
Auf einen Blick
NIS2: Sind Sie vorbereitet?
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und erfahren Sie, welche Maßnahmen nötig sind. Wir machen die Umsetzung für Sie einfach und praxisnah!
NIS2 in der Praxis – Teil 13: Umwelt- & physische Sicherheit – wenn Gebäude, Strom & Zutritt mitspielen müssen
Einordnung: NIS2 endet nicht an der Tür zum Serverraum
Mit Firewalls, EDR, Backup und Schulungen sind viele NIS2-Projekte schon gut beschäftigt.
Aber: All diese Maßnahmen helfen wenig, wenn
- der Serverraum vollläuft,
- die Klimaanlage ausfällt,
- der Strom weg ist,
- oder jemand „einfach so“ in sensible Bereiche hineinspazieren kann.
Genau deshalb gibt es im Annex der NIS2-Umsetzungsverordnung (NIS2UmsVO) das Kapitel:
13. Sicherheit des Umfelds und physische Sicherheit
mit den Unterpunkten:
- 13.1 Unterstützende Versorgungsleistungen
- 13.2 Schutz vor physischen Bedrohungen und Bedrohungen des Umfelds
- 13.3 Perimeter und physische Zutrittskontrolle
Auf nis2-umsetzung.com sind diese Anforderungen bereits mit Originaltext, vereinfachter Erklärung und Auditfragen aufbereitet:
👉
13. Sicherheit des Umfelds und physische Sicherheit
Der Annex gilt dabei als „Goldstandard“ für Cybersicherheit, da er Art. 21 NIS2 und §30 BSIG in konkrete, prüfbare Maßnahmen übersetzt.
1. Unterstützende Versorgungsleistungen – ohne Strom & Klima keine IT (13.1)
Unter 13.1 fordert die NIS2UmsVO Maßnahmen, um Verluste, Schäden oder Unterbrechungen durch Ausfälle unterstützender Versorgungsleistungen zu verhindern, insbesondere:
- Stromversorgung
- Temperatur- und Feuchtigkeitsregelung
- Internet- und Netzanbindung
- USV, Notstrom, Brandmelde- und Alarmsysteme
Praktisch bedeutet das:
- Analyse kritischer Versorgungsabhängigkeiten
- Redundanzen (USV, Generator, zweite Internetleitung)
- Monitoring von Strom, Klima und Netzverfügbarkeit
- Verträge mit Dienstleistern inkl. SLA und Eskalationswegen
- regelmäßige Tests (Notstrom, Failover, Klima)
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Detailseite 13.1 – Unterstützende Versorgungsleistungen
2. Schutz vor physischen Bedrohungen & Bedrohungen des Umfelds (13.2)
Kapitel 13.2 erweitert den Fokus auf physische und umweltbedingte Risiken, darunter:
- Naturereignisse (Hochwasser, Sturm, Hitze, Feuer)
- vorsätzliche Handlungen (Einbruch, Sabotage, Vandalismus)
- unbeabsichtigte Ereignisse (Wasserschäden, Fehlbedienung)
Typische Maßnahmen sind:
- geeignete Standort- und Baukonzepte
- Brand- und Einbruchmeldeanlagen
- Lösch- und Wasserdetektionssysteme
- klare Melde- und Reaktionsprozesse
- regelmäßige Übungen und Tests
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Detailseite 13.2 – Schutz vor physischen Bedrohungen
3. Perimeter & physische Zutrittskontrolle – „nicht jeder überall“ (13.3)
Unter 13.3 wird die physische Zugriffskontrolle konkret geregelt:
- Definition von Sicherheitsperimetern
- Schutz sensibler Bereiche durch Zutrittskontrollen
- Überwachung und regelmäßige Überprüfung
- geregeltes Besuchermanagement
Praxisbausteine:
- Sicherheitszonen (öffentlich, intern, sensibel, hochkritisch)
- elektronische Zutrittskontrollen (Karten, Badges)
- Begleitpflicht für Besucher
- Video- und Alarmtechnik unter Beachtung des Datenschutzes
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Detailseite 13.3 – Perimeter und physische Zutrittskontrolle
4. Verzahnung mit anderen NIS2-Bausteinen
Kapitel 13 ist eng verzahnt mit:
- Business Continuity (Kapitel 4)
- Risikomanagement (Kapitel 2)
- Asset Management (Kapitel 12)
- Zugriffskontrolle (Kapitel 11)
- Sicherheit des Personals (Kapitel 10)
Physische Sicherheit ist damit ein integraler Bestandteil der Gesamt-Resilienz.
5. Praxisfahrplan: In 5 Schritten zu physischer Sicherheit nach NIS2
- Kritische Standorte & Versorgungen identifizieren
- Redundanzen und Versorgungsrisiken bewerten
- Physische & Umweltbedrohungen in die Risikobewertung integrieren
- Perimeter & Zutrittskonzepte definieren und testen
- Dokumentation & Nachweise pflegen
6. Weiterführende Inhalte
Abschlussfrage
Wenn morgen ein Brand, Wasserschaden oder Einbruch Ihre NIS2-relevanten Systeme trifft – können Sie nachweisen, dass Ihre physische und Umweltsicherheit nach Annex 13 geplant, umgesetzt, getestet und dokumentiert ist?
Über den Autor:

Ralf Becker
Geschäftsführer & Datenschutz- / Informationssicherheitsbeauftragter
Ralf Becker begann seine berufliche Laufbahn bei einer Strategie-Beratung, war in unterschiedlichen leiten-den Positionen im Telekom-Konzern tätig, bevor es ihn 2007 wieder in die Beratung zog. Seit 2009 ist er Geschäftsführer der daschug GmbH. Sowohl als zertifizierter Datenschutzbeauftrag-ter wie auch als externer Informationssicherheitsbeauftragter ist er seit mehr als 15 Jahren im Bereich IT-Compliance aktiv. Von ihm und seinem Team werden eine Reihe deutscher mittel-ständischer Unternehmen „hands-on“ betreut. Er verfügt über mehr als 10jährige Erfahrung mit ISO27001-Zertifizierung auch in kleinen Organisationen und dem Aufbau bzw. der Pflege von pragmatischen, tool-gestützten Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) für KMUs.

