EG 33 NIS2UmsVO – Geplante Events keine Sicherheitsvorfälle
Erwägungsgrund 33 der NIS2UmsVO
Wartungsarbeiten, die zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit oder zur Nichtverfügbarkeit der Dienste führen, sollten nicht als erhebliche Sicherheitsvorfälle angesehen werden, wenn die eingeschränkte Verfügbarkeit oder Nichtverfügbarkeit des Dienstes im Rahmen eines planmäßigen Wartungsvorgangs eintritt.
Darüber hinaus sollte es nicht als erheblicher Sicherheitsvorfall angesehen werden, wenn ein Dienst aufgrund planmäßiger Unterbrechungen wie etwa im Voraus vertraglich vereinbarter Unterbrechungen oder Nichtverfügbarkeiten nicht verfügbar ist.
Stand: 17.10.2024
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