NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz

Artikel 9 – Änderung der BSI IT-Sicherheitskennzeichenverordnung

Die BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung vom 24. November 2021 (BGBl. I S. 4978), wird wie folgt geändert:

  1. Die Eingangsformel wird wie folgt gefasst:

    „Auf Grund des § 56 Absatz 2 des BSI-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom … [einfügen: Datum und Fundstelle dieses Gesetzes] verordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:“.

  2. In § 2 Nummer 4 wird die Angabe „§ 9c Absatz 3 Satz 1 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 55 Absatz 3 Satz 1 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
  3. In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 9c Absatz 2 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 55 Absatz 2 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
  4. In § 5 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 4 wird die Angabe „§ 9c Absatz 5 BSIG“ durch die Angabe „§ 55 Absatz 5 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
    2. In Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§§ 7 oder 7a des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 13 oder 14 des BSI-Gesetzes“ und die Angabe „§ 9c Absatz 8 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 55 Absatz 8 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
  5. In § 6 Absatz 1 wird die Angabe „§ 9 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 52 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
  6. In § 7 Absatz 3 und § 9 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 9c des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 55 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
  7. § 13 wird wie folgt geändert:
    1. In Satz 1 wird die Angabe „§ 9c Absatz 2 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 55 Absatz 2 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
    2. In Satz 2 wird die Angabe „§§ 7 oder 7a des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 13 oder 14 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
  8. In § 14 wird die Angabe „§ 10 Absatz 3 Satz 1 des BSI-Gesetzes“ durch die Angabe „§ 56 Absatz 2 des BSI-Gesetzes“ ersetzt.
Stand: 22.07.2024

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