Beitrag: NIS2 in der Praxis – Teil 2: Risikomanagementrichtlinie

Auf einen Blick

Beitrag teilen

NIS2: Sind Sie vorbereitet?

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und erfahren Sie, welche Maßnahmen nötig sind. Wir machen die Umsetzung für Sie einfach und praxisnah!

NIS2 in der Praxis – Teil 2: Risikomanagementrichtlinie

Die NIS2 Risikomanagementrichtlinie ist nach der Security-Policy der zweite zentrale Baustein eines wirksamen Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS). Unter NIS2, dem NIS2-Umsetzungsgesetz und dem BSIG-neu ist klar: Cybersicherheit ist immer risikobasiert. Maßnahmen müssen sich an den Risiken für Ihre NIS2-relevanten Dienste orientieren – nicht an Bauchgefühl oder Einzelfallentscheidungen.Der ENISA-Leitfaden zur technischen Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen liefert dazu wertvolle Konkretisierungen: Er beschreibt, wie Organisationen ihr Risikomanagement strukturieren sollten, welche Nachweise erforderlich sind und wie sich das Ganze mit Standards wie ISO 27001, NIST und BSI verbinden lässt. Genau daran orientiert sich dieser Beitrag zur NIS2 Risikomanagementrichtlinie.In diesem Teil unserer Reihe „NIS2 in der Praxis“ erfahren Sie:

  • welche Rolle eine NIS2 Risikomanagementrichtlinie in Ihrem Sicherheitsrahmen spielt,
  • wie Sie Risikobereitschaft, Risikotoleranz und Risikoakzeptanz definieren,
  • wie Sie Anforderungen aus NIS2, BSIG-neu und ENISA zusammenführen,
  • und wie Sie von Excel-Listen zu einem belastbaren, prüfbaren Risikomanagement kommen.

1. Warum Sie eine NIS2 Risikomanagementrichtlinie brauchen

Viele Unternehmen besitzen bereits eine Risikomatrix oder eine Liste mit Top-Risiken. Für NIS2 reicht das jedoch nicht mehr aus. Eine NIS2 Risikomanagementrichtlinie schafft ein strukturiertes, prüfbares Rahmenwerk. Sie ist verbindlich und definiert, wie Risiken im Unternehmen systematisch bewertet und behandelt werden.

  • § 30 BSIG-neu fordert ein systematisches Risikomanagement.
  • NIS2 verpflichtet zu dokumentierten „Konzepten zur Risikoanalyse“.
  • ENISA verlangt definierte Prozesse, Rollen, Kriterien und Nachweise.

Die NIS2 Risikomanagementrichtlinie beantwortet grundlegende Fragen:

  • Wie identifizieren wir Risiken?
  • Nach welchen Kriterien bewerten wir sie?
  • Wer entscheidet über Maßnahmen und Risikoakzeptanz?
  • Wie oft wird das Risikomanagement überprüft?

Damit dient sie als praxisnaher Leitfaden – für Geschäftsleitung, IT/OT und operative Fachbereiche.

2. Was NIS2, BSIG-neu und ENISA zur NIS2 Risikomanagementrichtlinie sagen

In Art. 21 der NIS2-Richtlinie und im BSIG-neu wird Risikomanagement klar als Pflicht definiert: Unternehmen müssen „geeignete, wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen“ treffen, die auf einem Risikomanagement nach Stand der Technik beruhen.

Der ENISA-Leitfaden konkretisiert diese NIS2 Risikomanagementrichtlinie in mehrere Bausteine:

  • Risikomanagement-Rahmen: Ziele, Rollen, Prozesse
  • Risikobewertungsmethodik: Kriterien, Skalen, Priorisierung
  • Risikobehandlung: Maßnahmenoptionen & Entscheidungswege
  • Kontinuierliche Verbesserung: Reviews, Audits, Lessons Learned
  • Nachweise: Risikoregister, Berichte, Protokolle

Eine wirksame NIS2 Risikomanagementrichtlinie übersetzt diese Anforderungen auf die eigene Organisation, abhängig von:

  • Unternehmensgröße,
  • NIS2-relevanten Diensten,
  • bestehenden Standards (ISO 27001, BSI, eigenes ISMS).

3. Die drei großen R im NIS2-Risikomanagement

Eine NIS2 Risikomanagementrichtlinie muss drei zentrale Begrifflichkeiten präzise definieren:

3.1 Risikobereitschaft (Risk Appetite)

  • Definiert, wie viel Risiko Ihre Organisation grundsätzlich akzeptieren will.
  • Wird ausschließlich von der Geschäftsleitung festgelegt.
  • Kann je Bereich differenziert werden (z. B. IT, OT, Lieferkette).

Beispiel: „Wir akzeptieren für interne Büro-IT ein höheres Restrisiko als für Systeme, die NIS2-relevante Dienste unterstützen.“

3.2 Risikotoleranz (Risk Tolerance)

  • Operationalisierung der Risikobereitschaft in konkreten Grenzwerten.
  • Definiert, ab wann Maßnahmen verpflichtend sind.
  • Wird in der Risikomatrix sichtbar.

Beispiel: „Risiken ≥ 16 müssen innerhalb von 6 Monaten reduziert oder von der Geschäftsleitung akzeptiert werden.“

3.3 Risikoakzeptanz (Risk Acceptance)

  • Betrifft konkrete Risiken im Risikoregister.
  • Erfordert dokumentierte Entscheidung und Begründung.
  • Muss geregelt sein – wer darf was akzeptieren?

Eine NIS2 Risikmanagementrichtlinie sollte alle drei Ebenen sauber trennen und verbindlich regeln.

4. Aufbau einer NIS2-konformen Risikomanagementrichtlinie

Die folgende Struktur hat sich für eine NIS2 Risikomanagementrichtlinie als Best Practice etabliert:

4.1 Zweck und Geltungsbereich

  • Bezug zu NIS2, BSIG-neu, ISO, BSI.
  • Beschreibung der erfassten Organisationseinheiten, Systeme und NIS2-Dienste.

4.2 Begriffe und Grundprinzipien

  • Definitionen von Risiko, Risikobereitschaft, Risikotoleranz, Risikoakzeptanz.
  • Grundsätze: risikobasiert, verhältnismäßig, dokumentiert, nachvollziehbar.
  • Optional: Bezug zum ENISA-Leitfaden.

4.3 Risikomanagementprozess

  • Identifikation: Workshops, Interviews, Kataloge, Lessons Learned
  • Analyse & Bewertung: Methode, Skalen, Unsicherheiten
  • Behandlung: vermeiden, reduzieren, übertragen, akzeptieren
  • Überwachung: Reviews, Audits, Ereignisse

4.4 Rollen & Verantwortlichkeiten

  • Risikoeigner
  • Risikomanagement-Funktion
  • Informationssicherheit (CISO/ISB)
  • Geschäftsleitung

4.5 Risikomodell & Schwellenwerte

  • Bewertungsskalen 1–5
  • Risikoklassen: niedrig, mittel, hoch, kritisch
  • Schwellenwerte für verpflichtende Maßnahmen

4.6 Dokumentation & Nachweise

  • Risikoregister
  • Berichte an die Geschäftsleitung
  • Nachweisdokumente für Aufsichtsbehörden

4.7 Kontinuierliche Verbesserung

  • regelmäßige Reviews
  • Einbindung von Vorfällen & Beinaheereignissen
  • Audits & externe Prüfungen

5. Verbindung zu Standards wie ISO 27001 und BSI

Die NIS2 Risikomanagementrichtlinie lässt sich hervorragend in bestehende Standards integrieren:

  • ISO 27001 / 27005
  • BSI-Standard 200-3
  • NIST CSF

Nutzen Sie bestehende Prozesse weiter – passen Sie sie lediglich an NIS2 und BSIG-neu an.

6. Häufige Stolperfallen im NIS2-Risikomanagement

  • Nur IT-Risiken berücksichtigt: NIS2 umfasst auch Prozesse, Lieferketten und physische Sicherheit.
  • Fehlende Einbindung der Geschäftsleitung: zentrale Entscheidungen gehören ins Management.
  • Einmalige Risikoanalyse: NIS2 verlangt einen kontinuierlichen Prozess.
  • Keine Maßnahmenverknüpfung: ein Risikoregister ohne Maßnahmen ist wertlos.

7. Wie es weitergeht – Teil 3 der Serie

Mit der Security-Policy (Teil 1) und der NIS2 Risikomanagementrichtlinie (Teil 2) schaffen Sie die Basis für Ihren NIS2-Umsetzungsfahrplan.

Im nächsten Beitrag geht es weiter mit:

Teil 3: Incident Management – klare Prozesse statt Improvisation unter NIS2

Haben Sie Risikobereitschaft, Risikotoleranz und Risikoakzeptanz bereits dokumentiert – oder arbeiten Sie noch mit einer „gewachsenen“ Excel-Sammlung?

Über den Autor:

Bild von Ralf Becker

Ralf Becker

Geschäftsführer & Datenschutz- / Informationssicherheitsbeauftragter

Ralf Becker begann seine berufliche Laufbahn bei einer Strategie-Beratung, war in unterschiedlichen leiten-den Positionen im Telekom-Konzern tätig, bevor es ihn 2007 wieder in die Beratung zog. Seit 2009 ist er Geschäftsführer der daschug GmbH. Sowohl als zertifizierter Datenschutzbeauftrag-ter wie auch als externer Informationssicherheitsbeauftragter ist er seit mehr als 15 Jahren im Bereich IT-Compliance aktiv. Von ihm und seinem Team werden eine Reihe deutscher mittel-ständischer Unternehmen „hands-on“ betreut. Er verfügt über mehr als 10jährige Erfahrung mit ISO27001-Zertifizierung auch in kleinen Organisationen und dem Aufbau bzw. der Pflege von pragmatischen, tool-gestützten Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) für KMUs.