Artikel 6 NIS2UmsVO – Erhebliche Sicherheitsvorfälle in Bezug auf TLD-Namenregister
In Bezug auf TLD-Namenregister gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, wenn er eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
a) ein autoritativer Dienst zur Auflösung von Domänennamen ist vollständig nicht verfügbar;
b) mehr als eine Stunde lang beträgt die durchschnittliche Antwortzeit eines autoritativen Dienstes zur Auflösung von Domänennamen auf DNS-Anfragen mehr als 10 Sekunden;
c) die Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität der im Zusammenhang mit dem technischen Betrieb der TLD gespeicherten, übermittelten oder verarbeiteten Daten ist beeinträchtigt.
Stand: 17.10.2024
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