NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Artikel 8 – Änderung der BSI-Zertifizierungs- und Anerkennungsverordnung
- Die Eingangsformel wird wie folgt gefasst:
„Auf Grund des § 56 Absatz 1 des BSI-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom [einfügen: Datum und Fundstelle dieses Gesetzes) verordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat nach Anhörung der betroffenen Wirtschaftsverbände im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:“.
- In § 1 wird die Angabe „§ 9 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 52 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
- In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 4 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 52 Absatz 4 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
- In § 15 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 5 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 52 Absatz 6 des BSI-Gesetzes“ und die Angabe „§ 9 Absatz 4 Nummer 2 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 52 Absatz 4 Nummer 2 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
- § 21 wird wie folgt geändert:
- In Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 6 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 52 Absatz 7 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
- In Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 9 Absatz 6 Nummer 2 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 52 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
- In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 9 Absatz 6 Satz 2 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 52 Absatz 7 Satz 2 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
Stand: 22.07.2024
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