Auf einen Blick
- Warum ist die Prüfung der NIS2-Betroffenheit wichtig?
- Schritt-für-Schritt-Checkliste zur Ermittlung der NIS2-Betroffenheit
- Unternehmensgröße und Finanzkennzahlen
- Kritische Sektoren und Tätigkeitsbereiche
- Lieferkettenrelevanz
- Registrierungs- und Meldepflichten
- **Grenzfälle und SonderUnternehmen können sich in einer Grauzone befinden. Beispielsweise:
- Praktische Schritte zur Prüfung der NIS2-Betroffenheit
- Frühzeitige Klärung ist entscheidend
- Unterstützung bei NIS2-Anforderungen – unsere NIS2-Coaching-Angebote zur NIS2-Umsetzung
NIS2: Sind Sie vorbereitet?
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und erfahren Sie, welche Maßnahmen nötig sind. Wir machen die Umsetzung für Sie einfach und praxisnah!
NIS2-Betroffenheit: Checkliste zur Ermittlung, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Regulierung fällt
Die NIS2-Regulierung stellt europaweit verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit. Doch nicht jedes Unternehmen ist automatisch betroffen. Mit der Einführung des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) und den Regelungen in §28 BSIG sowie dem Annex wird detailliert definiert, welche Unternehmen den Anforderungen unterliegen. Dieser Artikel liefert einen strukturierten Leitfaden, um die NIS2-Betroffenheit systematisch zu prüfen.
Warum ist die Prüfung der NIS2-Betroffenheit wichtig?
Die Prüfung der NIS2-Betroffenheit ist der erste Schritt zur Einhaltung der neuen Cybersicherheitsvorschriften. Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren hohe Bußgelder und Reputationsverluste. Gleichzeitig gibt die Prüfung Klarheit darüber, ob und in welchem Umfang Maßnahmen erforderlich sind.
Schritt-für-Schritt-Checkliste zur Ermittlung der NIS2-Betroffenheit
Die folgenden Schritte basieren auf §28 BSIG (neu) sowie den Vorgaben des Annex zum NIS2UmsuCG. Sie bieten eine einfache und systematische Methode, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen den Anforderungen der NIS2-Regulierung unterliegt.
Unternehmensgröße und Finanzkennzahlen
Die NIS2-Richtlinie differenziert zwischen zwei Hauptkategorien: wichtige Einrichtungen und besonders wichtige Einrichtungen. Die Schwellenwerte hierfür sind im §28 Abs. 1 BSIG (neu) und im Annex klar festgelegt:
- Wichtige Einrichtungen:
- Mindestens 50 Mitarbeiter.
- Jahresumsatz und Bilanzsumme von jeweils über 10 Millionen Euro.
- Besonders wichtige Einrichtungen:
- Mindestens 250 Mitarbeiter.
- Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und Bilanzsumme über 43 Millionen Euroder Größe gelten die Anforderungen auch für Unternehmen, die in Sektoren tätig sind, die im Anhang I und II der NIS2 definiert werden.
Kritische Sektoren und Tätigkeitsbereiche
Unternehmen in spezifischen Sektoren werden von der NIS2-Regulierung unabhängig von ihrer Größe oder Finanzkennzahlen erfasst. Diese Sektoren umfassen unter anderem:
- Energie, Wasser- und Abwasserversorgung.
- Gesundheitswesen, einschließlich medizinischer Referenzlabore.
- Digitale Infrastruktur, z. B. Anbieter von Rechenzentrumsdiensten oder Cloud-Computing.
- Transport und Verkehr, z. B. Schienen- und Straßenverkehr.
- Post- und Kurierdienste .
Beispiel: Einitarbeitern, das kritische IT-Dienste für Energieversorger bereitstellt, kann als wichtig eingestuft werden.
Lieferkettenrelevanz
Auch Unternehmen, die indirekt an kritischen Dienstleistungen beteiligt sind, können betroffen sein. Entscheidend ist die Frage, ob ihre Produkte oder Dienstleistungen in kritischen Bereichen eingesetzt werden. Hier spielen insbesondere Zulieferer und Dienstleister für kritische Sektoren eine Rolle.
Beispiel: Ein Hersteller von IT-Komponenten, der Router für Krankenhäuser liefert, unterliegt der NIS2-Regulierung.
Registrierungs- und Meldepflichten
Betroffene Unternehmen müssen sich nach §33 BSIG beim BSI registrieren lassen.
Dazu gehört auch die Angabe von Kontaktdaten, unter denen sie 7/24 erreichbar sind.
Unternehmen, die unter die NIS2-Betroffenheit fallen, müssen sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registrieren und klare Meldewege einrichten. Dies ist geregelt in Art. 23 NIS2-Richtlinie und §32 BSIG.
Diese Meldepflichten umfassen:
- Meldung erheblicher Vorfälle innerhalb von 24 Stunden.
- Aktualisierte Bewertungen innerhalb von 72 Stunden.
- Abschlussberichte innerhalb eines Monats .
**Grenzfälle und SonderUnternehmen können sich in einer Grauzone befinden. Beispielsweise:
- Mittelständische Unternehmen (KMU): Ein IT-Dienstleister mit 70 Mitarbeitern und einem Umsatz von 12 Millionen Euro könnte betroffen sein, wenn er kritische Dienste für andere Unternehmen bereitstellt.
- Konzernstrukturen: Wenn ein Teil eines Unternehmens unter die KRITIS-Regelungen fällt, ist nur dieser spezifische Teil betroffen .
- Nicht direkt KRITIS-relevante Unternehmen: Einnbieter, der Tools für kritische Einrichtungen entwickelt, könnte ebenfalls als relevant eingestuft werden.
Praktische Schritte zur Prüfung der NIS2-Betroffenheit
- Analyse der Unternehmensgröße und Finanzkennzahlen: Erfassen Sie Mitarbeiteranzahl, Umsatz und Bilanzsumme.
- Prüfung der Sektorzugehörigkeit: Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zu den im Annex I und II definierten kritischen Sektoren gehört.
- Identifikation kritischer Dienste: Analysieren Sie, ob Ihre Produkte oder Dienstleistungen für kritische Infrastrukturen essenziell sind.
- Überprüfung von Lieferkettenverpflichtungen: Stellen Sie fest, ob Sie als Zulieferer in kritischen Bereichen tätig sind.
- Einrichtung eines Meldesystems: Entwickeln Sie Prozesse, um Sicherheitsvorfälle innerhalb der vorgegebenen Fristen zu melden.
Frühzeitige Klärung ist entscheidend
Die NIS2-Betroffenheit erfordert eine gründliche Analyse, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kriterien erfüllt werden.
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie unter die Regelungen fallen, um rechtzeitig Maßnahmen zur Compliance umzusetzen. Die detaillierten Vorgaben des §28 BSIG und des NIS2UmsuCG bieten einen klaren Rahmen, der durch Checklisten und strukturierte Prozesse ergänzt werden kann.
Die Seite zur Betroffenheitsanalyse gibt weitere Hinweise, u.a. auf Tools die vom BSI oder anderen Playern im Markt bereitgestellt werden.
Unterstützung bei NIS2-Anforderungen – unsere NIS2-Coaching-Angebote zur NIS2-Umsetzung
Sichern Sie sich umfassendes NIS2-Fachwissen und direkt einsetzbare Checklisten, umfangreiche Dokumenten-Templates und Excel-Risikomanagement-Tools, die Ihnen die NIS2-Umsetzung ohne große Berater-Budgets erleichtern.
Nutzen Sie unser NIS2-Coaching-Angebot!
Unsere abgestuften NIS2-Coaching-Pakete unterstützen Sie bei der Do-It-Yourself-NIS2-Umsetzung, egal ob für Endnutzer-Unternehmen oder Berater.
Jetzt das passende Paket auswählen und sofort loslegen!
Über den Autor:
Ralf Becker
Geschäftsführer & Datenschutz- / Informationssicherheitsbeauftragter
Ralf Becker begann seine berufliche Laufbahn bei einer Strategie-Beratung, war in unterschiedlichen leiten-den Positionen im Telekom-Konzern tätig, bevor es ihn 2007 wieder in die Beratung zog. Seit 2009 ist er Geschäftsführer der daschug GmbH. Sowohl als zertifizierter Datenschutzbeauftrag-ter wie auch als externer Informationssicherheitsbeauftragter ist er seit mehr als 15 Jahren im Bereich IT-Compliance aktiv. Von ihm und seinem Team werden eine Reihe deutscher mittel-ständischer Unternehmen „hands-on“ betreut. Er verfügt über mehr als 10jährige Erfahrung mit ISO27001-Zertifizierung auch in kleinen Organisationen und dem Aufbau bzw. der Pflege von pragmatischen, tool-gestützten Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) für KMUs.