NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das BSI-Gesetz vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821) außer Kraft. (2) Die Artikel 30, 31 und 32 treten an dem Tag in Kraft, an dem die Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 3 des Dachgesetzes zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) in Kraft tritt, aber nicht vor dem Inkrafttretenstermin nach Absatz 1. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.

Stand: 22.07.2024

Holen Sie sich den NIS2-Umsetzungs-Fahrplan und unseren Newsletter!