3.6. Überprüfungen nach Sicherheitsvorfällen
3.6.1. Nach Sicherheitsvorfällen führen die betreffenden Einrichtungen im Anschluss an die Wiederherstellung – soweit angemessen – nachträgliche Überprüfungen durch.
Bei der Überprüfung nach einem Sicherheitsvorfall wird, soweit möglich, die Ursache des Vorfalls ermittelt und es werden die daraus gezogenen Lehren dokumentiert, um das Auftreten und die Folgen künftiger Vorfälle zu verringern.
3.6.2. Die betreffenden Einrichtungen stellen sicher, dass die Überprüfungen nach Sicherheitsvorfällen zur Verbesserung
- ihres Konzepts für die Netz- und Informationssicherheit,
- zu Risikobehandlungsmaßnahmen und
- Verfahren zur Bewältigung und Erkennung von Sicherheitsvorfällen sowie zur Reaktion darauf
beitragen.
3.6.3. Die betreffenden Einrichtungen überprüfen in geplanten Zeitabständen, ob Sicherheitsvorfälle entsprechende Überprüfungen nach sich zogen.
Nachträgliche Überprüfungen sind entscheidend, um aus Sicherheitsvorfällen zu lernen, die Sicherheitsstrategie zu verbessern und zukünftige Vorfälle effektiver zu verhindern oder zu bewältigen. Durch regelmäßige Prüfungen wird sichergestellt, dass diese Maßnahmen konsequent umgesetzt werden.
Vereinfachte Erklärung der Anforderungen aus 3.6: Überprüfungen nach Sicherheitsvorfällen
3.6.1 Nachträgliche Überprüfung von Sicherheitsvorfällen
Nach Abschluss der Wiederherstellung müssen Organisationen – soweit sinnvoll – eine Überprüfung des Vorfalls durchführen.
- Ziel: Die Ursache des Sicherheitsvorfalls wird ermittelt, und die gewonnenen Erkenntnisse werden dokumentiert, um zukünftige Vorfälle zu verhindern oder deren Auswirkungen zu minimieren.
3.6.2 Kontinuierliche Verbesserung
Die Ergebnisse der Überprüfungen sollen genutzt werden, um folgende Bereiche zu verbessern:
- Sicherheitskonzept: Anpassung und Optimierung der Netz- und Informationssicherheitsstrategien.
- Risikomaßnahmen: Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Risikobewältigung.
- Vorfallsmanagement: Optimierung der Verfahren zur Erkennung, Bewältigung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.
3.6.3 Regelmäßige Überprüfung der Umsetzung
Organisationen müssen regelmäßig überprüfen, ob nach Sicherheitsvorfällen die erforderlichen Überprüfungen tatsächlich durchgeführt wurden.
Fragenkatalog: Überprüfungen nach Sicherheitsvorfällen
1. Durchführung nachträglicher Überprüfungen
- Werden nach Sicherheitsvorfällen, im Anschluss an die Wiederherstellung, nachträgliche Überprüfungen durchgeführt? (Bezug zu 3.6.1)
- Wird bei den Überprüfungen die Ursache des Sicherheitsvorfalls ermittelt? (Bezug zu 3.6.1)
- Werden die aus Sicherheitsvorfällen gezogenen Lehren dokumentiert, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu minimieren? (Bezug zu 3.6.1)
2. Verbesserung von Konzepten und Verfahren
- Werden die Ergebnisse der Überprüfungen genutzt, um das Konzept für die Netz- und Informationssicherheit zu verbessern? (Bezug zu 3.6.2)
- Führen die Ergebnisse zu Anpassungen oder Verbesserungen der Risikobehandlungsmaßnahmen? (Bezug zu 3.6.2)
- Tragen die Überprüfungen zur Optimierung der Verfahren zur Bewältigung, Erkennung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle bei? (Bezug zu 3.6.2)
3. Regelmäßigkeit der Überprüfung
- Wird regelmäßig überprüft, ob Sicherheitsvorfälle nachträgliche Überprüfungen nach sich gezogen haben? (Bezug zu 3.6.3)
- Werden die Ergebnisse der regelmäßigen Überprüfung dokumentiert und für die kontinuierliche Verbesserung verwendet? (Bezug zu 3.6.3)
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