Erwägungsgrund 42 der NIS2UmsVO

Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten

Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und gab am 1. September 2024 seine Stellungnahme ab.

Stand: 17.10.2024

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