1.2. Rollen, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse
1.2.1. Im Rahmen ihres Konzepts für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen gemäß Nummer 1.1 legen die betreffenden Einrichtungen Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen fest und ordnen sie den Rollen zu, weisen sie entsprechend dem Bedarf der jeweiligen Einrichtungen zu und teilen dies den Leitungsorganen mit. 1.2.2. Die betreffenden Einrichtungen