Beitrag: NIS2 in der Praxis – Teil 8: Cyberhygiene & Schulungen – Der Mensch als letzte Firewall

NIS2 in der Praxis – Teil 8: Cyberhygiene & Schulungen – Der Mensch als letzte Firewall

Mit Firewalls, EDR, Backup-Konzept und Notfallplan lässt sich viel erreichen –
aber ohne die Menschen im Unternehmen bleibt jede NIS2-Umsetzung ein Risiko.Die NIS2-Richtlinie macht sehr klar:
Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen braucht es grundlegende Verfahren der
Cyberhygiene und Schulungen im Bereich Cybersicherheit
für Mitarbeitende und für die Geschäftsleitung.In Teil 8 unserer Reihe „NIS2 in der Praxis“ geht es deshalb um den Faktor Mensch:

  • Was versteht NIS2 unter Cyberhygiene?
  • Welche Schulungen sind für wen Pflicht?
  • Wie sieht ein NIS2-konformes Awareness-Programm aus?
  • Und wie können Sie das Ganze auditfest dokumentieren?

1. Warum Cyberhygiene unter NIS2 so wichtig ist

NIS2 dreht an zwei zentralen Schrauben:

  • Verantwortung der Geschäftsleitung – Informationssicherheit ist Chefsache.
  • Risikobasierter Ansatz – technische, organisatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen müssen zusammenpassen.

Fast alle erfolgreichen Angriffe nutzen menschliche Schwachstellen:

  • Phishing-E-Mails und gefälschte Login-Seiten
  • Social Engineering am Telefon oder über Messenger
  • ungesicherte Geräte, USB-Sticks, private Cloud-Dienste
  • „Nur schnell“ ein Dokument per WhatsApp oder privatem Mail-Account

Genau hier setzt der Begriff Cyberhygiene an:
Es geht um tägliche Routinen und Verhaltensmuster, die Fehler verhindern –
vergleichbar mit Hygieneregeln im Gesundheitswesen.

NIS2 verlangt nicht „irgendwelche Schulungen“, sondern
risikoorientierte, regelmäßige und nachweisbare Maßnahmen.

2. Was bedeutet Cyberhygiene konkret im Unternehmensalltag?

Cyberhygiene ist mehr als „keine Post-its mit Passwörtern am Monitor“.

Technische Basis & Verhalten

  • Verschlüsselte, aktualisierte Geräte mit Bildschirmsperre
  • Starke Passwörter und Mehr-Faktor-Authentifizierung (MFA)
  • Keine ungeprüfte Nutzung privater Cloud-Dienste („Shadow IT“)
  • Regelungen für externe Speichermedien
  • Sicheres Arbeiten im Homeoffice und in öffentlichen WLANs

Sicheres Arbeiten mit E-Mails & Web

  • Erkennen typischer Phishing-Merkmale
  • Keine Eingabe von Zugangsdaten nach ungeprüften Klicks
  • Sensibler Umgang mit Anhängen (Office, ZIP, Links)

Meldekultur & Reaktionsfähigkeit

  • Klare Meldewege bei Verdachtsfällen
  • Besser einmal zu viel melden als einmal zu wenig
  • Fehlerkultur statt Schuldzuweisungen

Diese Punkte sind konkrete NIS2-Maßnahmen, wenn sie:

  • in Richtlinien geregelt,
  • in Schulungen vermittelt und
  • im Alltag gelebt werden.

3. Schulungspflichten: Nicht nur Mitarbeitende, auch die Geschäftsleitung

NIS2 unterscheidet nicht strikt zwischen IT und „Rest“ – im Gegenteil:

  • Mitarbeitende müssen sicher arbeiten und Vorfälle melden können.
  • Admins brauchen vertiefte technische Inhalte.
  • Geschäftsleitungen müssen Pflichten, Haftung und Steuerung verstehen.

Ein einziges Standard-E-Learning reicht daher nicht aus.
Gefordert sind rollenbasierte Schulungskonzepte.

4. So bauen Sie ein NIS2-konformes Awareness-Programm auf

Ein Awareness-Programm folgt demselben Prinzip wie ein ISMS:

  • Ziele definieren
  • Zielgruppen festlegen
  • Inhalte & Formate planen
  • Durchführung & Dokumentation
  • Wirksamkeit prüfen

4.1 Zielgruppen & Ziele

  • Alle Mitarbeitenden
  • Führungskräfte
  • IT-/OT-Teams
  • Geschäftsleitung

4.2 Inhalte aus der Risikobewertung ableiten

Awareness muss risikobasiert sein – orientiert an Ihrer NIS2-Risikobewertung,
typischen Bedrohungen und bestehenden Maßnahmen.

4.3 Formate & Frequenz

  • E-Learning für Grundlagen
  • Webinare & Workshops für Schlüsselrollen
  • Micro-Learnings
  • Phishing-Simulationen

4.4 Dokumentation & Nachweise

  • Schulungskonzepte & -pläne
  • Teilnehmerlisten & Zertifikate
  • Testergebnisse & Auswertungen

4.5 Wirksamkeit messen

  • Schulungsquote pro Zielgruppe
  • Bestehensquoten
  • Phishing-Klick- vs. Melderaten

5. Unsere NIS2-Schulungsbausteine

5.1 Cybersicherheitsschulung nach NIS2


Cybersicherheitsschulung nach NIS2

5.2 NIS2-Schulung für Geschäftsführer:innen


NIS2-Schulung für Geschäftsführer:innen

6. Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • One-Size-Fits-All-Schulungen
  • Einmal im Jahr und abgehakt
  • Kein Bezug zu internen Prozessen
  • Keine Nachweise
  • Geschäftsleitung außen vor

7. Fazit & nächste Schritte

Cyberhygiene & Schulungen sind unter NIS2 kein „Soft-Thema“.
Sie sind Pflicht, Resilienzfaktor und zentraler Nachweisbaustein.

Frage an Sie:

Können Sie heute gegenüber Prüfern belegen, dass Cyberhygiene und Schulungen
NIS2-konform geplant, umgesetzt und geprüft werden?

Über den Autor:

Bild von Ralf Becker

Ralf Becker

Geschäftsführer & Datenschutz- / Informationssicherheitsbeauftragter

Ralf Becker begann seine berufliche Laufbahn bei einer Strategie-Beratung, war in unterschiedlichen leiten-den Positionen im Telekom-Konzern tätig, bevor es ihn 2007 wieder in die Beratung zog. Seit 2009 ist er Geschäftsführer der daschug GmbH. Sowohl als zertifizierter Datenschutzbeauftrag-ter wie auch als externer Informationssicherheitsbeauftragter ist er seit mehr als 15 Jahren im Bereich IT-Compliance aktiv. Von ihm und seinem Team werden eine Reihe deutscher mittel-ständischer Unternehmen „hands-on“ betreut. Er verfügt über mehr als 10jährige Erfahrung mit ISO27001-Zertifizierung auch in kleinen Organisationen und dem Aufbau bzw. der Pflege von pragmatischen, tool-gestützten Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) für KMUs.