EG 24 NIS2UmsVO
Erwägungsgrund 24 der NIS2UmsVO
Die betreffenden Einrichtungen sollten ihre wichtigen Anlagen und Werte mit einem soliden Anlagen- und Wertemanagement verwalten und schützen, das auch als Grundlage für die Risikoanalyse und das Betriebskontinuitätsmanagement dienen sollte.
Die betreffenden Einrichtungen sollten
- sowohl materielle Anlagen als auch immaterielle Werte verwalten und
- ein entsprechendes Anlagen- und Werteinventar erstellen,
- ihre Anlagen und Werte mit einer festgelegten Klassifizierung versehen,
- sie entsprechend behandeln und verfolgen und
- während ihres gesamten Lebenszyklus Maßnahmen zu ihrem Schutz treffen.
Stand: 17.10.2024
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