehörde von einem gemeinsamen Untersuchungsteam unterstützt, das für jeden kritischen IKT-Drittdienstleister eingerichtet wird. (2) Das in Absatz 1 genannte gemeinsame Untersuchungsteam setzt sich aus Mitarbeitern der folgenden Behörden zusammen: a) der ESA; b) der jeweils zuständigen Behörden, die die Finanzunternehmen beaufsichtigen, - [Artikel 41 DORA-VO - Harmonisierung der Voraussetzungen für die Durchführung der Überwachungstätigkeiten](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-41-harmonisierung-der-voraussetzungen-fuer-die-durchfuehrung-der-ueberwachungstaetigkeiten/) - (1) Die ESA arbeiten über den Gemeinsamen Ausschuss Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, um Folgendes festzulegen: a) die Informationen, die von einem IKT-Drittdienstleister in dem Antrag bereitzustellen sind, in dem gemäß Artikel 31 Absatz 11 freiwillig um Einstufung als kritisch ersucht wird; b) Inhalt, Struktur und Format der Informationen, die IKT-Drittdienstleister gemäß Artikel 35 Absatz 1 - [Artikel 42 DORA-VO - Folgemaßnahmen zuständiger Behörden](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-42-folgemassnahmen-zustaendiger-behoerden/) - (1) Kritische IKT-Drittdienstleister teilen entweder der federführenden Überwachungsbehörde innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang der Empfehlungen, die von der federführenden Überwachungsbehörde gemäß Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe d abgegeben werden, ihre Absicht mit, diesen Empfehlungen Folge zu leisten, oder legen eine begründete Erklärung für die Nichtbefolgung der Empfehlungen vor. Die federführende Überwachungsbehörde übermittelt diese Informationen - [Artikel 43 DORA-VO - Überwachungsgebühren](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-43-ueberwachungsgebuehren/) - (1) Die federführende Überwachungsbehörde erhebt gemäß dem in Absatz 2 genannten delegierten Rechtsakt von kritischen IKT-Drittdienstleistern Gebühren, die die notwendigen Ausgaben der federführenden Überwachungsbehörde für die Durchführung von Überwachungsaufgaben gemäß dieser Verordnung vollständig decken, einschließlich der Erstattung aller Kosten, die durch die Arbeit des in Artikel 40 genannten gemeinsamen Untersuchungsteams entstehen können, sowie der Kosten - [Artikel 44 DORA-VO - Internationale Zusammenarbeit](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-44-internationale-zusammenarbeit/) - (1) Unbeschadet des Artikels 36 können die EBA, die ESMA und die EIOPA im Einklang mit Artikel 33 der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1095/2010 bzw. (EU) Nr. 1094/2010 Verwaltungsvereinbarungen mit Regulierungs- und Überwachungsbehörden von Drittländern schließen, um die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf das IKT-Drittparteienrisiko in verschiedenen Finanzsektoren zu fördern, insbesondere durch die - [Artikel 45 DORA-VO - Vereinbarungen über den Austausch von Informationen und Erkenntnissen zu Cyberbedrohungen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-45-vereinbarungen-ueber-den-austausch-von-informationen-und-erkenntnissen-zu-cyberbedrohungen/) - (1) Finanzunternehmen können Informationen und Erkenntnisse über Cyberbedrohungen untereinander austauschen, einschließlich Indikatoren für Beeinträchtigungen, Taktiken, Techniken und Verfahren, Cybersicherheitswarnungen und Konfigurationstools, soweit dieser Austausch von Informationen und Erkenntnissen a) darauf abzielt, die digitale operationale Resilienz von Finanzunternehmen zu stärken, insbesondere indem für Cyberbedrohungen sensibilisiert, die Verbreitung von Cyberbedrohungen eingeschränkt oder verhindert wird und die Verteidigungsfähigkeiten, - [Artikel 46 DORA-VO - Zuständige Behörden](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-46-zustaendige-behoerden/) - Unbeschadet der Bestimmungen über den Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister gemäß Kapitel V Abschnitt II dieser Verordnung wird die Einhaltung dieser Verordnung durch die folgenden zuständigen Behörden im Einklang mit den durch die jeweiligen Rechtsakte übertragenen Befugnissen sichergestellt: a) bei Kreditinstituten sowie bei nach der Richtlinie 2013/36/EU ausgenommenen Instituten durch die gemäß Artikel 4 der genannten - [Artikel 48 DORA-VO - Zusammenarbeit der Behörden](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-48-zusammenarbeit-der-behoerden/) - (1) Die zuständigen Behörden arbeiten untereinander und gegebenenfalls mit der federführenden Überwachungsbehörde eng zusammen. (2) Die zuständigen Behörden und die federführende Überwachungsbehörde tauschen zeitnah alle relevanten Informationen über kritische IKT-Drittdienstleister aus, die sie benötigen, um ihre jeweiligen Aufgaben gemäß dieser Verordnung wahrnehmen zu können, insbesondere in Bezug auf die ermittelten Risiken, die Herangehensweisen und die - [Artikel 49 DORA-VO - Sektorübergreifende Übungen, Kommunikation und Zusammenarbeit im Finanzbereich](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-49-sektoruebergreifende-uebungen-kommunikation-und-zusammenarbeit-im-finanzbereich/) - (1) Die ESA können über den Gemeinsamen Ausschuss und in Zusammenarbeit mit — je nach Sachlage — den zuständigen Behörden, den in Artikel 3 der Richtlinie 2014/59/EU genannten nationalen Abwicklungsbehörden, der EZB, dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (bei Informationen über Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 fallen), dem ESRB und der ENISA Mechanismen - [Artikel 50 DORA-VO - Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-50-verwaltungsrechtliche-sanktionen-und-abhilfemassnahmen/) - (1) Die zuständigen Behörden verfügen über alle Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung erforderlich sind. (2) Die Befugnisse gemäß Absatz 1 umfassen zumindest folgende Befugnisse: a) den Zugriff auf Unterlagen oder Daten jeglicher Form, die nach Ansicht der zuständigen Behörde für die Ausführung ihrer Aufgaben von Belang sind, - [Artikel 52 DORA-VO - Strafrechtliche Sanktionen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-52-strafrechtliche-sanktionen/) - (1) Mitgliedstaaten können beschließen, für Verstöße, die nach ihrem nationalen Recht strafrechtlichen Sanktionen unterliegen, keine Vorschriften für verwaltungsrechtliche Sanktionen oder Abhilfemaßnahmen festzulegen. (2) Mitgliedstaaten, die strafrechtliche Sanktionen für die in dieser Verordnung genannten Verstöße festgelegt haben, stellen durch angemessene Maßnahmen sicher, dass die zuständigen Behörden über alle notwendigen Befugnisse verfügen, um sich mit den Justiz-, - [Artikel 53 DORA-VO - Mitteilungspflichten](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-53-mitteilungspflichten/) - Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission, der ESMA, der EBA und der EIOPA bis zum 17. Januar 2025 die Gesetze, sonstige Vorschriften sowie Verwaltungsvorschriften, einschließlich der einschlägigen strafrechtlichen Vorschriften, zur Umsetzung dieses Kapitels mit. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission, der ESMA, der EBA und der EIOPA spätere Änderungen dieser Vorschriften unverzüglich mit. - [Artikel 54 DORA-VO - Öffentliche Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-54-oeffentliche-bekanntmachung-verwaltungsrechtlicher-sanktionen/) - (1) Die zuständigen Behörden veröffentlichen auf ihren amtlichen Websites unverzüglich jede Entscheidung zur Verhängung einer verwaltungsrechtlichen Sanktion, gegen die nach Mitteilung dieser Entscheidung an die Person, gegen die die Sanktion verhängt wurde, kein Rechtsbehelf eingelegt werden kann. (2) Die in Absatz 1 genannte Bekanntmachung umfasst Informationen zu Art und Natur des Verstoßes, der Identität der - [Artikel 55 DORA-VO - Wahrung des Berufsgeheimnisses](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-55-wahrung-des-berufsgeheimnisses/) - (1) Vertrauliche Informationen, die gemäß dieser Verordnung empfangen, ausgetauscht oder übermittelt werden, unterliegen den in Absatz 2 festgelegten Bestimmungen zum Berufsgeheimnis. (2) Zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet sind alle Personen, die bei den gemäß dieser Verordnung zuständigen Behörden oder bei einer Behörde, einem Marktteilnehmer oder einer natürlichen oder juristischen Person beschäftigt sind oder waren, an - [Artikel 56 DORA-VO - Datenschutz](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-56-datenschutz/) - (1) Die ESA und die zuständigen Behörden dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten und Aufgaben gemäß dieser Verordnung erforderlich ist, insbesondere für Untersuchungen, Inspektionen, Auskunftsersuchen, Kommunikationszwecke, Veröffentlichungen, Evaluierungen, Verifizierungen, Bewertungen und die Erstellung von Überwachungsplänen. Die personenbezogenen Daten müssen im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung - [Artikel 57 DORA-VO - Ausübung der Befugnisübertragung](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-57-ausuebung-der-befugnisuebertragung/) - (1) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte wird der Kommission unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen übertragen. (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 31 Absatz 6 und Artikel 43 Absatz 2 wird der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 17. Januar 2024 übertragen. Die Kommission erstellt spätestens neun - [Artikel 58 DORA-VO - Überprüfungsklausel](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-58-ueberpruefungsklausel/) - (1) Bis zum 17. Januar 2028 führt die Kommission nach Konsultation der ESA und des ESRB, je nach Sachlage, eine Überprüfung durch und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, gegebenenfalls zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag. Die Überprüfung muss sich mindestens auf Folgendes erstrecken: a) die Kriterien für die Benennung kritischer IKT-Drittdienstleister gemäß - [Artikel 59 DORA-VO - Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-59-aenderungen-der-verordnung-eg-nr-1060-2009/) - Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I Abschnitt A Nummer 4 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Eine Ratingagentur verfügt über eine solide Verwaltung und Rechnungslegung, interne Kontrollmechanismen, effiziente Verfahren für die Risikobewertung sowie wirksame Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für den Betrieb von IKT-Systemen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments - [Artikel 60 DORA-VO - Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-60-aenderungen-der-verordnung-eu-nr-648-2012/) - Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 26 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Eine CCP muss dauerhaft über eine Organisationsstruktur verfügen, die Kontinuität und ein ordnungsgemäßes Funktionieren im Hinblick auf die Erbringung ihrer Dienstleistungen und Ausübung ihrer Tätigkeiten gewährleistet. Sie muss angemessene und verhältnismäßige Systeme, - [Artikel 61 DORA-VO - Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 909/2014](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-61-aenderungen-der-verordnung-eu-nr-909-2014/) - Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Ein Zentralverwahrer ermittelt Quellen des internen und externen operationellen Risikos und hält deren Auswirkungen durch den Einsatz angemessener IKT-Tools, Verfahren und Strategien, die gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) eingerichtet und - [Artikel 62 DORA-VO - Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 600/2014](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-62-aenderungen-der-verordnung-eu-nr-600-2014/) - Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 27g wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Ein APA muss die in der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) festgelegten Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen erfüllen.“ _____________ (*) Verordnung (EU) - [Artikel 63 DORA-VO - Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1011](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-63-aenderungen-der-verordnung-eu-2016-1011/) - In Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/1011 wird folgender Absatz angefügt: „(6) Für kritische Referenzwerte verfügt ein Administrator über eine solide Verwaltung und Rechnungslegung, interne Kontrollmechanismen, effiziente Verfahren für die Risikobewertung sowie wirksame Kontroll- und Sicherheitsmechanismen für den Betrieb von IKT-Systemen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlamentsund des Rates (*). _____________ (*) Verordnung - [Artikel 64 DORA-VO - Inkrafttreten und Anwendung](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-64-inkrafttreten-und-anwendung/) - Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 17. Januar 2025. - [Artikel 1 DORA-VO - Gegenstand](https://nis2-umsetzung.com/dora-vo/artikel-1-gegenstand/) - (1) Um ein hohes gemeinsames Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen, werden in dieser Verordnung einheitliche Anforderungen für die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen, die die Geschäftsprozesse von Finanzunternehmen unterstützen, wie folgt festgelegt: a) auf Finanzunternehmen anwendbare Anforderungen in Bezug auf: i) Risikomanagement im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT); ii) Meldung schwerwiegender IKT-bezogener ## Dora Erwägungsgründe - [Erwägungsgrund 26 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-26/) - Darüber hinaus bleiben Schwachstellen, wenn keine IKT-Tests vorgeschrieben sind, unentdeckt, wodurch ein Finanzunternehmen IKT-Risiken ausgesetzt wird und letztlich ein höheres Risiko für die Stabilität und Integrität des Finanzsektors entsteht. Ohne ein Tätigwerden der Union wären Tests der digitalen operationalen Resilienz weiterhin uneinheitlich, und es gäbe kein System für die gegenseitige Anerkennung der IKT-Testergebnisse in verschiedenen - [Erwägungsgrund 27 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-27/) - Die Abhängigkeit der Finanzunternehmen von IKT-Dienstleistungen ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass sie sich an eine sich entwickelnde wettbewerbsorientierte digitale Weltwirtschaft anpassen, ihre geschäftliche Effizienz steigern und die Verbrauchernachfrage befriedigen müssen. Die Art und das Ausmaß dieser Nutzung von IKT-Dienstleistungen haben sich in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt, was zu Kostensenkungen bei der Finanzintermediation geführt - [Erwägungsgrund 28 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-28/) - Die umfangreiche Nutzung von IKT-Dienstleistungen zeigt sich an komplexen vertraglichen Vereinbarungen, wobei Finanzunternehmen häufig Schwierigkeiten haben, Vertragsbedingungen auszuhandeln, die auf die Aufsichtsstandards oder sonstige aufsichtsrechtliche Anforderungen, denen sie unterliegen, zugeschnitten sind; Gleiches gilt für die Durchsetzung bestimmter Rechte, wie Zugangs- oder Auditrechte, selbst wenn diese in ihren vertraglichen Vereinbarungen verankert sind. Darüber hinaus fehlen in - [Erwägungsgrund 29 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-29/) - Obwohl die Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen bestimmte allgemeine Vorschriften über die Auslagerung von Tätigkeiten enthalten, ist die Überwachung der vertraglichen Dimension nicht vollständig in den Rechtsvorschriften der Union verankert. Weil eindeutige und angepasste Unionsstandards, die auf die vertraglichen Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern anwendbar sind, fehlen, werden externe Quellen für IKT-Risiken nicht umfassend behandelt. Daher müssen bestimmte Schlüsselprinzipien - [Erwägungsgrund 30 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-30/) - Ein gewisser Mangel an Homogenität und Konvergenz in Bezug auf die Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos und die Abhängigkeit von IKT-Drittdienstleistern ist derzeit festzustellen. Obwohl Anstrengungen unternommen wurden, um den Bereich der Auslagerung anzugehen, wie beispielsweise die Leitlinien der EBA zu Auslagerung von 2019 und Leitlinien der ESMA zur Auslagerung an Cloud-Anbieter von 2021, wird die allgemeinere - [Erwägungsgrund 31 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-31/) - Unter Berücksichtigung der potenziellen Systemrisiken, die mit der verstärkten Auslagerung und der Konzentration der Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern verbunden sind, und in Anbetracht nationaler Regelungen, die den Finanzaufsichtsbehörden unzureichend Werkzeuge bereitstellen, die geeignet sind, die Folgen der bei kritischen IKT-Drittdienstleistern auftretenden IKT-Risiken zu quantifizieren, zu qualifizieren und zu beheben, muss ein geeigneter Überwachungsrahmen geschaffen werden, der - [Erwägungsgrund 32 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-32/) - Da IKT- Risiken immer komplexer und technisch ausgereifter werden, hängen gute Maßnahmen für die Erkennung und Prävention von IKT-Risiken in hohem Maße von einem regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Finanzunternehmen über Bedrohungen und Schwachstellen ab. Ein Informationsaustausch trägt dazu bei, das Bewusstsein für Cyberbedrohungen zu schärfen. Dies wiederum verstärkt die Fähigkeit der Finanzunternehmen, zu verhindern, dass Cyberbedrohungen - [Erwägungsgrund 33 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-33/) - Darüber hinaus führen Zweifel bezüglich der Art von Informationen, die mit anderen Marktteilnehmern oder mit Nicht-Aufsichtsbehörden (z. B. ENISA für analytische Eingaben oder Europol für Strafverfolgungszwecke) ausgetauscht werden können, dazu, dass nützliche Informationen vorenthalten werden. Deswegen sind Umfang und Qualität des Informationsaustauschs derzeit nach wie vor begrenzt und fragmentiert, wobei der einschlägige Austausch hauptsächlich auf - [Erwägungsgrund 34 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-34/) - Finanzunternehmen sollten ermutigt werden, Informationen und Erkenntnisse zu Cyberbedrohungen untereinander auszutauschen und ihre individuellen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf strategischer, taktischer und operativer Ebene gemeinsam zu nutzen, damit sich ihre Fähigkeit verbessert, Cyberbedrohungen angemessen zu bewerten, zu überwachen, abzuwehren und auf sie zu reagieren, indem sie an Vereinbarungen über den Austausch von Informationen teilnehmen. Daher - [Erwägungsgrund 35 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-35/) - Um ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz im gesamten Finanzsektor aufrechtzuerhalten und zugleich mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten, sollte in der vorliegenden Verordnung auf Risiken eingegangen werden, die sich aus allen Arten von IKT-Dienstleistungen ergeben. Zu diesem Zweck sollte die Definition von IKT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung weit ausgelegt werden - [Erwägungsgrund 36 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-36/) - Ungeachtet des in dieser Verordnung vorgesehenen breiten Geltungsbereichs sollten bei der Anwendung der Vorschriften für die digitale operationale Resilienz die wesentlichen Unterschiede zwischen Finanzunternehmen in Bezug auf deren Größe und Gesamtrisikoprofil berücksichtigt werden. Als Grundprinzip sollten Finanzunternehmen bei der Verteilung von Ressourcen und Kapazitäten für die Umsetzung des Rahmens für das IKT-Risikomanagement ihren IKT-Bedarf sorgfältig - [Erwägungsgrund 37 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-37/) - Die in Artikel 33 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366 genannten Kontoinformationsdienstleister werden unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Tätigkeiten und der mit ihnen verbundenen Risiken ausdrücklich in den Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung einbezogen. Darüber hinaus fallen gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (14) und Artikel 32 Absatz - [Erwägungsgrund 38 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-38/) - Da größere Finanzunternehmen unter Umständen über umfangreichere Ressourcen verfügen und rasch Mittel für die Einrichtung von Governance-Strukturen und die Einführung verschiedener Unternehmensstrategien bereitstellen könnten, sollten nur Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen im Sinne dieser Verordnung sind, verpflichtet werden, komplexere Governance-Regelungen einzuführen. Diese Unternehmen sind besser gerüstet, um insbesondere spezielle Managementfunktionen für die Überwachung von Vereinbarungen mit - [Erwägungsgrund 39 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-39/) - Einige Finanzunternehmen kommen in den Genuss von Ausnahmen oder unterliegen gemäß dem einschlägigen sektorspezifischen Unionsrecht einem sehr lockeren Regelungsrahmen. Zu diesen Finanzunternehmen zählen Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (16), Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2009/138/EG des - [Erwägungsgrund 40 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-40/) - Da die in Artikel 2 Absatz 5 Nummern 4 bis 23 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Einrichtungen vom Anwendungsbereich jener Richtlinie ausgenommen sind, sollten die Mitgliedstaaten beschließen können, diejenigen dieser Einrichtungen, die sich in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet befinden, von der Anwendung dieser Verordnung auszunehmen. - [Erwägungsgrund 41 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-41/) - Um diese Verordnung an den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (18) anzugleichen, ist es auch angezeigt, diejenigen in Artikel 2 und 3 jener Richtlinie genannten natürlichen und juristischen Personen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen dürfen, ohne eine Zulassung gemäß der genannten Richtlinie erhalten zu müssen, vom Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung auszunehmen. Nach - [Erwägungsgrund 42 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-42/) - Nach dem sektorspezifischen Unionsrecht unterliegen einige Finanzunternehmen aufgrund ihrer Größe oder den von ihnen erbrachten Dienstleistungen weniger strengen Anforderungen oder Ausnahmen. Diese Kategorie von Finanzunternehmen umfasst auch kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, kleine Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, die unter den in Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2341 festgelegten Bedingungen durch die betroffenen Mitgliedstaaten vom Anwendungsbereich - [Erwägungsgrund 43 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-43/) - Ebenso sollten Finanzunternehmen, die als Kleinstunternehmen gelten oder dem vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen nach dieser Verordnung unterliegen, nicht verpflichtet sein, eine Funktion zur Überwachung ihrer mit IKT-Drittdienstleistern geschlossenen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen einzurichten oder ein Mitglied der Geschäftsleitung zu benennen, das für die Überwachung der damit verbundenen Risikoexposition und die einschlägige Dokumentation zuständig ist, die - [Erwägungsgrund 44 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-44/) - Da nur die Finanzunternehmen, die für die Zwecke der erweiterten Tests der digitalen Resilienz bestimmt wurden, zu bedrohungsorientierten Penetrationstests verpflichtet werden sollten, sollten die Verwaltungsverfahren und finanziellen Kosten, die mit der Durchführung dieser Tests verbunden sind, von einem kleinen Prozentsatz der Finanzunternehmen getragen werden. - [Erwägungsgrund 45 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-45/) - Um die vollständige Abstimmung und allgemeine Kohärenz zwischen den Geschäftsstrategien der Finanzunternehmen einerseits und der Durchführung des IKT-Risikomanagements andererseits zu gewährleisten, sollten die Leitungsorgane der Finanzunternehmen verpflichtet sein, beim Management und bei der Anpassung des IKT-Risikomanagementrahmens und der Gesamtstrategie für die digitale operationale Resilienz eine zentrale und aktive Rolle zu bewahren. Der von den Leitungsorganen - [Erwägungsgrund 46 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-46/) - Darüber hinaus geht der Grundsatz der uneingeschränkten und letztlichen Verantwortung des Leitungsorgans für das Management der IKT-Risiken des Finanzunternehmens mit der Notwendigkeit einher, einen bestimmten Umfang von IKT-Investitionen und ein Gesamtbudget sicherzustellen, die das Finanzunternehmen in die Lage versetzen, ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen. - [Erwägungsgrund 48 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-48/) - Um mit einer sich rasch ändernden Bedrohungslage Schritt zu halten, sollten Finanzunternehmen auf dem neuesten Stand befindliche IKT-Systeme unterhalten, die zuverlässig sind und nicht nur die Verarbeitung der für die Erbringung ihrer Dienste erforderlichen Daten, sondern auch ausreichende technologische Resilienz gewährleisten können, damit Finanzunternehmen in angemessener Weise auf zusätzliche Verarbeitungserfordernisse aufgrund angespannter Marktbedingungen oder anderer - [Erwägungsgrund 47 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-47/) - Aufbauend auf einschlägigen internationalen, nationalen und branchenspezifischen bewährten Verfahren, Leitlinien, Empfehlungen und Konzepten für das Management von Cyberrisiken werden mit dieser Verordnung eine Reihe von Prinzipien gefördert, die die allgemeine Struktur des IKT-Risikomanagements erleichtern. Solange die wichtigsten von Finanzunternehmen eingerichteten Kapazitäten die verschiedenen in dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben im IKT-Risikomanagement (Ermittlung, Schutz und Prävention, Erkennung, - [Erwägungsgrund 49 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-49/) - Effiziente Pläne zur Fortführung der Geschäftstätigkeit und für die Wiederherstellung sind erforderlich, damit Finanzunternehmen IKT-bezogenen Vorfällen, insbesondere Cyberangriffen, prompt und zügig entgegenwirken können, indem Schäden begrenzt werden und die Wiederaufnahme von Tätigkeiten und Maßnahmen für die Wiederherstellung im Einklang mit ihren Richtlinien für Datensicherung Vorrang erhalten. Eine solche Wiederaufnahme sollte jedoch die Integrität und Sicherheit - [Erwägungsgrund 50 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-50/) - Mit dieser Verordnung wird Finanzunternehmen zwar ermöglicht, ihre Vorgaben für die Wiederherstellungszeit (recovery time objective) und die Wiederherstellungspunkte (recovery point objective) flexibel und daher so festzulegen, dass Art und Kritikalität der jeweiligen Funktion sowie etwaige spezifische geschäftliche Erfordernisse in vollem Umfang berücksichtigt werden, allerdings sollte bei der Festlegung dieser Vorgaben auch die Durchführung einer Bewertung - [Erwägungsgrund 51 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-51/) - Die Urheber von Cyberangriffen neigen dazu, finanzielle Gewinne direkt an der Quelle zu erzielen, sodass Finanzunternehmen weitreichenden Folgen ausgesetzt sind. Um zu verhindern, dass IKT-Systeme ihre Integrität einbüßen oder nicht verfügbar werden, und somit zu vermeiden, dass vertrauliche Daten eingesehen oder physische IKT-Infrastrukturen beschädigt werden, sollte die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle durch Finanzunternehmen erheblich verbessert - [Erwägungsgrund 52 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-52/) - Die direkte Meldung sollte Finanzaufsichtsbehörden den direkten Zugang zu Informationen über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle ermöglichen. Finanzaufsichtsbehörden sollten Einzelheiten über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle wiederum an Nicht-Finanzbehörden (z. B gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 benannte zuständige Behörden und zentrale Anlaufstellen, nationale Datenschutzbehörden und Strafverfolgungsbehörden bei schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfällen strafrechtlicher Art) weiterleiten, um diese Behörden für diese Vorfälle - [Erwägungsgrund 53 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-53/) - Zwar sollten alle Finanzunternehmen verpflichtet sein, Sicherheitsvorfälle zu melden, es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Verpflichtung sie nicht alle in gleicher Weise betrifft. Die einschlägigen Wesentlichkeitsschwellen sowie die Fristen für die Meldung sollten im Rahmen delegierter Rechtsakte auf der Grundlage der von den ESA zu entwickelnden technischen Regulierungsstandards gebührend angepasst werden, um nur schwerwiegende - [Erwägungsgrund 54 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-54/) - Diese Verordnung sollte Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister und E-Geld-Institute verpflichten, alle zuvor gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 gemeldeten zahlungsbezogenen Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle zu melden, unabhängig von der Art des IKT-Vorfalls. - [Erwägungsgrund 59 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-59/) - Da Finanzunternehmen nach dieser Verordnung nicht verpflichtet sind, mit einem einzigen bedrohungsorientierten Penetrationstest alle kritischen oder wichtigen Funktionen abzudecken, sollte es den Finanzunternehmen freistehen, jeweils festzulegen, welche und wie viele kritische oder wichtige Funktionen im Rahmen dieser Tests geprüft werden sollten. - [Erwägungsgrund 55 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-55/) - Die ESA sollten beauftragt werden, die Durchführbarkeit und die Bedingungen für eine mögliche Zentralisierung von Meldungen über IKT-bezogene Vorfälle auf Unionsebene zu bewerten. Eine solche Zentralisierung könnte in einer einheitlichen EU-Plattform für die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle bestehen, die die entsprechenden Meldungen entweder direkt entgegennimmt und die zuständigen nationalen Behörden automatisch benachrichtigt oder lediglich die - [Erwägungsgrund 56 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-56/) - Um ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen und im Einklang sowohl mit den einschlägigen internationalen Standards (z. B. die „G7 Fundamental Elements for Threat-Led Penetration Testing“ (Grundzüge bedrohungsorientierter Penetrationstests der G7-Staaten)) als auch den in der Union angewandten Rahmen (z. B. TIBER-EU), sollten Finanzunternehmen ihre IKT-Systeme und ihre Mitarbeiter mit IKT-bezogenen Verantwortungen - [Erwägungsgrund 57 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-57/) - Grenzübergreifend tätige Finanzunternehmen, die die Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit in der Union ausüben, sollten in ihrem Herkunftsmitgliedstaat eine einheitliche Reihe von Anforderungen für erweiterte Tests (z. B. TLPT) erfüllen, die sich auf die IKT-Infrastrukturen in allen Rechtsordnungen erstrecken sollten, in denen die grenzüberschreitende Finanzgruppe innerhalb der Union tätig ist, sodass diesen grenzüberschreitend tätigen Finanzgruppen nur in - [Erwägungsgrund 58 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-58/) - Um das Fachwissen zu nutzen, das bestimmte zuständige Behörden bereits erworben haben, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung von TIBER-EU, sollte es den Mitgliedstaaten durch diese Verordnung ermöglicht werden, auf nationaler Ebene eine einzige staatliche Behörde zu benennen, die im Finanzsektor für alle TLPT-bezogenen Fragen zuständig ist, oder — falls keine solche Behörde benannt wurde - [Erwägungsgrund 60 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-60/) - Gebündelte Tests im Sinne dieser Verordnung — bei denen verschiedene Finanzunternehmen an einem TLPT teilnehmen und ein IKT-Drittdienstleister zu diesem Zweck direkt vertragliche Vereinbarungen mit einem externen Tester eingehen kann — sollten nur dann zulässig sein, wenn gerechtfertigt von nachteiligen Auswirkungen auf die Qualität oder Sicherheit derjenigen Dienstleistungen ausgegangen werden kann, die der IKT-Drittdienstleister für - [Erwägungsgrund 66 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-66/) - Dem förmlichen Abschluss vertraglicher Vereinbarungen sollte eine gründliche Analyse vor Vertragsabschluss zugrunde liegen und diesem vorausgehen, insbesondere indem der Fokus auf Aspekte wie die Kritikalität oder Bedeutung der durch den geplanten IKT-Vertrag unterstützten Dienste, die erforderlichen aufsichtlichen Genehmigungen oder sonstigen Bedingungen, das damit verbundene mögliche Konzentrationsrisiko sowie die Anwendung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und - [Erwägungsgrund 67 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-67/) - Um die systemischen Auswirkungen des Konzentrationsrisikos von IKT-Drittdienstleistern zu anzugehen, wird mit dieser Verordnung eine ausgewogene Lösung angestrebt, indem bei solchen Konzentrationsrisiken ein flexibler und schrittweiser Ansatz verfolgt wird, da jegliche vorgeschriebene starre Obergrenzen oder strenge Beschränkungen die Geschäftstätigkeit behindern und die Vertragsfreiheit beeinträchtigen können. Finanzunternehmen sollten ihre geplanten vertraglichen Vereinbarungen gründlich prüfen, um die - [Erwägungsgrund 68 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-68/) - Um die Fähigkeit eines IKT-Drittdienstleisters, sichere Dienstleistungen für ein Finanzunternehmen ohne nachteilige Auswirkungen auf dessen digitale operationale Resilienz zu erbringen, regelmäßig zu bewerten und zu überwachen, sollten einige wesentliche Vertragsbestandteile mit IKT-Drittdienstleistern harmonisiert werden. Diese Harmonisierung sollte Mindestbereiche abdecken, die — unter dem Gesichtspunkt, dass ein Finanzunternehmen seine digitale Resilienz sicherstellen muss, da es in - [Erwägungsgrund 69 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-69/) - Bei der Neuaushandlung vertraglicher Vereinbarungen zwecks Angleichung an die Anforderungen dieser Verordnung sollten Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleister sicherstellen, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen wesentlichen Vertragsbestimmungen berücksichtigt werden. - [Erwägungsgrund 70 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-70/) - Die Begriffsbestimmung der „kritischen oder wichtigen Funktion“ im Sinne dieser Verordnung schließt auch die Begriffsbestimmung der „kritischen Funktionen“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 35 der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (20) ein. Dementsprechend sind die gemäß der Richtlinie 2014/59/EU als kritisch eingestuften Funktionen in der Begriffsbestimmung der kritischen Funktionen - [Erwägungsgrund 71 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-71/) - Ungeachtet der Kritikalität oder Bedeutung der von dem IKT-Drittdienstleister unterstützten Funktion sollte in den vertraglichen Vereinbarungen insbesondere eine Spezifikation der vollständigen Beschreibungen von Funktionen und Dienstleistungen sowie von Orten, an denen solche Funktionen bereitgestellt werden und Daten verarbeitet werden sollen, vorgesehen sein; ferner sollten Beschreibungen der Dienstleistungsgüte enthalten sein. Andere wesentliche Elemente um einem Finanzunternehmen - [Erwägungsgrund 72 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-72/) - In Ergänzung zu derartigen vertraglichen Bestimmungen sowie um sicherzustellen, dass Finanzunternehmen die volle Kontrolle über alle von Dritten ausgehenden Entwicklungen behalten, die ihre IKT-Sicherheit beeinträchtigen könnten, sollten die Verträge über die Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen zudem Folgendes vorschreiben: die Spezifikation der vollständigen Beschreibung der Dienstleistungsgüte einschließlich präziser quantitativer und qualitativer - [Erwägungsgrund 73 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-73/) - Verträge über die Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen sollten zudem Bestimmungen enthalten, die Zugangs-, Inspektions- und Auditrechte des Finanzunternehmens oder eines beauftragten Dritten sowie das Recht auf Anfertigung von Kopien regeln, die als wesentliche Instrumente für die laufende Überwachung der Leistung des IKT-Drittdienstleisters durch die Finanzunternehmen dienen, gepaart mit der uneingeschränkten - [Erwägungsgrund 74 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-74/) - Diese vertraglichen Vereinbarungen sollten ferner spezielle Ausstiegsstrategien vorsehen, die insbesondere verbindliche Übergangszeiträume ermöglichen, in denen die IKT-Drittdienstleister weiterhin die einschlägigen Dienste bereitstellen sollten, um das Risiko von Störungen auf Ebene des Finanzunternehmens zu verringern oder es Letzterem zu ermöglichen, effektiv zu anderen IKT-Drittdienstleistern zu wechseln oder alternativ zu internen Lösungen zu wechseln, die der Komplexität - [Erwägungsgrund 75 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-75/) - Darüber hinaus kann die freiwillige Verwendung von Standardvertragsklauseln, die von staatlichen Behörden oder von Organen der Union entwickelt wurden, insbesondere die Verwendung von der Kommission für Cloud-Computing Dienste entwickelten Vertragsklauseln den Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern eine zusätzliche Rückversicherung bieten, indem sie die Rechtssicherheit in Bezug auf die Nutzung von Cloud-Computing-Diensten im Finanzsektor in voller Übereinstimmung mit - [Erwägungsgrund 76 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-76/) - Um die Konvergenz und Effizienz von Aufsichtskonzepten in Bezug auf das IKT-Drittparteienrisiko im Finanzsektor zu fördern und um die digitale operationale Resilienz von Finanzunternehmen zu stärken, die bei den IKT-Dienstleistungen, die die Erbringung von Finanzdienstleistungen unterstützen, auf kritische IKT-Drittdienstleister angewiesen sind, und damit zugleich dazu beizutragen, die Stabilität des Finanzsystems der Union und die Integrität - [Erwägungsgrund 77 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-77/) - Der Überwachungsrahmen sollte nur für kritische IKT-Drittdienstleister gelten. Daher sollte es einen Einstufungsmechanismus geben, um dem Ausmaß und der Art der Abhängigkeit des Finanzsektors von solchen IKT-Drittdienstleistern Rechnung zu tragen. Dieser Mechanismus sollte eine Reihe quantitativer und qualitativer Kriterien umfassen, mit denen die Kritikalitätsparameter als Grundlage für die Einbeziehung in den Überwachungsrahmen festgelegt würden. Um - [Erwägungsgrund 78 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-78/) - Ebenso sollten Finanzunternehmen, die IKT-Dienstleistungen für andere Finanzunternehmen bereitstellen, zugleich aber der von dieser Verordnung erfassten Kategorie von IKT-Drittdienstleistern angehören, ebenfalls von dem Überwachungsrahmen ausgenommen werden, da sie bereits den Aufsichtsmechanismen unterliegen, die durch das einschlägige Finanzdienstleistungsrecht der Union geschaffen wurden. Wenn zweckmäßig sollten die zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeiten das IKT-Risiko berücksichtigen, das - [Erwägungsgrund 79 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-79/) - Der digitale Wandel im Bereich der Finanzdienstleistungen hat zu einem noch nie da gewesenen Maß an Nutzung und Abhängigkeit von IKT-Dienstleistungen geführt. Da es unvorstellbar geworden ist, Finanzdienstleistungen ohne die Nutzung von Cloud-Computing-Diensten, Softwarelösungen und datenbezogenen Dienstleistungen zu erbringen, ist das Finanzökosystem der Union zwangsläufig immer abhängiger von bestimmten IKT-Dienstleistungen geworden, die von IKT-Dienstleistern bereitgestellt - [Erwägungsgrund 80 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-80/) - Der Überwachungsrahmen hängt weitgehend vom Ausmaß der Zusammenarbeit zwischen der federführenden Überwachungsbehörde und dem kritischen IKT-Drittdienstleister ab, der Dienste für Finanzunternehmen bereitstellt, die sich auf die Erbringung von Finanzdienstleistungen auswirken. Eine erfolgreiche Überwachung setzt unter anderem voraus, dass die federführende Überwachungsbehörde in der Lage ist, Überwachungsmissionen und Inspektionen effektiv durchzuführen, um die von kritischen IKT-Drittdienstleistern - [Erwägungsgrund 81 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-81/) - Vor diesem Hintergrund sollte die Anforderung, dass eine federführende Überwachungsbehörde Zwangsgelder verhängen können muss, um kritische IKT-Drittdienstleister zur Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Transparenz- und Zugangsverpflichtungen zu zwingen, nicht durch Schwierigkeiten gefährdet werden, die bei der Durchsetzung dieser Zwangsgelder in Bezug auf kritische IKT-Drittdienstleister mit Sitz in einem Drittland auftreten können. Um solche Sanktionen - [Erwägungsgrund 82 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-82/) - Die Anforderung, in der Union ein Tochterunternehmen zu gründen, sollte den kritischen IKT-Drittdienstleister nicht daran hindern, IKT-Dienstleistungen und damit verbundene technische Unterstützung von außerhalb der Union gelegenen Einrichtungen und Infrastruktur aus bereitzustellen. Diese Verordnung auferlegt keine Verpflichtung zur Lokalisierung von Daten, da sie keine Speicherung oder Verarbeitung von Daten in der Union vorschreibt. - [Erwägungsgrund 83 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-83/) - Kritische IKT-Drittdienstleister sollten in der Lage sein, IKT-Dienstleistungen von jedem beliebigen Ort der Welt aus zu erbringen, nicht unbedingt oder ausschließlich von einem in der Union gelegenen Ort aus. Die Überwachungstätigkeiten sollten zunächst an einem Ort in der Union und im Wege der Interaktion mit in der Union gelegenen Unternehmen, einschließlich der von kritischen IKT-Drittdienstleistern - [Erwägungsgrund 84 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-84/) - Um die Kommunikation mit der federführenden Überwachungsbehörde zu erleichtern und eine angemessene Vertretung sicherzustellen, sollten kritische IKT-Drittdienstleister, die Teil einer Gruppe sind, eine juristische Person als ihre Koordinierungsstelle benennen. - [Erwägungsgrund 85 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-85/) - Der Überwachungsrahmen sollte die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt lassen, eigene Aufsichts- oder Überwachungsmissionen in Bezug auf IKT-Drittdienstleister durchzuführen, die im Rahmen dieser Verordnung zwar nicht als kritisch eingestuft werden, aber auf nationaler Ebene als wichtig angesehen werden. - [Erwägungsgrund 86 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-86/) - Um die mehrschichtige institutionelle Architektur im Bereich der Finanzdienstleistungen zu nutzen, sollte der Gemeinsame Ausschuss der ESA im Einklang mit seinen Aufgaben im Bereich Cybersicherheit weiterhin die sektorübergreifende Gesamtkoordinierung für alle Fragen im Zusammenhang mit IKT-Risiken gewährleisten. Er sollte dabei durch einen neuen Unterausschuss (Überwachungsforum) unterstützt werden, der sowohl Einzelentscheidungen, die sich an kritische IKT-Drittdienstleister - [Erwägungsgrund 87 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-87/) - Um sicherzustellen, dass kritische IKT-Drittdienstleister auf Unionsebene angemessen und wirksam überwacht werden, könnte nach dieser Verordnung jede der drei ESA als federführende Überwachungsbehörde benannt werden. Die Entscheidung darüber, welcher der drei ESA ein kritischer IKT-Drittdienstleister konkret zugewiesen wird, sollte anhand einer Bewertung dessen getroffen werden, welche Finanzunternehmen in den Finanzbranchen, für die die betreffende ESA - [Erwägungsgrund 88 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-88/) - Federführende Überwachungsbehörden sollten mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet werden, Untersuchungen sowie Inspektionen vor Ort und von außerhalb bei kritischen IKT-Drittdienstleistern in deren Räumlichkeiten und an deren Standorten durchzuführen und vollständige und aktuelle Informationen zu erhalten. Diese Befugnisse sollten es der federführenden Überwachungsbehörde ermöglichen, Art, Ausmaß und Auswirkungen des IKT-Drittparteienrisikos für die Finanzunternehmen und letztlich für - [Erwägungsgrund 89 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-89/) - Aufgrund der erheblichen Auswirkungen, die mit der Einstufung als kritischer IKT-Drittdienstleister verbunden sind, sollte mit dieser Verordnung sichergestellt werden, dass die Rechte kritischer IKT-Drittdienstleister während der Umsetzung des Überwachungsrahmens gewahrt werden. Bevor sie als kritisch eingestuft werden, sollten diese Dienstleister beispielsweise berechtigt sein, der federführenden Überwachungsbehörde eine mit Gründen versehene Erklärung vorzulegen, die alle für - [Erwägungsgrund 90 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-90/) - Die zuständigen Behörden sollten die Aufgabe, die inhaltliche Einhaltung der von der federführenden Überwachungsbehörde herausgegebenen Empfehlungen zu überprüfen, im Rahmen ihrer Tätigkeiten zur Beaufsichtigung von Finanzunternehmen gebührend wahrnehmen. Die zuständigen Behörden sollten Finanzunternehmen dazu verpflichten können, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um den in den Empfehlungen der federführenden Überwachungsbehörde ermittelten Risiken zu begegnen, und sollten zu - [Erwägungsgrund 91 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-91/) - Die Ausübung der Überwachung sollte sich an drei Handlungsgrundsätzen orientieren, um Folgendes sicherzustellen: a) eine enge Koordinierung zwischen den ESA bei ihren Aufgaben als federführende Überwachungsbehörde mithilfe eines gemeinsamen Überwachungsnetzes (JON — Joint Oversight Network), b) die Kohärenz mit dem durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 geschaffenen Rahmen (über eine freiwillige Konsultation der Einrichtungen, die in - [Erwägungsgrund 92 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-92/) - Der Überwachungsrahmen sollte nicht die Anforderung an Finanzunternehmen ersetzen, die Risiken, die die Nutzung von IKT-Drittdienstleistern mit sich bringt, selbst zu managen und sollte weder in irgendeiner Form noch für irgendeinen Aspekt an deren Stelle treten; dies schließt auch die Verpflichtung ein, die laufende Überwachung der mit kritischen IKT-Drittdienstleistern geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen aufrechtzuerhalten. Ebenso sollte - [Erwägungsgrund 93 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-93/) - Um Doppelarbeit und Überschneidungen zu vermeiden, sollten die zuständigen Behörden davon absehen, im Alleingang Maßnahmen zur Überwachung des von kritischen IKT-Drittdienstleistern ausgehenden Risikos zu ergreifen, und sollten sich diesbezüglich auf die einschlägige Bewertung der federführenden Überwachungsbehörde stützen. Sämtliche Maßnahmen sollten in jedem Fall zuvor mit der federführenden Überwachungsbehörde im Rahmen der Ausübung ihrer Aufgaben innerhalb - [Erwägungsgrund 94 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-94/) - Um auf internationaler Ebene die Konvergenz in Bezug auf bewährte Verfahren zu fördern, die für die Überprüfung und Überwachung des Managements von IKT-Drittdienstleistern ausgehender digitaler Risiken zu nutzen sind, sollten die ESA aufgefordert werden, Kooperationsvereinbarungen mit den zuständigen Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Drittländern zu schließen. - [Erwägungsgrund 95 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-95/) - Um die speziellen Qualifikationen, die technischen Kompetenzen und das Fachwissen des auf operationelle und IKT-Risiken spezialisierten Personals innerhalb der zuständigen Behörden, der drei ESA und — auf freiwilliger Basis — der gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 zuständigen Behörden zu nutzen, sollte die federführende Überwachungsbehörde auf nationale Aufsichtsfähigkeiten und das entsprechende Fachwissen zurückgreifen und für jeden - [Erwägungsgrund 96 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-96/) - Während die Kosten, die sich aus den Überwachungsaufgaben ergeben, vollständig aus Gebühren finanziert würden, die von kritischen IKT-Drittdienstleistern erhoben werden, dürften den ESA hingegen vor Beginn des Überwachungsrahmens Kosten für die Einführung spezieller IKT-Systeme zur Unterstützung der anstehenden Überwachung entstehen, da im Vorfeld spezielle IKT-Systeme entwickelt und eingeführt werden müssten. Diese Verordnung sieht daher ein - [Erwägungsgrund 97 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-97/) - Zuständige Behörden sollten über alle erforderlichen Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse verfügen, um die angemessene Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung sicherzustellen. Sie sollten grundsätzlich die von ihnen verhängten Verwaltungssanktionen öffentlich bekannt machen. Da Finanzunternehmen und kritische IKT-Drittdienstleister in unterschiedlichen Mitgliedstaaten ansässig sein und der Aufsicht unterschiedlicher zuständiger Behörden unterliegen können, sollte die Anwendung dieser - [Erwägungsgrund 98 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-98/) - Um die Kriterien für die Einstufung von IKT-Drittdienstleistern als kritisch weiter zu quantifizieren und zu präzisieren und um Überwachungsgebühren zu harmonisieren, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung in Bezug auf Folgendes zu erlassen: die weitere Präzisierung der systemischen Auswirkungen, die ein Ausfall eines Dienstes oder - [Erwägungsgrund 99 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-99/) - Die kohärente Harmonisierung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen sollte durch technische Regulierungsstandards gewährleistet werden. In ihrer Funktion als Stellen, die über hochspezialisierte Fachkräfte verfügen, sollten die ESA Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten, die keine politischen Entscheidungen erfordern, und sie der Kommission vorlegen. In den Bereichen IKT-Risikomanagement, Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle, Tests sowie in Bezug auf - [Erwägungsgrund 100 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-100/) - Um die Vergleichbarkeit der Meldungen über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle und schwerwiegende zahlungsbezogene Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle zu erleichtern sowie um für Transparenz in Bezug auf vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen von Drittdienstleistern zu sorgen, sollten die ESA Entwürfe technischer Durchführungsstandards erarbeiten, mit denen standardisierte Vorlagen, Formulare und Verfahren für Finanzunternehmen zur Meldung schwerwiegender IKT-bezogener - [Erwägungsgrund 61 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-61/) - Um die auf Unternehmensebene verfügbaren internen Ressourcen zu nutzen, sollte der Einsatz interner Tester zur Durchführung von TLPT gemäß dieser Verordnung gestattet sein, sofern eine aufsichtliche Genehmigung vorliegt, keine Interessenkonflikte bestehen und ein regelmäßiger Wechsel (jeweils nach drei Tests) im Einsatz von internen und externen Testern stattfindet, wobei es sich zudem bei dem Anbieter der - [Erwägungsgrund 62 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-62/) - Um eine solide Überwachung des IKT-Drittparteienrisikos im Finanzsektor zu gewährleisten, sind eine Reihe grundsatzbasierter Regeln festzulegen, um Finanzunternehmen bei der Überwachung der Risiken anzuleiten, die im Zusammenhang mit an IKT-Drittdienstleister ausgelagerten Funktionen — insbesondere mit IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen — sowie ganz allgemein im Zusammenhang mit jeglichen Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern entstehen. - [Erwägungsgrund 63 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-63/) - Um der Komplexität der verschiedenen IKT-Risikoquellen und dabei zugleich der Vielzahl und Vielfalt der Anbieter technologischer Lösungen, die eine reibungslose Erbringung von Finanzdienstleistungen ermöglichen, gerecht zu werden, sollte diese Verordnung für ein breites Spektrum von IKT-Drittdienstleistern gelten, darunter Anbieter von Cloud-Computing-Diensten, Software, Datenanalysediensten und Anbieter von Rechenzentrumsdienstleistungen. Da Finanzunternehmen alle Arten von Risiken — auch - [Erwägungsgrund 64 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-64/) - Ein Finanzunternehmen sollte jederzeit die volle Verantwortung für die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dieser Verordnung tragen. Die Finanzunternehmen sollten bei der Überwachung der Risiken, die auf Ebene der IKT-Drittdienstleister entstehen, einen verhältnismäßigen Ansatz verfolgen, indem Art, Umfang, Komplexität und Bedeutung ihrer IKT-bezogener Abhängigkeiten und die Kritikalität oder Bedeutung der Dienste, Prozesse oder Funktionen, die den - [Erwägungsgrund 65 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-65/) - Die Durchführung einer solchen Überwachung sollte nach einem strategischen Ansatz für das IKT-Drittparteienrisiko erfolgen, der durch die Annahme einer eigenen Strategie für das von IKT-Drittdienstleistern ausgehende Risiko durch das Leitungsorgan des Finanzunternehmens formalisiert wird, und zwar auf der Grundlage einer kontinuierlichen Überprüfung aller Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern. Um die Aufsichtsbehörden für Abhängigkeiten von IKT-Drittdienstleistern zu sensibilisieren - [Erwägungsgrund 101 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-101/) - Da weitere Anforderungen bereits durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte auf der Grundlage technischer Regulierungs- und Durchführungsstandards in den Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 (23), (EU) Nr. 648/2012 (24), (EU) Nr. 600/2014 (25) bzw. (EU) Nr. 909/2014 (26) des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wurden, ist es angezeigt, die ESA entweder einzeln oder gemeinsam über den - [Erwägungsgrund 102 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-102/) - Da die vorliegende Verordnung in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2022/2556 des Europäischen Parlaments und des Rates (27) eine Konsolidierung der Bestimmungen über IKT-Risikomanagement mit sich bringt, die sich über mehrere Verordnungen und Richtlinien des Besitzstands der Union im Bereich der Finanzdienstleistungen erstrecken, einschließlich der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 - [Erwägungsgrund 103 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-103/) - Der Geltungsbereich der einschlägigen Artikel über operationelle Risiken, auf deren Grundlage durch Befugnisübertragungen gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 der Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten ermöglicht wurde, sollte folglich eingeschränkt werden, damit alle Bestimmungen, die Aspekte der digitalen operationalen Resilienz betreffen und - [Erwägungsgrund 104 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-104/) - Das potenzielle systemische Cyberrisiko, das mit der Nutzung von IKT-Infrastrukturen verbunden ist, die den Betrieb von Zahlungssystemen und die Erbringung von Zahlungsabwicklungstätigkeiten ermöglichen, sollte auf Unionsebene durch harmonisierte Vorschriften für die digitale Resilienz angemessen angegangen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission rasch prüfen, ob der Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung überprüft werden muss, und diese - [Erwägungsgrund 105 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-105/) - Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Erreichung eines hohen Niveaus an digitaler operationaler Resilienz in beaufsichtigten Finanzunternehmen, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, weil es der Harmonisierung einiger unterschiedlicher Vorschriften im Unionsrecht und im nationalen Recht bedarf, sondern vielmehr wegen seines Umfangs und seiner Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann - [Erwägungsgrund 106 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-106/) - Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (29) konsultiert und hat am 10. Mai 2021 eine Stellungnahme abgegeben. - [Erwägungsgrund 25 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-25/) - In einigen Teilsektoren des Finanzsektors wurden Anforderungen für Tests der digitalen operationalen Resilienz entwickelt, deren Rahmen nicht immer vollständig aneinander angeglichen waren. Dies führt zu potenziell doppelten Kosten für grenzüberschreitend tätige Finanzunternehmen und verkompliziert die gegenseitige Anerkennung der Ergebnisse von Tests der digitalen operationalen Resilienz, was wiederum zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts führen könnte. - [Erwägungsgrund 24 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-24/) - Um den zuständigen Behörden die Erfüllung von Aufsichtsaufgaben zu ermöglichen, indem sie einen vollständigen Überblick über Art, Häufigkeit, Ausmaß und Auswirkungen IKT-bezogener Vorfälle erhalten, und um den Informationsaustausch zwischen einschlägigen Behörden, einschließlich Strafverfolgungs- und Abwicklungsbehörden, zu verbessern, sollte diese Verordnung eine solide Regelung für die Meldung IKT-bezogener Vorfälle festlegen, wobei die einschlägigen Anforderungen derzeitige Lücken - [Erwägungsgrund 23 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-23/) - Um für bestimmte Finanzunternehmen den Verwaltungsaufwand zu verringern und potenziell doppelte Meldepflichten zu vermeiden, sollte die Verpflichtung zur Meldung von Vorfällen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) nicht mehr für Zahlungsdienstleister gelten, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen. Folglich sollten Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Zahlungsinstitute und Kontoinformationsdienstleister im Sinne von - [Erwägungsgrund 22 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-22/) - Die Schwellenwerte und Taxonomien für die Meldung IKT-bezogener Vorfälle unterscheiden sich auf nationaler Ebene erheblich. Wenngleich sich durch einschlägige Arbeiten der durch die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) eingerichtete Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und der Kooperationsgruppe im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2555 eine gemeinsame Grundlage schaffen lässt, - [Erwägungsgrund 21 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-21/) - Um die vollständige Kontrolle über das IKT-Risiko zu behalten, müssen Finanzunternehmen über umfassende Kapazitäten verfügen, die ein leistungsfähiges und wirksames IKT-Risikomanagement sowie spezifische Mechanismen und Strategien für die Handhabung aller IKT-bezogener Vorfälle und für die Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle ermöglichen. Ebenso sollten Finanzunternehmen über Leit- und Richtlinien für die Erprobung von IKT-Systemen, -Kontrollen und -Prozessen - [Erwägungsgrund 20 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-20/) - Anbieter von Cloud-Computing-Diensten sind eine Kategorie digitaler Infrastruktur, die unter die Richtlinie (EU) 2022/2555 fällt. Der mit dieser Verordnung geschaffene Überwachungsrahmen der Union (im Folgenden „Überwachungsrahmen“) gilt für alle kritischen IKT-Drittdienstleister, einschließlich Anbietern von Cloud-Computing-Diensten, die Finanzunternehmen IKT-Dienstleistungen bereitstellen, und sollte als Ergänzung zu der Beaufsichtigung gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2555 betrachtet werden. Darüber hinaus - [Erwägungsgrund 19 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-19/) - Angesichts der engen Verflechtungen zwischen der digitalen Resilienz und der physischen Resilienz von Finanzunternehmen ist in der vorliegenden Verordnung und in der Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) ein kohärenter Ansatz in Bezug auf die Resilienz kritischer Einrichtungen erforderlich. Da das IKT-Risikomanagement und die Meldepflichten nach der vorliegenden Verordnung der physischen - [Erwägungsgrund 18 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-18/) - Um sektorübergreifendes Lernen zu ermöglichen und Erfahrungen anderer Sektoren beim Umgang mit Cyberbedrohungen wirksam zu nutzen, sollten Finanzunternehmen im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2555 Teil des „Ökosystems“ jener Richtlinie bleiben (z. B. Kooperationsgruppe und Computer-Notfallteam (computer security incident response team, CSIRT)). Die ESA und zuständige nationale Behörden sollten in der Lage sein, sich an den - [Erwägungsgrund 17 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-17/) - Im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union und unbeschadet der gerichtlichen Überprüfung durch den Gerichtshof sollte diese Verordnung die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die grundlegenden Funktionen des Staates in Bezug auf die öffentliche Sicherheit, die Verteidigung und den Schutz der nationalen Sicherheit — z. B. in Bezug auf die - [Erwägungsgrund 16 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-16/) - Da mit dieser Verordnung jedoch das Ausmaß der Harmonisierung in Bezug auf die verschiedenen Komponenten der digitalen Resilienz erhöht wird, indem Anforderungen an das IKT-Risikomanagement und die Meldung von IKT-Vorfällen eingeführt werden, die strenger sind als diejenigen im aktuellen Finanzdienstleistungsrecht der Union, stellt dies auch im Vergleich zu den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2555 eine - [Erwägungsgrund 15 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-15/) - Die Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) stellte den ersten horizontalen Rahmen für die Cybersicherheit auf Unionsebene dar, der auch für drei Arten von Finanzunternehmen, namentlich für Kreditinstitute, Handelsplätze und zentrale Gegenparteien gilt. Da in der Richtlinie (EU) 2016/1148 jedoch ein Mechanismus zur Identifizierung der Betreiber wesentlicher Dienste auf nationaler Ebene - [Erwägungsgrund 14 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-14/) - Eine Verordnung hilft, die Komplexität der Regulierung zu verringern, fördert die aufsichtliche Konvergenz, erhöht die Rechtssicherheit und trägt ferner dazu bei, die Befolgungskosten, insbesondere für grenzüberschreitend tätige Finanzunternehmen, zu begrenzen und Wettbewerbsverzerrungen zu verringern. Daher ist die Wahl einer Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die digitale operationale Resilienz von Finanzunternehmen am besten geeignet, - [Erwägungsgrund 13 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-13/) - Finanzunternehmen sollten bei der Bewältigung von IKT-Risiken denselben Ansatz und dieselben grundsatz basierten Regeln befolgen, wobei ihrer Größe und ihrem Gesamtrisikoprofil sowie der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte Rechnung zu tragen ist. Kohärenz trägt dazu bei, das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken und dessen Stabilität zu erhalten, insbesondere - [Erwägungsgrund 12 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-12/) - Mit dieser Verordnung sollen die Anforderungen mit Blick auf IKT-Risiken im Rahmen der Anforderungen an das operationelle Risiko konsolidiert und verbessert werden, die bisher in verschiedenen Rechtsakten der Union gesondert behandelt wurden. Diese Rechtsakte deckten zwar die wichtigsten Kategorien finanzieller Risiken ab (z. B. Kreditrisiko, Marktrisiko, Gegenparteiausfallrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktrisiko), waren aber bei ihrer Annahme - [Erwägungsgrund 11 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-11/) - Da das einheitliche Regelwerk nicht mit einem umfassenden Rahmen für IKT oder operationelle Risiken einhergeht, ist eine weitere Harmonisierung der wichtigsten Anforderungen an die digitale operationale Resilienz für alle Finanzunternehmen erforderlich. Die Entwicklung der IKT-Kapazitäten und der allgemeinen Resilienz durch Finanzunternehmen auf der Grundlage dieser Kernanforderungen, um operativen Ausfällen standzuhalten, würde dabei helfen, die Stabilität - [Erwägungsgrund 10 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-10/) - Da die einschlägigen Bestimmungen über IKT-Risiken bisher auf Unionsebene nur auf unvollständige Art und Weise angegangen wurden, bestehen Lücken oder Überschneidungen in wichtigen Bereichen — wie der Meldung IKT-bezogener Vorfälle und Tests der digitalen operationalen Resilienz — sowie Unstimmigkeiten aufgrund sich abzeichnender unterschiedlicher nationaler Vorschriften oder einer kostenineffizienten Anwendung sich überschneidender Vorschriften. Dies ist besonders - [Erwägungsgrund 9 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-9/) - Rechtliche Unterschiede und ungleiche nationale Regulierungs- oder Aufsichtsansätze in Bezug auf das IKT-Risiko schaffen Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen und erschweren grenzüberschreitend tätigen Finanzunternehmen die reibungslose Ausübung der Niederlassungsfreiheit und die Erbringung von Dienstleistungen. Auch der Wettbewerb zwischen denselben Arten von Finanzunternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig sind, könnte verzerrt werden. Dies - [Erwägungsgrund 8 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-8/) - Der Finanzsektor der Union wird durch ein einheitliches Regelwerk (Single Rulebook) reguliert und unterliegt einem europäischen Finanzaufsichtssystem. Dennoch wurden Bestimmungen über die digitale operationale Resilienz und die IKT-Sicherheit noch nicht vollständig oder konsequent harmonisiert, obwohl die digitale operationale Resilienz für die Gewährleistung von Finanzstabilität und Marktintegrität im digitalen Zeitalter von entscheidender Bedeutung und nicht weniger - [Erwägungsgrund 7 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-7/) - Im April 2019 veröffentlichten die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, EBA), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, EIOPA) und die mit der - [Erwägungsgrund 6 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-6/) - In ihrer Mitteilung mit dem Titel „FinTech-Aktionsplan: für einen wettbewerbsfähigeren und innovativen europäischen Finanzsektor“ vom 8. März 2018 hob die Kommission hervor, wie überaus wichtig es ist, den Finanzsektor der Union widerstandsfähiger zu machen, auch aus operativer Sicht, um seine technologische Sicherheit und sein reibungsloses Funktionieren sowie seine rasche Wiederherstellung nach IKT-Sicherheitsverletzungen und -Vorfällen zu - [Erwägungsgrund 5 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-5/) - Das IKT-Risiko bleibt trotz gezielter politischer und legislativer Initiativen auf Unionsebene und nationaler Ebene eine Herausforderung für die operationale Resilienz, Leistungsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems der Union. Mit den Reformen nach der Finanzkrise von 2008 wurde in erster Linie die finanzielle Resilienz des Finanzsektors der Union gestärkt und darauf abgezielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der - [Erwägungsgrund 4 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-4/) - Politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden und Normungsgremien auf internationaler Ebene, Unionsebene und nationaler Ebene haben sich in den letzten Jahren mit dem IKT-Risiko befasst, um die digitale Resilienz zu stärken, Standards festzulegen und die Regulierungs- und Aufsichtsarbeit zu koordinieren. Auf internationaler Ebene sind der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, der Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen, der Rat für - [Erwägungsgrund 3 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-3/) - Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) bekräftigte in einem Bericht aus dem Jahr 2020 über systemische Cyberrisiken, wie das bestehende hohe Maß an Verflechtungen zwischen Finanzunternehmen, Finanzmärkten und Finanzmarktinfrastrukturen und insbesondere die gegenseitigen Abhängigkeiten ihrer IKT-Systeme eine Systemanfälligkeit herbeiführen könnten, da lokalisierte Cybervorfälle in einem der rund 22 000 Finanzunternehmen der Union über geografische Grenzen - [Erwägungsgrund 2 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-2/) - Die Nutzung von IKT hat in den letzten Jahrzehnten einen derart zentralen Stellenwert bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen erlangt, dass sie heute entscheidend zur Ausführung typischer alltäglicher Aufgaben aller Finanzunternehmen beiträgt. Auf Digitalisierung beruhen heute beispielsweise Zahlungen, die von bargeld- und papiergestützten Methoden zunehmend auf die Nutzung digitaler Lösungen verlagert wurden, sowie Wertpapierclearing und -abrechnungssysteme, - [Erwägungsgrund 1 - DORA VO](https://nis2-umsetzung.com/dora_erwaeg/erwaegungsgrund-1/) - Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) unterstützen im digitalen Zeitalter komplexe Systeme, die für alltägliche Aktivitäten eingesetzt werden. Sie sorgen dafür, dass Schlüsselsektoren unserer Volkswirtschaften, einschließlich des Finanzsektors, am Laufen gehalten werden, und verbessern das Funktionieren des Binnenmarkts. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung verstärken auch das IKT-Risiko, das die Gesellschaft insgesamt — und insbesondere das Finanzsystem — ## FAQs - [Wann ist NIS2 anwendbar?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/wann-ist-nis2-anwendbar/) - Die NIS2-Richtlinie ist bereits in Kraft, gilt für Unternehmen aber erst mit Inkrafttreten des nationalen Umsetzungsgesetzes. Die Nachweispflicht folgt später. - [Welche Unternehmen Einrichtungen im Sinne von NIS2?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/welche-unternehmen-einrichtungen-im-sinne-von-nis2/) - Erfahren Sie, welche Unternehmen und Einrichtungen unter die NIS2-Richtlinie fallen und welche Cybersicherheitsanforderungen für sie gelten. - [Ist die NIS2-Richtlinie unmittelbar anwendbar?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/ist-die-nis2-richtlinie-unmittelbar-anwendbar/) - nein ist sie nicht - wenn DE die Umsetzungsfrist verpasst, besteht auch keine verpflichtung der Unternehmen und: die Unternehmen müssen das nicht bis - [Ab welcher Mitarbeiterzahl ist NIS2 umzusetzen?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/ab-welcher-mitarbeiterzahl-ist-nis2-umzusetzen/) - Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU - [Unterscheiden sich NIS2-Richtlinie und die deutsche NIS2-Umsetzung?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/unterscheiden-sich-nis2-richtlinie-und-die-deutsche-umsetzung/) - Im wesentlichen setzt das deutsche Umsetzungsgesetz die NIS2-Richtlinie 1:1 um. Aber vorsicht: das nationale Gesetz darf aufgrund von Art. 5 der NIS2-Richtlinie von der Richtlinie abweichen. Diese ist eben "nur" eine Richtlinie und keine Verordnung, welche unmittelbar anwendbar wäre. Art5 der NIS2-Richtlinie besagt: Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten, - [Richtlinie oder Umsetzungsgesetz, was gilt?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/richtlinie-oder-umsetzungsgesetz-was-gilt/) - Die NIS2-Richtlinie der EU gilt nicht unmittelbar für Unternehmen - das ist nur bei EU-Verordnungen der Fall. Sie muss daher in nationales Recht umgesetzt werden, es muss also ein nationales Gesetz beschlossen werden. Insofern gilt also immer das nationale Gesetz und nicht die Richtlinie direkt. In Deutschland wird die NIS2-Richtlinie durch das NIS2-Umsetzungs- und Cyberresilienzstärkungs-Gesetz - [Was ist ein CSIRT?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/was-ist-ein-csirt/) - [Wann sind Umsetzungsnachweise nach NIS2 zu erbringen?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/wann-sind-umsetzungsnachweise-nach-nis2-zu-erbringen/) - Richtet sich nach dem Umsetzungsgesetz - geplant ist 3 Jahre nach Wirksamkeit des Umsetzungsgesetzes, d.h. frühestens Ende 2027 - [Wann muss die NIS2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/wann-muss-die-nis2-richtlinie-in-deutsches-recht-umgesetzt-werden/) - [Wann fällt ein Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/wann-faellt-ein-unternehmen-unter-die-nis2-richtlinie/) - gerne unter Verweis auf OPENKRITIS - [Was ist das NIS2UmsuCG?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/was-ist-das-nis2umsucg/) - [Was ist die NIS2-Richtlinie?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/was-ist-die-nis2-richtlinie/) - Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Vorschrift zur Verbesserung der Cybersicherheit kritischer Netzwerke und Informationssysteme. Sie erweitert die Sicherheits- und Meldepflichten über bisherige Regelungen der NIS (in Deutschland: KRITIS) hinaus, betrifft mehr Unternehmen und verstärkt die Anforderungen an das Risikomanagement und die Resilienz gegenüber Cybervorfällen. Ziel ist es, ein hohes, einheitliches Sicherheitsniveau in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen - [Was kommt auf Unternehmen nach der NIS2-Richtlinie zu?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/was-kommt-auf-unternehmen-nach-der-nis2-richtlinie-zu/) - Die NIS2-Richtlinie der EU enthält eine Reihe von Anforderungen für Unternehmen, die der nationale Gesetzgeber in einem Umsetzungsgesetz den "Einrichtungen" (Unternehmen, aber auch andere Rechtsformen und Organisationen) auferlegen soll. Dazu zählen folgende Punkte: Artikel 20: Unternehmen müssen umfangreiche Risikomanagementprogramme entwickeln, die eine systematische Identifizierung, Bewertung und Behandlung von Sicherheitsrisiken umfassen, unterstützt durch regelmäßige Sicherheitsaudits und - [Was ist der Unterschied zwischen der NIS2-Richtlinie und dem NIS2UmsuCG?](https://nis2-umsetzung.com/faq-items/was-ist-der-unterschied-zwischen-der-nis2-richtlinie-und-dem-nis2umsucg/) - Die NIS2-Richtlinie und das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in Deutschland sind beide auf die Verbesserung der Cybersicherheit ausgerichtet. Allerdings haben sie unterschiedliche Funktionen und Anwendungsbereiche. Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Vorschrift, die darauf abzielt, das Sicherheitsniveau der Cybersicherheit durch einheitliche Standards zu verbessern. Sie legt strengere Sicherheitsmaßnahmen fest und erweitert den Anwendungsbereich auf mehr Organisationen. Dies schließt ## Kategorien - [Allgemein](https://nis2-umsetzung.com/category/allgemein/) - [NIS2](https://nis2-umsetzung.com/category/nis2/) - [NIS2 Umsetzungsguide](https://nis2-umsetzung.com/category/nis2-umsetzungsguide/) - Praktischer NIS2 UmsetzungsGuide: Schritt-für-Schritt-Wissen, Checklisten & Tipps, um NIS2 Anforderungen zu verstehen & erfolgreich im Unternehmen umzusetzen. ## Schlagwörter - [NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2/) - Alle Beiträge zu NIS2: Leitfäden, Praxiswissen, Tipps und Updates zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie für Unternehmen. - [NIS2UmsuCG](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2umsucg/) - [NIS2UmsVO](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2umsvo/) - [Goldstandard](https://nis2-umsetzung.com/tag/goldstandard/) - [NIS2-Anforderungen](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-anforderungen/) - [ISO27001](https://nis2-umsetzung.com/tag/iso27001/) - [SOC](https://nis2-umsetzung.com/tag/soc/) - [NIS2-Umsetzungsgesetz](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-umsetzungsgesetz/) - [BSIG-neu](https://nis2-umsetzung.com/tag/bsig-neu/) - [BSI-Gesetz](https://nis2-umsetzung.com/tag/bsi-gesetz/) - [NIS2-Compliance](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-compliance/) - [NIS2-Betroffenheit](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-betroffenheit/) - [NIS2-Mittelstand](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-mittelstand/) - [Cybersicherheit Deutschland](https://nis2-umsetzung.com/tag/cybersicherheit-deutschland/) - [IT-Sicherheit](https://nis2-umsetzung.com/tag/it-sicherheit/) - [Risikomanagement](https://nis2-umsetzung.com/tag/risikomanagement/) - [Meldepflichten NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/meldepflichten-nis2/) - Beiträge zu Meldepflichten NIS2: Wann, wie und welche Vorfälle zu melden sind, inklusive Praxis-Tipps für die NIS2-Compliance. - [Geschäftsleitungspflichten](https://nis2-umsetzung.com/tag/geschaeftsleitungspflichten/) - [Kritische Infrastruktur](https://nis2-umsetzung.com/tag/kritische-infrastruktur/) - [Wichtige Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/tag/wichtige-einrichtungen/) - [Besonders wichtige Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/tag/besonders-wichtige-einrichtungen/) - [§28 BSIG](https://nis2-umsetzung.com/tag/§28-bsig/) - [§30 BSIG](https://nis2-umsetzung.com/tag/§30-bsig/) - [§38 BSIG](https://nis2-umsetzung.com/tag/§38-bsig/) - [EU NIS2 Richtlinie](https://nis2-umsetzung.com/tag/eu-nis2-richtlinie/) - Beiträge zur EU NIS2 Richtlinie: Hintergrund, Anforderungen, Praxis-Tipps und Umsetzungshilfen für Unternehmen. - [NIS2 Audit](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-audit/) - Beiträge zum NIS2 Audit: Prüfprozesse, Nachweisführung, Praxis-Tipps und Checklisten für eine auditfähige NIS2-Compliance. - [Informationssicherheit](https://nis2-umsetzung.com/tag/informationssicherheit/) - [Cybersecurity Governance](https://nis2-umsetzung.com/tag/cybersecurity-governance/) - [Security-Policy](https://nis2-umsetzung.com/tag/security-policy/) - [Incident-Handling](https://nis2-umsetzung.com/tag/incident-handling/) - [NIS2 Security-Policy](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-security-policy/) - Beiträge zur NIS2 Security Policy: Leitlinien, Beispiele und Praxis-Tipps für Sicherheitsrichtlinien im Rahmen der NIS2-Umsetzung. - [NIS2 Umsetzung](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-umsetzung/) - Beiträge zur NIS2 Umsetzung: Praxiswissen, Schritte, Checklisten und Tipps für eine erfolgreiche NIS2-Compliance im Unternehmen. - [ISMS](https://nis2-umsetzung.com/tag/isms/) - [Governance NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/governance-nis2/) - Beiträge zu Governance NIS2: Strukturen, Verantwortlichkeiten und Praxis-Tipps für eine prüffeste NIS2-Compliance in Unternehmen. - [Security Governance](https://nis2-umsetzung.com/tag/security-governance/) - [Sicherheitsrichtlinie](https://nis2-umsetzung.com/tag/sicherheitsrichtlinie/) - [Cyber Security Policy](https://nis2-umsetzung.com/tag/cyber-security-policy/) - [Risikomanagement NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/risikomanagement-nis2/) - Beiträge zu Risikomanagement NIS2: Methoden, Praxis-Tipps und Maßnahmen zur Bewertung und Steuerung von Cyber-Risiken im Rahmen der NIS2-Compliance. - [NIS2 Incident Management](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-incident-management/) - [NIS2 Meldepflichten](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-meldepflichten/) - Beiträge zu NIS2 Meldepflichten: Wann und wie Vorfälle zu melden sind – mit Praxis-Tipps für Unternehmen zur NIS2-Compliance. - [BSIG-neu Incident Management](https://nis2-umsetzung.com/tag/bsig-neu-incident-management/) - [Sicherheitsvorfälle NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/sicherheitsvorfaelle-nis2/) - Beiträge zu Sicherheitsvorfällen NIS2: Meldungspflichten, Reaktionsprozesse und Praxis-Tipps zur NIS2-Compliance für Unternehmen. - [Incident Response NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/incident-response-nis2/) - Beiträge zu Incident Response NIS2: Reaktionsprozesse, Best Practices und Tipps zur effektiven Behandlung von Sicherheitsvorfällen im Rahmen der Compliance. - [ENISA Leitfaden Incident Management](https://nis2-umsetzung.com/tag/enisa-leitfaden-incident-management/) - [Cyber Incident Playbooks](https://nis2-umsetzung.com/tag/cyber-incident-playbooks/) - [NIS2 Reporting](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-reporting/) - Beiträge zu NIS2 Reporting: Berichtspflichten, Prozesse und Praxis-Tipps zur Erstellung prüffester Reports im Rahmen der NIS2-Compliance. - [NIS2 Business Continuity](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-business-continuity/) - [NIS2 Krisenmanagement](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-krisenmanagement/) - Beiträge zu NIS2 Krisenmanagement: Strategien, Reaktionsprozesse und Praxis-Tipps für effektives Vorgehen bei Vorfällen im Rahmen der NIS2-Compliance. - [NIS2 Notfallplan](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-notfallplan/) - Beiträge zu NIS2 Notfallplan: Schritte, Vorlagen & Praxis-Tipps zur Vorbereitung und Reaktion auf IT-Sicherheitsvorfälle im Rahmen der NIS2-Compliance. - [NIS2 Backup Konzept](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-backup-konzept/) - [NIS2 Annex 4](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-annex-4/) - Beiträge zu NIS2 Annex 4: Erläuterungen, Anforderungen und Praxis-Tipps zur Umsetzung der Anhänge der NIS2-Richtlinie für Unternehmen. - [NIS2UmsVO Business Continuity](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2umsvo-business-continuity/) - [ENISA Business Continuity](https://nis2-umsetzung.com/tag/enisa-business-continuity/) - [Wiederanlaufplan](https://nis2-umsetzung.com/tag/wiederanlaufplan/) - [Notfallmanagement](https://nis2-umsetzung.com/tag/notfallmanagement/) - [Redundanzkonzept](https://nis2-umsetzung.com/tag/redundanzkonzept/) - [NIS2 Lieferkettensicherheit](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-lieferkettensicherheit/) - Beiträge zu NIS2 Lieferkettensicherheit: Risiken, Pflichten und Praxis-Tipps zur Sicherung von Lieferketten im Rahmen der NIS2-Compliance. - [NIS2 Supply Chain Security](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-supply-chain-security/) - [NIS2 Sicherheit der Lieferkette](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-sicherheit-der-lieferkette/) - [NIS2 Lieferantenmanagement](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-lieferantenmanagement/) - Beiträge zu NIS2 Lieferantenmanagement: Strategien, Anforderungen und Praxis-Tipps zur Steuerung externer Partner im Rahmen der NIS2-Compliance. - [NIS2 Anbieter Verzeichnis](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-anbieter-verzeichnis/) - [NIS2 Annex 5](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-annex-5/) - Beiträge zu NIS2 Annex 5: Erläuterungen, Anforderungen und Praxis-Tipps zur Umsetzung und Einordnung der Anhänge der NIS2-Richtlinie für Unternehmen. - [ENISA Supply Chain Security](https://nis2-umsetzung.com/tag/enisa-supply-chain-security/) - [Cyber Supply Chain Risk Management](https://nis2-umsetzung.com/tag/cyber-supply-chain-risk-management/) - [Lieferantenbewertung](https://nis2-umsetzung.com/tag/lieferantenbewertung/) - [Dienstleistermanagement](https://nis2-umsetzung.com/tag/dienstleistermanagement/) - [NIS2 Sicherheit bei Beschaffung](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-sicherheit-bei-beschaffung/) - [Entwicklung und Wartung](https://nis2-umsetzung.com/tag/entwicklung-und-wartung/) - [NIS2 Secure SDLC](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-secure-sdlc/) - [NIS2 Patch-Management](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-patch-management/) - Beiträge zu NIS2 Patch Management: Strategien, Prozesse und Praxis-Tipps für ein effektives Patch-Management im Rahmen der NIS2-Compliance. - [NIS2 Konfigurationsmanagement](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-konfigurationsmanagement/) - Beiträge zu NIS2 Konfigurationsmanagement: Methoden, Prozesse und Praxis-Tipps zur Einrichtung eines prüffesten Konfigurations-Managements für NIS2. - [NIS2 Änderungsmanagement](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-aenderungsmanagement/) - Beiträge zu NIS2 Änderungsmanagement: Methoden, Prozesse und Praxis-Tipps für ein effektives Änderungs-Management im Rahmen der NIS2-Compliance. - [NIS2 Sicherheitsprüfung](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-sicherheitspruefung/) - Beiträge zur NIS2 Sicherheitsprüfung: Prüfprozesse, Methoden & Praxis-Tipps für ein wirkungsvolles Sicherheits-Assessment im Rahmen der NIS2-Compliance. - [NIS2 technische Maßnahmen](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-technische-massnahmen/) - [Secure Development Lifecycle](https://nis2-umsetzung.com/tag/secure-development-lifecycle/) - [NIS2UmsVO Abschnitt 6](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2umsvo-abschnitt-6/) - [ENISA Patch Management](https://nis2-umsetzung.com/tag/enisa-patch-management/) - [NIS2 Wirksamkeitsbewertung](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-wirksamkeitsbewertung/) - Beiträge zur NIS2 Wirksamkeitsbewertung: Analyse-Methoden, Praxis-Tipps und Strategien zur Bewertung der Wirksamkeit Ihrer NIS2-Maßnahmen. - [NIS2 KPIs](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-kpis/) - Beiträge zu NIS2 KPIs: Wichtige Kennzahlen, Metriken und Praxis-Tipps für Monitoring und Erfolgskontrolle Ihrer NIS2-Compliance. - [NIS2 Nachweise](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-nachweise/) - Beiträge zu NIS2 Nachweisen: Wie Sie prüffeste Dokumente, Berichte und Nachweise zur NIS2-Compliance erstellen – mit Praxis-Tipps. - [ENISA](https://nis2-umsetzung.com/tag/enisa/) - [Cyberhygiene NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/cyberhygiene-nis2/) - [NIS2 Schulungen](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-schulungen/) - [NIS2 Awareness](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-awareness/) - [Informationssicherheit Schulung](https://nis2-umsetzung.com/tag/informationssicherheit-schulung/) - [NIS2 Mitarbeiterschulung](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-mitarbeiterschulung/) - [NIS2 Geschäftsleitung](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-geschaeftsleitung/) - [Cybersecurity Awareness](https://nis2-umsetzung.com/tag/cybersecurity-awareness/) - [NIS2 Kryptografie](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-kryptografie/) - [Verschlüsselung NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/verschluesselung-nis2/) - [Schlüsselmanagement NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/schluesselmanagement-nis2/) - [Kryptografie Konzept](https://nis2-umsetzung.com/tag/kryptografie-konzept/) - [NIS2UmsVO Annex 9](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2umsvo-annex-9/) - [Krypto-Agilität](https://nis2-umsetzung.com/tag/krypto-agilitaet/) - [PKI NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/pki-nis2/) - [Encryption NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/encryption-nis2/) - [Cybersecurity NIS2](https://nis2-umsetzung.com/tag/cybersecurity-nis2/) - [Sicherheit des Personals](https://nis2-umsetzung.com/tag/sicherheit-des-personals/) - [HR-Sicherheit](https://nis2-umsetzung.com/tag/hr-sicherheit/) - [NIS2 HR](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-hr/) - [Zuverlässigkeitsüberprüfung](https://nis2-umsetzung.com/tag/zuverlaessigkeitsueberpruefung/) - [Onboarding Offboarding](https://nis2-umsetzung.com/tag/onboarding-offboarding/) - [Disziplinarverfahren](https://nis2-umsetzung.com/tag/disziplinarverfahren/) - [NIS2 Zugriffskontrolle](https://nis2-umsetzung.com/tag/nis2-zugriffskontrolle/) - [Access Control](https://nis2-umsetzung.com/tag/access-control/) - [Rollen- und Rechtekonzept](https://nis2-umsetzung.com/tag/rollen-und-rechtekonzept/) - [Need-to-know](https://nis2-umsetzung.com/tag/need-to-know/) - [MFA](https://nis2-umsetzung.com/tag/mfa/) - [Identitätsmanagement](https://nis2-umsetzung.com/tag/identitaetsmanagement/) - [Annex 11](https://nis2-umsetzung.com/tag/annex-11/) - [BSIG §30](https://nis2-umsetzung.com/tag/bsig-§30/) ## NIS2-Ums.VO Kategorien - [NIS2-Ums.VO](https://nis2-umsetzung.com/niszweiumsovo-category/nis2-ums-vo/) ## NIS2-Ums.VO Annex Kategorien - [1. KONZEPT FÜR DIE SICHERHEIT VON NETZ- UND INFORMATIONSSYSTEMEN](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/policy-on-the-security-of-network-and-information-systems/) - [2. KONZEPT FÜR DAS RISIKOMANAGEMENT](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/2-risk-management-policy/) - [3. BEWÄLTIGUNG VON SICHERHEITSVORFÄLLEN](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/3-incident-handling/) - [4. BETRIEBSKONTINUITÄTS- UND KRISENMANAGEMENT](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/4-business-continuity-and-crisis-management/) - [5. SICHERHEIT DER LIEFERKETTE](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/5-supply-chain-security/) - [6. SICHERHEITSMAßNAHMEN BEI ERWERB, ENTWICKLUNG UND WARTUNG VON NETZ- UND INFORMATIONSSYSTEMEN](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/6-security-in-network-and-information-systems-acquisition-development-and-maintenance/) - [7. KONZEPTE UND VERFAHREN ZUR BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT VON RISIKOMANAGEMENTMAßNAHMEN IM BEREICH DER CYBERSICHERHEIT](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/7-policies-and-procedures-to-assess-the-effectiveness-of-cybersecurity-risk-management-measures/) - [8. GRUNDLEGENDE VERFAHREN IM BEREICH DER CYBERHYGIENE UND SCHULUNGEN IM BEREICH DER CYBERSICHERHEIT](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/8-basic-cyber-hygiene-practices-and-security-training/) - [9. KRYPTOGRAFIE](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/9-cryptography/) - [10. SICHERHEIT DES PERSONALS](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/10-human-resources-security/) - [11. ZUGRIFFSKONTROLLE](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/11-access-control/) - [12. ANLAGEN- UND WERTEMANAGEMENT](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/12-asset-management/) - [13. SICHERHEIT DES UMFELDS UND PHYSISCHE SICHERHEIT](https://nis2-umsetzung.com/nis2umsvoannex-category/13-environmental-and-physical-security/) ## Cyber Resilience Act Kategorien - [KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act-category/kapitel-i-allgemeine-bestimmungen/) - [KAPITEL II - PFLICHTEN DER WIRTSCHAFTSAKTEURE UND BESTIMMUNGEN IN BEZUG AUF FREIE UND QUELLOFFENE SOFTWARE](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act-category/kapitel-ii-pflichten-der-wirtschaftsakteure-und-bestimmungen-in-bezug-auf-freie-und-quelloffene-software/) - [KAPITEL III - KONFORMITÄT DES PRODUKTS MIT DIGITALEN ELEMENTEN](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act-category/kapitel-iii-konformitaet-des-produkts-mit-digitalen-elementen/) - [KAPITEL IV - NOTIFIZIERUNG VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act-category/kapitel-iv-notifizierung-von-konformitaetsbewertungsstellen/) - [KAPITEL V - MARKTÜBERWACHUNG UND DURCHSETZUNG](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act-category/kapitel-v-marktueberwachung-und-durchsetzung/) - [KAPITEL VI - ÜBERTRAGENE BEFUGNISSE UND AUSSCHUSSVERFAHREN](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act-category/kapitel-vi-uebertragene-befugnisse-und-ausschussverfahren/) - [KAPITEL VII - VERTRAULICHKEIT UND SANKTIONEN](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act-category/kapitel-vii-vertraulichkeit-und-sanktionen/) - [KAPITEL VIII - ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN](https://nis2-umsetzung.com/cyber-resilience-act-category/kapitel-viii-uebergangs-und-schlussbestimmungen/) ## NIS2-Kategorien - [KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-i-allgemeine-bestimmungen/) - [KAPITEL II - KOORDINIERTE RAHMEN FÜR DIE CYBERSICHERHEIT](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-ii-koordinierte-rahmen-fuer-die-cybersicherheit/) - [KAPITEL III - ZUSAMMENARBEIT AUF UNIONS- UND INTERNATIONALER EBENE](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-iii-zusammenarbeit-auf-unions-und-internationaler-ebene/) - [KAPITEL IV - RISIKOMANAGEMENTMAẞNAHMEN UND BERICHTSPFLICHTEN IM BEREICH DER CYBERSICHERHEIT](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-iv-risikomanagementmassnahmen-und-berichtspflichten-im-bereich-der-cybersicherheit/) - [KAPITEL V - ZUSTÄNDIGKEIT UND REGISTRIERUNG](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-v-zustaendigkeit-und-registrierung/) - [KAPITEL VI - INFORMATIONSAUSTAUSCH](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-vi-informationsaustausch/) - [KAPITEL VII - AUFSICHT UND DURCHSETZUNG](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-vii-aufsicht-und-durchsetzung/) - [KAPITEL VIII - DELEGIERTE RECHTSAKTE UND DURCHFÜHRUNGSRECHTSAKTE](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-viii-delegierte-rechtsakte-und-durchfuehrungsrechtsakte/) - [KAPITEL IX - SCHLUSSBESTIMMUNGEN](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-ix-schlussbestimmungen/) - [ANHANG I](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/anhang-i/) - [ANHANG II](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/anhang-ii/) - [ANHANG III](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/anhang-iii/) ## NIS2UmsuCG-Kategorien - [NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz](https://nis2-umsetzung.com/niszweiumsucg-category/nis-2-umsetzungs-und-cybersicherheitsstaerkungsgesetz/) ## BSIG-Kategorien - [Teil 1 - Allgemeine Vorschriften](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/teil-1-allgemeine-vorschriften/) - BSIG – Teil 1 – Allgemeine Vorschriften - [Teil 2 - Das Bundesamt](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/teil-2-das-bundesamt/) - BSIG – Teil 2 – Das Bundesamt - [Kapitel 1 - Aufgaben und Befugnisse](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/kapitel-1-aufgaben-und-befugnisse/) - BSIG – Teil 2 – Das Bundesamt – Kapitel 1 Aufgaben und Befugnisse - [Kapitel 2 - Datenverarbeitung](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/kapitel-2-datenverarbeitung/) - BSIG – Teil 2 – Das Bundesamt – Kapitel 2 Datenverarbeitung - [Teil 3 - Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/teil-3-sicherheit-in-der-informationstechnik-von-einrichtungen/) - BSIG – Teil 3 – Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen - [Kapitel 1 Anwendungsbereich](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/kapitel-1-anwendungsbereich/) - BSIG – Teil 3 – Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen – Kapitel 1 Anwendungsbereich - [Kapitel 2 - Risikomanagement, Melde-, Registrierungs-, Nachweis- und Unterrichtungspflichten](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/kapitel-2-risikomanagement-melde-registrierungs-nachweis-und-unterrichtungspflichten/) - BSIG – Teil 3 – Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen – - [Kapitel 3 Informationssicherheit der Einrichtungen der Bundesverwaltung](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/kapitel-3-informationssicherheit-der-einrichtungen-der-bundesverwaltung/) - BSIG – Teil 3 – Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen – Kapitel 3 Informationssicherheit der Einrichtungen der Bundesverwaltung - [Teil 4 - Datenbanken der Domain-Name-Registrierungsdaten](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/teil-4-datenbanken-der-domain-name-registrierungsdaten/) - BSIG – Teil 4 – Datenbanken der Domain-Name-Registrierungsdaten - [Teil 5 - Zertifizierung, Konformitätserklärung und Kennzeichen](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/teil-5-zertifizierung-und-kennzeichen/) - BSIG – Teil 5 – Zertifizierung und Kennzeichen - [Teil 6 - Verordnungsermächtigungen, Grundrechtseinschränkungen und Berichtspflichten](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/teil-6-verordnungsermaechtigungen-grundrechtseinschraenkungen-und-berichtspflichten/) - BSIG – Teil 6 Verordnungsermächtigungen, Grundrechtseinschränkungen und Berichtspflichten - [Teil 7 - Aufsicht](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/teil-7-sanktionsvorschriften-und-aufsicht/) - BSIG – Teil 7 – Sanktionsvorschriften und Aufsicht - [Teil 8 - Bußgeldvorschriften](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/teil-8-bussgeldvorschriften/) - [Teil 9 - Anlagen](https://nis2-umsetzung.com/bsig-category/teil-9-anlagen/) ## KRITIS-VO-Kategorien - [KRITIS-VO](https://nis2-umsetzung.com/kritisvo-category/kritis-vo/) ## KRITIS-VO-Kategorien - [KRITIS-Dachgesetz KRITIS-DachG](https://nis2-umsetzung.com/kritisdachg-category/kritis-dachgesetz-kritis-dachg/) ## DORA-VO-Kategorien - [Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-1-allgemeine-bestimmungen/) - [Kapitel 2 - IKT-Risikomanagment](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-2-ikt-risikomanagment/) - [Abschnitt 1](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/abschnitt-1/) - [Abschnitt 2](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/abschnitt-2/) - [Kapitel 3 - Behandlung, Klassifizierung und Berichterstattung IKT-bezogener Vorfälle](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-3-behandlung-klassifizierung-und-berichterstattung-ikt-bezogener-vorfaelle/) - [Kapitel 4 Testen der digitalen operationalen Resilienz](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-4-testen-der-digitalen-operationalen-resilienz/) - [Kapitel 5 Management des IKT-Drittparteienrisikos](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-5-management-des-ikt-drittparteienrisikos/) - [Abschnitt 1 - Schlüsselprinzipien für ein solides Management des IKT-Drittparteienrisikos](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/abschnitt-1-schluesselprinzipien-fuer-ein-solides-management-des-ikt-drittparteienrisikos/) - [Abschnitt 2 - Überwachungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/abschnitt-2-ueberwachungsrahmen-fuer-kritische-ikt-drittdienstleister/) - [Kapitel 6 Vereinbarungen über den Austausch von Informationen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-6-vereinbarungen-ueber-den-austausch-von-informationen/) - [Kapitel 7 Zuständige Behörden](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-7-zustaendige-behoerden/) - [Kapitel 8 Delegierte Rechtsakte](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-8-delegierte-rechtsakte/) - [Kapitel 9 Übergangs- und Schlussbestimmungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/kapitel-9-uebergangs-und-schlussbestimmungen/) - [Abschnitt 1](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/abschnitt-1-kapitel-9-uebergangs-und-schlussbestimmungen/) - [Abschnitt 2 Änderungen](https://nis2-umsetzung.com/nis2-category/abschnitt-2-aenderungen/) ## FAQ Categories - [NIS2 Startseite](https://nis2-umsetzung.com/faq_category/nis2-startseite/)