Erwägungsgrund 38 der NIS2UmsVO
Eingeschränkte Verfügbarkeit und Antwortzeit
Von einer eingeschränkten Verfügbarkeit sollte insbesondere dann ausgegangen werden, wenn ein von einer betreffenden Einrichtung erbrachter Dienst deutlich langsamer als die durchschnittliche Antwortzeit ist oder wenn nicht alle Funktionen eines Dienstes verfügbar sind.
Zur Bewertung von Verzögerungen bei der Antwortzeit sollten – soweit möglich – objektive Kriterien auf der Grundlage der durchschnittlichen Antwortzeiten der von den betreffenden Einrichtungen erbrachten Dienste herangezogen werden.
Eine Funktion eines Dienstes kann beispielsweise aus einer Chat-Funktion oder einer Bildsuchfunktion bestehen.
Stand: 17.10.2024
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