EG 12 NIS2UmsVO

Erwägungsgrund 12 der NIS2UmsVO

Um Ereignisse, Beinahe-Vorfälle und Sicherheitsvorfälle zu erkennen, sollten die betreffenden Einrichtungen ihre Netz- und Informationssysteme überwachen und Maßnahmen zur Bewertung von Ereignissen, Beinahe-Vorfällen und Sicherheitsvorfällen treffen.

Solche Maßnahmen sollten es ermöglichen, netzgestützte Angriffe auf der Grundlage anomaler Muster des eingehenden oder ausgehenden Verkehrs sowie Denial-of-Service-Angriffe zeitnah zu erkennen.


Hinweis:

  • De facto geht es hier um die Einführung eines Logging- und Monitoring-Konzeptes, das i.W. dem Konzept des SIEM entspricht.
    Vgl. auch Artikel „NIS2 fordert SIEM“ für Implementierungshinweise
  • Es handelt sich hier nicht um optionale Praktiken („können“), sondern um verpflichtende Praktiken („sollten“).
Stand: 17.10.2024

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