Erwägungsgrund 8 – NIS2 UmsVO

Netzsicherheitsmaßnahmen in Bezug auf i) den Übergang zur neuesten Generation der Kommunikationsprotokolle für die Netzwerkschicht, ii) die Einführung international vereinbarter und interoperabler moderner E-Mail-Kommunikationsnormen und iii) die Anwendung der bewährten Verfahren für die DNS-Sicherheit wie auch die Sicherheit und Hygiene des Internet-Routings bringen besondere Herausforderungen hinsichtlich der Ermittlung der jeweils besten bestehenden Normen und Einführungstechniken mit sich. Um so bald wie möglich ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in allen Netzen zu erreichen, sollte die Kommission mit Unterstützung der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, mit der Wirtschaft – einschließlich der Telekommunikationsbranche – und anderen Interessenträgern die Entwicklung eines Multi-Stakeholder-Forums unterstützen, dessen Aufgabe es wäre, diese besten bestehenden Normen und Einführungstechniken zu ermitteln. Die Pflicht der betreffenden Einrichtungen zur Umsetzung der technischen und methodischen Anforderungen der im Anhang dieser Verordnung festgelegten Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit sollte von solchen Empfehlungen des Multi-Stakeholder-Forums jedoch unberührt bleiben.

Stand: 17.10.2024

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