5. SICHERHEIT DER LIEFERKETTE

5.1. Konzept für die Sicherheit der Lieferkette

5.1.1. Für die Zwecke von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2022/2555 legen die betreffenden Einrichtungen ein Konzept für die Sicherheit der Lieferkette fest, das die Beziehungen zu ihren direkten Anbietern und Diensteanbietern regelt, setzen es um und wenden es an, um die ermittelten Risiken für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

Von |2025-01-15T20:04:34+01:00September 11th, 2024|Kommentare deaktiviert für 5.1. Konzept für die Sicherheit der Lieferkette

5.2. Verzeichnis der Anbieter und Diensteanbieter

Die betreffenden Einrichtungen führen ein Verzeichnis ihrer direkten Anbieter und Diensteanbieter, das Folgendes umfasst, und halten es auf dem neuesten Stand: a) Kontaktstellen für jeden direkten Anbieter und Diensteanbieter; b) eine Liste der IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, die der direkte Anbieter oder Diensteanbieter für die betreffenden Einrichtungen bereitstellt.  

Von |2025-01-15T20:04:53+01:00September 11th, 2024|Kommentare deaktiviert für 5.2. Verzeichnis der Anbieter und Diensteanbieter
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