EG 24 NIS2UmsVO

Erwägungsgrund 24 der NIS2UmsVO

Die betreffenden Einrichtungen sollten ihre wichtigen Anlagen und Werte mit einem soliden Anlagen- und Wertemanagement verwalten und schützen, das auch als Grundlage für die Risikoanalyse und das Betriebskontinuitätsmanagement dienen sollte.

Die betreffenden Einrichtungen sollten

  • sowohl materielle Anlagen als auch immaterielle Werte verwalten und
  • ein entsprechendes Anlagen- und Werteinventar erstellen,
  • ihre Anlagen und Werte mit einer festgelegten Klassifizierung versehen,
  • sie entsprechend behandeln und verfolgen und
  • während ihres gesamten Lebenszyklus Maßnahmen zu ihrem Schutz treffen.

 

Stand: 17.10.2024

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