Artikel 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das BSI-Gesetz vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821) außer Kraft. (2) Die Artikel 30, 31 und 32 treten an dem Tag in Kraft, an dem die Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 1 in Verbindung mit §