NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

Artikel 1 – Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informations- technik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz – BSIG)

Im Rahmen der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung hat die Bundesregierung das BSI-Gesetz als Artikel 1 des umfassenden Gesetzesentwurfs integriert. Das BSI-Gesetz, das die zentrale Rolle des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert, bildet somit die Grundlage für die inhaltliche Ausrichtung und gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Cybersicherheit.

Dieses Gesetz ist nun vollständig und detailliert auf einer eigenen Seite dargestellt, um eine klare und übersichtliche Darstellung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Alle Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des BSI sind hier strukturiert aufbereitet und jederzeit zugänglich. Damit steht das BSI-Gesetz als eigenständiger und wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzeswerks im Fokus und unterstützt die Zielsetzung, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in Deutschland und der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten.

Die Integration des BSI-Gesetzes als eigenständiger Artikel unterstreicht die Bedeutung der Cybersicherheit für die Bundesverwaltung und die kritischen Infrastrukturen, die in Deutschland betrieben werden. Sie stellt sicher, dass die entsprechenden Regelungen nicht nur gesetzlich verankert, sondern auch für alle beteiligten Akteure klar und verständlich dargelegt sind.

Stand: 22.07.2024

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