KRITIS-VO
KRITIS-Verordnung
Inhalte der KRITIS-VO
Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) legt fest, welche Anlagen und Dienste in Deutschland als „Kritische Infrastrukturen“ gelten, deren Ausfall oder Beeinträchtigung die Versorgung der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit gefährden würden. Sie umfasst verschiedene Sektoren, darunter Energie, Wasser, Informationstechnik, Gesundheit, Transport, Finanzwesen und Abfallentsorgung. Die Verordnung definiert Schwellenwerte und Kriterien, ab wann eine Infrastruktur als kritisch gilt, und verpflichtet die Betreiber, Sicherheitsmaßnahmen nach dem BSI-Gesetz zu treffen. Die Verordnung wird regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.