Beitrag: NIS2-Umsetzungsgesetz: Jetzt wird es ernst für Unternehmen in Deutschland

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NIS2: Sind Sie vorbereitet?

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, und erfahren Sie, welche Maßnahmen nötig sind. Wir machen die Umsetzung für Sie einfach und praxisnah!

NIS2-Umsetzungsgesetz: Jetzt wird es ernst für Unternehmen in Deutschland

NIS2-Umsetzungsgesetz: Jetzt wird es ernst für Unternehmen in Deutschland

Die politische Hängepartie ist beendet: Mit dem am 6.12.2025 in Kraft getretenen NIS2-Umsetzungsgesetz steht fest, wie die europäische NIS2-Richtlinie in deutsches Recht überführt wird.

Kernstück des Gesetzes ist die weitgehende Neufassung des BSI-Gesetzes (BSIG-neu), in dem die zentralen NIS2-Pflichten für Unternehmen verankert werden.

Auf nis2-umsetzung.com haben wir das NIS2-Umsetzungsgesetz und das neue BSI-Gesetz bereits detailliert aufbereitet:

Damit haben Sie die Rechtsgrundlagen der NIS2-Umsetzung in Deutschland an einer Stelle im Blick.

1. NIS2-Umsetzungsgesetz und BSIG-neu: Was ändert sich?

Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) wird die NIS2-Richtlinie in deutsches Recht übertragen. Eine EU-Richtlinie ist (im Gegensatz zu einer EU-Verordnung) nicht unmittelbar anwendbares Recht – sie muss in nationales Recht umgesetzt werden.
Genau das leistet das NIS2UmsuCG.

Die wichtigsten Punkte:

  • Das NIS2UmsuCG ändert eine Vielzahl von Gesetzen, vor allem aber das BSI-Gesetz (BSIG).

  • Im BSIG-neu werden u. a. geregelt:

    • der Anwendungsbereich – wer als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtung“ gilt (§28 BSIG)

      • hier wird geregelt, ob Sie als NIS2-relevante Stelle gelten oder nicht und welcher „Klasse“ Sie angehören
      • kann auch einfach über den Betroffenheits-Checker beim BSI gemacht werden
    • die Pflichten zum Risikomanagement und zu technischen/organisatorischen Maßnahmen (§30 BSIG)

    • Meldeplicht (§32 BSIG)

    • Registrierungspflichten33 BSIG)

      • Unternehmen sind verpflichtet, ihre Betroffenheit regelmäßig zu prüfen.
      • Sind sie von NIS2 betroffen, müssen sie sich bei der zuständigen Aufsicht – dem BSI – registrieren.
      • Die zu machenden Angaben ergeben sich aus §33 BSIG):
        eine 7/24 erreichbare Kontaktstelle ist demnach nur für Kritis-Unternehmen vorgesehen,
        nicht aber für wichtige / besonders wichtige Einrichtungen
      • Dafür muss zunächst ein „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) angelegt werden,
        sodann ein individueller Zugang mit Elster-Zertifikat für jeden Nutzer.
        (Ja, das hätte man vielleicht weniger technisch verschnörkelt machen können!)
    • besondere Pflichten der Geschäftsleitung (§38 BSIG)

      • persönliche Haftung der Geschäftsleitung – auch gegenüber Gesellschaftern und geschädigten Dritten
      • persönliche Umsetzungspflicht – mindestens aktive Kontrolle des Umsetzungsprojektes
      • Schulungspflicht auch der Geschäftsleitung, nicht nur der Mitarbeiter

Für die NIS2-Umsetzung im Mittelstand heißt das:

  • es jetzt konkrete Paragrafen im BSIG-neu, diese sind verabschiedet und seit 6.12.2025 rechtswirksam
  • Ein Projekt aufsetzen, wenn das noch nicht geschehen ist – wir bieten Support dabei!
  • Eine GAP-Analyse durchführen! – Erstellung eines priorisierten Umsetzungsfahrplans!

2. Keine weitere Übergangsfrist – warum?

Kurze Version: Die Übergangsfrist war bereits von 2022 bis 2024 :

  • Die eigentliche Übergangsphase war 2022–2024 – seit Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie bis zur geplanten Frist der nationalen Umsetzung.
    Deutschland hat die Umsetzungsfrist der NIS2-Richtlinie (bis 17.10.2024) verpasst, das Gesetzgebungsverfahren musste nach dem Bruch der Ampel-Koalitionneu gestartet werden.

  • In der Richtlinie stand drin, was (mindestens) im nationalen Umsetzungsgesetz stehen sollte, denn bei der Umsetzung darf nicht Untererfüllt werden. Unklar war nur, ob Deutschland wieder „Goldplating“ betreibt, die EU-Standards übererfüllt und sich noch strengere Standards gibt.
    Die Aussage „Wir wissen ja noch nicht was drinsteht!“ war eine Schutzbehauptung.
  • Nach Beschluss des Umsetzungsgesetzes ist also „keine weitere Übergangsfrist mehr vorgesehen“ – diese Zeit ist bereits abgelaufen.
    Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 5.12.2025 gelten die Pflichten aus BSIG-neu grundsätzlich unmittelbar ab 6.12.2025.

Gleichzeitig gehen viele Analysen davon aus, dass Nachweispflichten (z. B. regelmäßige Audits) erst mit zeitlichem Abstand greifen – teilweise ist von mehreren Jahren die Rede. Auch ist es unwahrscheinlich, dass Aufsichtsbehörden Unternehmen danach fragen. – Abschlussprüfer und Versicherungen sowie Kunden aber vermutlich schon.

Für die Praxis heißt das:  NIS2-Compliance lässt sich nicht „auf den letzten Drücker“ oder „wenn jemand danach fragt“ herstellen.

3. NIS2-Betroffenheit prüfen: Gilt BSIG-neu für Ihr Unternehmen?

Eine der wichtigsten Fragen lautet: „Fallen wir überhaupt unter NIS2 und das neue BSIG?“

Die Antwort hängt im Wesentlichen von Sektor und Unternehmensgröße ab.
Die Kriterien finden sich in der NIS2-Richtlinie und in §28 BSIG-neu.

👉 NIS2-Betroffenheitsanalyse: Checkliste zur Ermittlung, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Regulierung fällt

Dort finden Sie eine verständliche Erklärung der Kriterien aus §28 BSIG sowie eine praxisnahe Checkliste, um Ihre NIS2-Betroffenheit zu prüfen.

4. NIS2-Anforderungen und Pflichten der Geschäftsleitung

Sind Sie betroffen, stellt sich die nächste Frage:
Welche Pflichten ergeben sich konkret aus NIS2, BSIG-neu und NIS2UmsuCG?

Auf unserer Seite NIS2-Anforderungen aus NIS2-Richtlinie, BSIG & NIS2UmsuCG haben wir die Anforderungen systematisch aufbereitet – von Governance und Risikomanagement bis hin zu Incident-Handling, Business Continuity, Lieferketten und Schulungen.

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Rolle der Geschäftsleitung:

  • Geschäftsleitungen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen haben eine Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht (§38 BSIG-neu).

  • Informationssicherheit und NIS2-Compliance werden damit zu einem zentralen Baustein der Unternehmensführung – nicht nur eine technische Aufgabe der IT.

  • Verstöße können zu persönlichen Haftungsrisiken für Mitglieder der Geschäftsleitung führen (Stichwort Managerhaftung unter NIS2).

Wenn Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, welche konkreten Maßnahmen NIS2 verlangt, ist die Seite zu den NIS2-Anforderungen Ihr zentraler Einstiegspunkt.

5. Warum Sie mit der NIS2-Umsetzung nicht warten sollten

Unser Fazit:

  • Die Inhalte von BSIG-neu stehen fest und sind seit 5.12.2025 anwendbar.

  • Es ist nicht realistisch, eine vollständige NIS2-Umsetzung „über Nacht“ nachzuziehen.

  • Wer zu spät beginnt, riskiert Bußgelder (ok, eher unwahrscheinlich),
    aber ggf. Kunden-Verlust und vor allem erhöhte persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung,
    insbesondere bei Cyber-Vorfällen.

Deshalb empfehlen wir:

  1. NIS2-Betroffenheit klären → mit unserer NIS2-Betroffenheitsanalyse.

  2. NIS2-Anforderungen verstehen
    → überblicksartig auf nis2-anforderungen, vertieft anhand von BSIG-neu und NIS2UmsVO.

  3. GAP-Analyse und risikobasierte Roadmap erstellen
    GAP-Analyse erstellen und ToDo’s priorisieren
    → von Quick Wins (z. B. Policies, erste Prozesse) bis zu mittelfristigen Projekten (z. B. ISMS, Lieferketten-Risiken, SOC).

  4. NIS2-Umsetzung im Mittelstand pragmatisch planen
    → mit praxisnaher Unterstützung aus unserem NIS2-Beratungspaket.

6. NIS2-Umsetzung im Mittelstand: Unterstützung durch Coaching & Beratung

Gerade für KMU und mittelständische Unternehmen ist es wichtig, die NIS2-Umsetzung mit überschaubarem Budget und pragmatischem Aufwand zu realisieren. Genau darauf zielt unser Angebot:

👉 Effiziente NIS2-Umsetzung: Lösungen für den Mittelstand

Dort erhalten Sie:

  • NIS2-Coaching mit Checklisten, Umsetzungsfahrplan und Vorlagen,

  • einen NIS2-Umsetzungsfahrplan speziell für Mittelständler,

  • Unterstützung bei GAP-Analyse, Risikomanagement, Meldeprozessen und Governance,

  • Schulungskonzepte, um Management und Mitarbeitende fit für NIS2 zu machen.

Ziel ist immer: NIS2-Compliance, die im Alltag funktioniert – nicht nur auf dem Papier.
Mittelstands-orientiert, professionell, pragmatisch, hands-on.

7. Start unserer Reihe „NIS2 in der Praxis“ im Blog

Mit diesem Beitrag starten wir auf nis2-umsetzung.com/blog unsere Reihe „NIS2 in der Praxis“.

In den kommenden Wochen erwarten Sie dort u. a.:

Jeder LinkedIn-Post der Reihe verweist auf einen ausführlicheren Blogbeitrag, in dem wir konkrete Umsetzungsschritte, Beispiele und Formulierungshilfen bereitstellen.

8. Ihr nächster Schritt

Zum Schluss die Frage, die Sie sich im Management stellen sollten:

Wo stehen wir aktuell bei der NIS2-Umsetzung – noch in der Bestandsaufnahme, mitten im Projekt oder schon beim Feinschliff?

So wird aus dem NIS2-Umsetzungsgesetz kein abstraktes Risiko, sondern ein konkretes Projekt, mit dem Sie die Cybersicherheit und Resilienz Ihres Unternehmens nachhaltig stärken.

Über den Autor:

Bild von Ralf Becker

Ralf Becker

Geschäftsführer & Datenschutz- / Informationssicherheitsbeauftragter

Ralf Becker begann seine berufliche Laufbahn bei einer Strategie-Beratung, war in unterschiedlichen leiten-den Positionen im Telekom-Konzern tätig, bevor es ihn 2007 wieder in die Beratung zog. Seit 2009 ist er Geschäftsführer der daschug GmbH. Sowohl als zertifizierter Datenschutzbeauftrag-ter wie auch als externer Informationssicherheitsbeauftragter ist er seit mehr als 15 Jahren im Bereich IT-Compliance aktiv. Von ihm und seinem Team werden eine Reihe deutscher mittel-ständischer Unternehmen „hands-on“ betreut. Er verfügt über mehr als 10jährige Erfahrung mit ISO27001-Zertifizierung auch in kleinen Organisationen und dem Aufbau bzw. der Pflege von pragmatischen, tool-gestützten Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) für KMUs.