3.1. Konzept für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
3.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2022/2555 arbeiten die betreffenden Einrichtungen ein Konzept für die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen aus, in dem Rollen, Verantwortlichkeiten und Verfahren für die zeitnahe Erkennung, Analyse, Eindämmung oder Reaktion, die Wiederherstellung sowie Dokumentation und Meldung in Bezug auf Sicherheitsvorfälle festgelegt werden, und setzen