NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Artikel 27 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
2. In Nummer 2 wird die Angabe „§ 2 Absatz 13 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 2 Nummer 23 des BSI-Gesetzes“ und die Angabe „Kritischen Infrastrukturen“ durch die Angabe „kritischen Anlagen“ ersetzt.
Stand: 25.07.2025
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